Anträge 180 zvg & 765a zpo

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Poggy25
Beiträge: 68
Registriert: 26.07.2025, 12:31

Re: Anträge 180 zvg & 765a zpo

Beitragvon Poggy25 » 19.05.2026, 15:10

Wenn ein antragsgegner eine einstweilige Einstellung in Kombination mit einem Antrag auf Zwangsverwaltung stellt, weil der Antragsteller der Versteigerung das Objekt allein verwaltet hbf sämtliche Informationen nicht rausrückt, das mietkonto kontrolliert und nicht offenlegt, den Garten verwahrlosen lässt, könnte das Gericht nicht eine Zwangsverwaltung anordnen bzw. den Übergang der Verwaltung auf den antragsgegner?
Was den Einstellungsantrag betrifft, könnte nach 180 (2) zvg auch aus Sicht des Gesetzgebers (Petition) einstweilig eingestellt werden.
Könnte das Versteigerungsgericht auch die Verwaltung neu regeln lassen oder dies zur Bedingung einer Fortsetzung der Versteigerung machen?

Addi
Beiträge: 1353
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Anträge 180 zvg & 765a zpo

Beitragvon Addi » 19.05.2026, 16:40

Nein, das wird nicht erfolgen.
Die TV in der sie sich verfahrensmäßig befinden dient lediglich der Auseinandersetzung von Eigentümergemeinschaften zum Zwecke der Umwandlung einer nicht teilbaren Immobilie in teilbaren Versteigerungserlös. Es ist von daher keine Vollstreckungsversteigerung unter den Voraussetzungen des § 750 ZPO.

Von daher kann in einem solchen Verfahren keine Zwangsverwaltung angeordnet werden.
Möglich nur unter den Voraussetzungen für die Durchführung einer Zwangsvollstreckung gem. §§ 16, 17 ZVG


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“