Meine Ex-Frau hat einen Antrag auf TV für das gemeinsame Haus gestellt. Eindeutig als Druckmittel, da ich die Immobilie eigentlich selbst übernehmen wollte, ich aber mit dem von ihr geforderten Preis (Wert) nicht einverstanden bin.
Bisher gab es noch kein Gutachten, aber sie hat mir nun erzählt, sie müsse die Kosten für das kommende Gutachten jetzt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen bezahlen, und wolle von mir innerhalb dieser Frist eine Zusage (für die Übernahme der Immobilie zu dem von ihr geforderten Preis). Falls ich das nicht tue, gäbe es keinen Weg zurück mehr und die TV nehme ihren Lauf.
Kann es wirklich sein, dass sie die Kosten für das gerichtliche Gutachten im Voraus bezahlen muss? So weit ich weiß, werden diese Kosten doch immer erst am Ende, also nach der Versteigerung, vom Erlös abgezogen? Oder handelt es sich hierbei um eine Art Vorschuss?
Dass sie selbst einen Gutachter beauftragt hat glaube ich kaum, sie spricht auch von einer Bezahlung an die Landesoberkasse. Aber selbst ein privater beauftragter Gutachter würde doch erst NACH der Erstellung eines Gutachtens eine Rechnung erstellen?
Wie ist denn da der übliche Ablauf? Wann wird das Gutachten bezahlt?
Vielen Dank!
M.
Wann sind Kosten bei einer TV fällig?
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: Wann sind Kosten bei einer TV fällig?
Ja, das ist so richtig.
Der Antragsteller einer TV haftet für die Kosten gem. § 49 GKG. Diese werden vor Gutachterbeauftragung als Vorschuss angefordert. (Ausnahme die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe). Das hat natürlich den Sinn, dass die Justiz nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, denn häufig werden TVen vor einem Versteigerungstermin aufgehoben und dann die Gesamtkosten abgerechnet.
Kommt es zur Versteigerung mit Zuschlagserteilung und Zahlung, wird der gezahlte Vorschuss aus dem Erlös vorab an den Einzahler ausgekehrt gem. § 109 ZVG.
Warten Sie das Gutachten ruhig ab, denn dann steht ein neutraler Wert als Verhandlungsbasis fest.
Auch sollten Sie dem Verfahren selbst als Antragsteller beitreten, damit Sie und Ihre Ex-Frau die gleichen Rechte im Verfahren geltend machen können…
Der Antragsteller einer TV haftet für die Kosten gem. § 49 GKG. Diese werden vor Gutachterbeauftragung als Vorschuss angefordert. (Ausnahme die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe). Das hat natürlich den Sinn, dass die Justiz nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, denn häufig werden TVen vor einem Versteigerungstermin aufgehoben und dann die Gesamtkosten abgerechnet.
Kommt es zur Versteigerung mit Zuschlagserteilung und Zahlung, wird der gezahlte Vorschuss aus dem Erlös vorab an den Einzahler ausgekehrt gem. § 109 ZVG.
Warten Sie das Gutachten ruhig ab, denn dann steht ein neutraler Wert als Verhandlungsbasis fest.
Auch sollten Sie dem Verfahren selbst als Antragsteller beitreten, damit Sie und Ihre Ex-Frau die gleichen Rechte im Verfahren geltend machen können…
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Re: Wann sind Kosten bei einer TV fällig?
Ok, danke für die Aufklärung!
Das Ergebnis des Gutachtens wird meine Exfrau nicht als Verhandlungsbasis anerkennen, das hat sie mir bereits klar und deutlich gesagt. Dieser zählt für sie nur für die Versteigerung, nicht aber für eine Verhandlung mit mir.
Ich habe ihr ja sogar schon angeboten dass ich mit dem was beim Gutachten rauskommt einverstanden sein werde, egal wieviel es ist (da ich mir sicher bin, dass es deutlich niedriger ausfallen wird. Ich kenne die Immobilienpreise hier in der Gegend).
Ich denke, sie weiß selbst dass das Gutachten niemals so hoch ausfallen wird wie die Forderung an mich....
Es ist leider ein Machtkampf
Das Ergebnis des Gutachtens wird meine Exfrau nicht als Verhandlungsbasis anerkennen, das hat sie mir bereits klar und deutlich gesagt. Dieser zählt für sie nur für die Versteigerung, nicht aber für eine Verhandlung mit mir.
Ich habe ihr ja sogar schon angeboten dass ich mit dem was beim Gutachten rauskommt einverstanden sein werde, egal wieviel es ist (da ich mir sicher bin, dass es deutlich niedriger ausfallen wird. Ich kenne die Immobilienpreise hier in der Gegend).
Ich denke, sie weiß selbst dass das Gutachten niemals so hoch ausfallen wird wie die Forderung an mich....
Es ist leider ein Machtkampf
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Re: Wann sind Kosten bei einer TV fällig?
Wie hoch sind die Vorauszahlungskosten für die Versteigerung?"
Re: Wann sind Kosten bei einer TV fällig?
Das ist abhängig von festgesetzten Verkehrswert und den Kosten für das Sachverständigen Gutachten.
In der Regel so um die 4.000,-€ aufwärts…..
In der Regel so um die 4.000,-€ aufwärts…..
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Re: Wann sind Kosten bei einer TV fällig?
Ok. Ich denke, das Haus wird mindestens 500.000 Euro wert sein. Ist diese Schätzung insgesamt oder pro Person?
Re: Wann sind Kosten bei einer TV fällig?
Da es sich um Verfahrenskosten handelt decken diese alles ab und sind nicht personenbezogen….
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Re: Wann sind Kosten bei einer TV fällig?
Ich muss diesen Beitrag nochmal hoch holen. Ich bin mittlerweile dem Verfahren beigetreten, um dieselben Rechte zu haben wie meine Exfrau.
Ein Gutachten gibt es noch nicht (es war noch kein Gutachter vor Ort).
Mal angenommen, es gäbe doch noch eine Einigung bevor der Gutachter da war - was für Kosten (Verfahrenskosten) müssten auf jeden Fall bezahlt werden? Dann automatisch geteilt, wenn beide nun Antragsteller sind?
Ein Gutachten gibt es noch nicht (es war noch kein Gutachter vor Ort).
Mal angenommen, es gäbe doch noch eine Einigung bevor der Gutachter da war - was für Kosten (Verfahrenskosten) müssten auf jeden Fall bezahlt werden? Dann automatisch geteilt, wenn beide nun Antragsteller sind?
Re: Wann sind Kosten bei einer TV fällig?
Ist das VW Gutachten schon in Auftrag gegeben, und wird dieser schon tätig sind Kosten auch schon entstanden. Die Begutachtung vor Ort runden das Gutachten lediglich ab. Die Verfahrensgebühr wird dann jedoch nach dem Einheitswert berechnet……