Diese Fragen stehen im Hinblick auf die Voraussetzungen zur Durchführung einer TV.
So wie der Fall geschildert und die Vorgehensweise beschrieben ist, dürften die Voraussetzungen hierfür erfüllt sein.
Drittschuldner sind die übrigen Mitglieder der Eigentümergemeinschft.
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Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Pfändung Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft zur anschließenden Teilungsversteigerung
Ausschlaggebend ist lediglich die Wirksamkeit der Pfändungsmaßnahme. Insoweit also mit Zustellung an die Drittschuldner.
Mit Antragstellung eines Insolvenzantrages und den Rechtsfolgen, wird das gesamte Vermögen des Schuldners beschlagnahmt.
Mit Antragstellung der TV wird lediglich das Eigentum der übrigen Miteigentümer, als Antragsgegner an der Immobilie beschlagnahmt und kann separat verwertet werden, was nicht mehr bei Stellung eines InsO Antrages möglich ist.
Mit Antragstellung eines Insolvenzantrages und den Rechtsfolgen, wird das gesamte Vermögen des Schuldners beschlagnahmt.
Mit Antragstellung der TV wird lediglich das Eigentum der übrigen Miteigentümer, als Antragsgegner an der Immobilie beschlagnahmt und kann separat verwertet werden, was nicht mehr bei Stellung eines InsO Antrages möglich ist.
Re: Pfändung Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft zur anschließenden Teilungsversteigerung
Ja, so wird es richtig sein, da die entsprechenden Alternativen ja schon unter Buchstabe „K“ im Pfändungs-und Überweisungsbeschluss vorgegeben sind..