Kosten Sachverständiger bei vorzeitiger Einstellung

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Moderator: Alfred_Hilbert

bigpuster
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Kosten Sachverständiger bei vorzeitiger Einstellung

Beitragvon bigpuster » 10.02.2025, 20:51

Hallo! Zwei Wochen nach Beauftragung des Sachverständigen wird das Verfahren eingestellt. Eine Begutachtung vor Ort findet nicht statt.
Der Sachverständige reicht als Kostenrechnung 2.800,-ein.
Zunächst einmal wird unzulässig jede Tätigkeit auf halbe oder volle Stunden gerundet.
Angeblich wurde bereits nach Erhalt der ersten Auskünfte vom Grundbuchamt etc. mit einem Gutachten begonnen, wofür er 5 Stunden ansetzt. Ist das realistisch? Habe ich eine Möglichkeit dieses Gutachten einzusehen? Der Gutachter reagiert nicht auf Anschreiben.
Danke

Addi
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Re: Kosten Sachverständiger bei vorzeitiger Einstellung

Beitragvon Addi » 10.02.2025, 21:29

Auftraggeber des SV ist das Vollstreckungsgericht.
In der Regel kann nur der betreibende Gläubiger einer ZV oder der Antragsteller einer TV das jeweilige Verfahren einstweilen einstellen lassen.
Geschieht dies, wird auch der SV darüber informiert das Gutachten nicht fertig zu stellen und die bislang entstandenen Kosten abzurechnen.
Der Stundensatz liegt derzeit bei 120,-€. Die Abrechnung der bisher entstandene Kosten erfolgt mit dem Vollstreckungsgericht, welches die Rechnung und einzelnen Positionen auch prüft und die Vergütung sodann festsetzt. Eine sachliche Richtigkeit hinsichtlich der tatsächlich entstanden Aufwendungen (Stundenhöhe) des SV kann das VG i.d.R. nicht vornehmen. Hier geht es eher um die Richtigkeit hinsichtlich der angesetzten Stunden und Aufwendungen für Auslagen pp., die der SV nachweisen muss.
Von daher haben sie als Antragsteller oder Gläubiger; Schuldner oder Antragsgegner mE auch die Möglichkeit die Abrechnung einzusehen und sich diese erklären zu lassen. Allerdings nicht vom SV, da sie nicht der Auftraggeber sind, sondern vom Vollstreckungsgericht.

bigpuster
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Re: Kosten Sachverständiger bei vorzeitiger Einstellung

Beitragvon bigpuster » 12.02.2025, 18:38

Hallo und Danke!
Das Problem ist, dass der Sachverständige auf meine Schreiben nicht reagiert und das Gericht, dass angefangene Gutachten nicht besitzt.
Ohne Einsicht, kann ich schlecht beurteilen, ob der in Ansatz gebrachte Stundenanteil von 5 Stunden nur für das angefangene Gutachten annähernd gerechtfertigt ist. Weiß jemand, was bei einem beendeten Gutachten üblich ist?
Jedes Telefonat, jedes Schriftstück ist mit 0.5 Stunden oder einem Vielfachen davon angesetzt.
Erhebe ich nun Klage ohne das angefangene Gutachten gesehen zu haben, ist das natürlich auch riskant. Liegt tatsächlich ein umfangreiches angefangenes Gutachten vor, müsste ich die Klage dann zurückziehen.
Seltsamer Ablauf, wie ich finde

Addi
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Re: Kosten Sachverständiger bei vorzeitiger Einstellung

Beitragvon Addi » 12.02.2025, 18:53

Da sie nicht Auftraggeber des Sachverständigen sind, steht es ihnen auch nicht zu dessen Rechnung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen.
Dies obliegt allein dem auftraggebenden Vollstreckungsgericht, da dieses ja durch ihren Antrag auf Durchführung der ZV oder TV die Verantwortung für eine eigenständige Regelung abgegeben haben.

bigpuster
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Re: Kosten Sachverständiger bei vorzeitiger Einstellung

Beitragvon bigpuster » 12.02.2025, 20:38

Vielen Dank!
In der Antwort zuvor sagten Sie noch, dass das VG die sachliche Richtigkeit nicht prüft.
Tatsächlich tun sie es bei mir auch nicht.
Wer prüft die sachliche Richtigkeit nun?
Allein das Aufrunden aller Tätigkeiten einzeln auf jeweils 30 Minuten oder ein Vielfaches verstösst gegen 8 II JVEG

Danke

Addi
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Re: Kosten Sachverständiger bei vorzeitiger Einstellung

Beitragvon Addi » 13.02.2025, 06:42

So ist es und das Gericht muss die Rechnung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit prüfen.
Aber, wie viele Stunden oder Minuten der SV für einzelne Tätigkeiten ansetzt kann nicht überprüft werden, da niemand bei dessen Tätigkeit hinter ihn steht und die Zeit stoppt.
Aber sie können schon eine Erklärung hinsichtlich der Abrechnung einfordern…..

bigpuster
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Re: Kosten Sachverständiger bei vorzeitiger Einstellung

Beitragvon bigpuster » 17.02.2025, 07:29

Dankeschön!
Deshalb würde ich ja gerne das angefangene Gutachten einsehen wollen, für das 5 Stunden veranschlagt wurde.
Mir ist schon klar, dass der Sachverständige, der wie in diesem Fall versucht das Maximum herauszuholen, im Zweifel 27 Minuten als minutengenaue Abrechnung statt der gerundeten 30 min angibt und damit sich letztlich durchsetzen wird, weil man nicht das Gegenteil beweisen kann. Rechtsstaat halt, in dem der Dreiste sich mit Hilfe des "Rechts" durchsetzen kann.
Grüße


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