Hallo zusammen,
mich würde zum Thema TV einmal ein folgender Fall interessieren:
Ehepaar lebt derzeit in Trennung (Trennungsjahr hat noch 10 Monate) in der gemeinsamen Immobilie, EFH, 180qm, 1 Jahr Bezug, komplett neu alles und versucht das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ehemann kann sich den Verkauf/Übertrag vorstellen an Ehefrau. Ehemann ruft Betrag A für seinen Anteil auf, währned Ehefrau Betrag B, wesentlich niedriger, auszahlen möchte.
Derzeit hat das Ehepaar hier keine Einigung und aus diesem Grund möchte Ehemann das Haus gemeinschaftlich verkaufen am freien Markt. Ehemann möchte aber an Dritte verkaufen und nicht an die Ehefrau.
Könnte die Ehefrau hier trotzdem dann den Weg einer Teilungsversteigerung gehen, obwohl der Ehemann einen Verkauf sofort unterstützt, nur nicht an die Ehefrau verkaufen möchte?
Zudem, gibt es aktuelle Erfahrungen zu TV in NRW, OWL, EFH freistehend, Garage, 180qm WF, PV-Anlage, Wärmepumpe, 1 Jahr alt. Ist hier mit einem "Schnäppchen" zu rechnen oder eher mit einem Erlös über Verkehrswert?
TV obwohl ich verkaufen bin
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: TV obwohl ich verkaufen bin
Soweit zu versteigernde Immobilien in gutem Zustand sind und sich in guter Wohnlage befinden, ist die Nachfrage meist sehr hoch. Dies bedingt dann meist auch abgegebene Gebote über dem Verkehrswert auf die der Zuschlag dann erteilt werden kann.
Gibt es keine Einigung über die weitere Verwendung der Immobilie kann die TV ohne Angabe von Gründen in die Wege geleitet werden. Wer dann im Termin den Zuschlag erhält richtet sich dann nach der Höhe des zuschlagfähigen Gebotes. Taktische Überlegungen sind natürlich möglich und können auch umgesetzt werden.
Gibt es keine Einigung über die weitere Verwendung der Immobilie kann die TV ohne Angabe von Gründen in die Wege geleitet werden. Wer dann im Termin den Zuschlag erhält richtet sich dann nach der Höhe des zuschlagfähigen Gebotes. Taktische Überlegungen sind natürlich möglich und können auch umgesetzt werden.