Hallo,
ich habe im November 2013 eine ETW ersteigert. In einigen Tagen steht nun der Verteiltermin und der Grundbucheintrag an.
Jetzt habe ich noch einige Fragen zum Mietvertrag.
Frage 1: Der Mietvertrag läuft ja noch zwischen dem Vorbesitzer und dem Mieter seit 2008. Kann oder muss ich den Mietvetrag auf meinen Namen umschreiben.
Frage2: Wenn eine Umschreibung möglich bzw. notwendig ist, kann ich hierzu einen Staffelmietvertrag machen.
Der alte Mietvertrag ist inhaltlich etwas überholt.
Frage 3. Mein Mieter ist Harz4 Empfänger. Wenn ich jetzt eine Mietvertrag mit einer jährlichen Anpassung von 5 % vereinbare, macht das Arbeitsamt wegen den Grenzen hier mit. Die derzeitige Miete entspricht aktuell dem Mietspiegel, da diese bereits 2008 zu hoch angesetzt war.
Besten Dank
Änderung des Mietvertrag nach dem Verteiltermin
Moderator: Alfred_Hilbert
-
- Beiträge: 27
- Registriert: 17.11.2011, 10:56
- Wohnort: Graben-Neudorf ( BW )
-
- Beiträge: 27
- Registriert: 17.11.2011, 10:56
- Wohnort: Graben-Neudorf ( BW )
Re: Änderung des Mietvertrag nach dem Verteiltermin
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Ich habe mir den § 566 BGB mal angesehen. Daraus werde ich aber auch nicht schlauer. Der Mietvertrag läuft ja noch auf den alten Eigentümer mit dem Mieter. Sollte dieser nicht auf mich als neuen Eiugentümer umgeschrieben werden. ? Es steht aber auch nirgendwo geschrieben, ob der Mietvertrag auf den Alt Eigentümer weiter laufen kann.
danke für die schnelle Antwort. Ich habe mir den § 566 BGB mal angesehen. Daraus werde ich aber auch nicht schlauer. Der Mietvertrag läuft ja noch auf den alten Eigentümer mit dem Mieter. Sollte dieser nicht auf mich als neuen Eiugentümer umgeschrieben werden. ? Es steht aber auch nirgendwo geschrieben, ob der Mietvertrag auf den Alt Eigentümer weiter laufen kann.
-
- Beiträge: 27
- Registriert: 17.11.2011, 10:56
- Wohnort: Graben-Neudorf ( BW )
Re: Änderung des Mietvertrag nach dem Verteiltermin
Hallo,
das ist doch mal eine klare Aussage. Besten Dank lesterp42. Jetz muss ich nur noch an die Mietkaution rankommen. Der Mieter hat hierzu aber keinen Nachweis, da die Kaution über dritte bezahlt wurde. Somit bin ich erstmal aus der Haftung.
das ist doch mal eine klare Aussage. Besten Dank lesterp42. Jetz muss ich nur noch an die Mietkaution rankommen. Der Mieter hat hierzu aber keinen Nachweis, da die Kaution über dritte bezahlt wurde. Somit bin ich erstmal aus der Haftung.