Hallo liebes Forum,
der Rechtspfleger wies in einem ZV Termin darauf hin, dass bei längerer Suche nach einer finanzierenden Bank auch der Verteilungstermin verlängert werden könne, allerdings nur, wenn noch kein Verteilungstermin feststeht.
Ist für den Wunsch einer Verlängerung zb um einen weiteren Monat oder einer bestimmten Kalenderwoche auch die Zustimmung des Betreibenden notwendig oder kann das der Rechtspfleger alleine entscheiden ?
Eine Nachfrage:
Ist der Wunsch nach einer Verlängerung formlos oder muss eine stichhaltige Begründung mit Unterlagen zb der finanzierenden Bank beigebracht werden ?
Vielen lieben Dank vorab
Beste Grüße
Robert
Verlängerung Verteilungstermin
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Verlängerung Verteilungstermin
Also, wer in einen ZV-Termin geht und mit bietet sollte vorab die Finanzierung gesichert haben und nicht erst nach Zuschlagserteilung sich auf die Suche machen. Von daher wird eine Frist von 6- oder 8 Wochen gewährt bis zur Bestimmung des Verteilungstermins.
Dies sollte in der Regel noch im Versteigerungstermin mit den Erstehern abgeklärt werden.
Steht der Verteilungstermin fest, bleibt dieser i.d.R. Auch bestehen, wird weder verschoben, verlängert oder neu terminiert.
Ausnahme dann, wenn noch eine Zuschlagsbeschwerde erhoben wird und die Akte zum Landgericht geht. Nur dann wird für gewöhnlich ein schon terminierter Verteilungstermin aufgehoben…..
Dies sollte in der Regel noch im Versteigerungstermin mit den Erstehern abgeklärt werden.
Steht der Verteilungstermin fest, bleibt dieser i.d.R. Auch bestehen, wird weder verschoben, verlängert oder neu terminiert.
Ausnahme dann, wenn noch eine Zuschlagsbeschwerde erhoben wird und die Akte zum Landgericht geht. Nur dann wird für gewöhnlich ein schon terminierter Verteilungstermin aufgehoben…..
Re: Verlängerung Verteilungstermin
Lieber Addi,
vielen Dank für Deine zielführende Antwort, es ist nicht ganz einfach, ohne den Zuschlagswert zu kennen, eine Finanzierungszusage zu erhalten, in diesem Fall gibt es Umstände, die mir erst nach dem Zuschlag bekannt geworden sind und unter Umständen den Prozess verlängern können.
Beste Grüße,
Robert
vielen Dank für Deine zielführende Antwort, es ist nicht ganz einfach, ohne den Zuschlagswert zu kennen, eine Finanzierungszusage zu erhalten, in diesem Fall gibt es Umstände, die mir erst nach dem Zuschlag bekannt geworden sind und unter Umständen den Prozess verlängern können.
Beste Grüße,
Robert