Guten Tag, was passiert wenn eine Grundschuld bei einer Versteigerung bestehen bleibt?
Wenn z.B nur eine Bank von zwei die Zwangsversteigerung betreibt.
Zahlt man die Bank dann aus oder übernimmt man den Vertrag?
Gibt es einen Grund warum das eine Bank macht?
Beste Grüße
Grundschuld bleibt bestehen
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Grundschuld bleibt bestehen
Entscheidend ist der Rang aus dem das Verfahren betrieben wird gem. § 44 ZVG. Betreibt zB nur der Gläubiger aus dem Recht III Nr.2 bestrangig das Verfahren bleibt ein vorgehendes Recht III Nr.1 bestehen, fällt ins Geringste Gebot und ist vom Ersteher mit dem vollen Nominalbetrag und den hohen dinglichen Zinsen (. 15% oder mehr) zu übernehmen und zu zahlen (die hohen Zinsen direkt ab Zuschlag!)
Der Ersteher sollte dann so schnell als möglich dieses Recht bei der Bank ablösen.
Achtung: Beim bieten, bieten sie immer nur den Barteil. Eine bestehenbleibende Grundschuld ist automatisch mit zu übernehmen und wird rechnerisch auf das Bargebot zugeschlagen..
Der Ersteher sollte dann so schnell als möglich dieses Recht bei der Bank ablösen.
Achtung: Beim bieten, bieten sie immer nur den Barteil. Eine bestehenbleibende Grundschuld ist automatisch mit zu übernehmen und wird rechnerisch auf das Bargebot zugeschlagen..
Re: Grundschuld bleibt bestehen
Hallo
eine Beispielfrage dazu...
Angenommen im Grundbuch ist
1.) eine Grundschuld über 5.000 DM
2.) eine Grundschuld über 35.000 DM
3.) eine Sicherungshypothek über 2.000 DM
in entsprechender Reihenfolge eingetragen.
Außerdem handelt es sich um eine Teilungsversteigerung mit einer geforderten Sicherheitsleistung von gut 10.000 €.
Im Gutachten steht außerdem
"Bestandsverzeichnis
Keine Eintragung von Herrschvermerken.
Abt. II
Hier sind insbesondere eine Belastung jedes Anteils, zugunsten des jeweiligen Miteigentümers hinsichtlich des Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft und Benutzungsregelung nach § 1010 BGB und der Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen, wobei Eintragungen in dieser Abteilung bei Verkehrswertgutachten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren nicht berücksichtigt und hier nur rein nachrichtlich wiedergegeben werden.
Abt. III
Eventuelle Eintragungen in dieser Abteilung (z.B. Hypotheken, Grundschulden) bleiben bei einer Verkehrswertermittlung grundsätzlich unberücksichtigt."
Bleiben dann alle drei Beträge bestehen, so dass man 42.000 DM inkl. der je aufgeführten Zinsen zahlen muss oder nur die zuerst genannte Grundschuld?
Zahlen muss man dann die Schuld + die jeweils eingetragenen Zinsen für den Zeitraum: Versteigerungstag bis Zahlung der Schuld?
eine Beispielfrage dazu...
Angenommen im Grundbuch ist
1.) eine Grundschuld über 5.000 DM
2.) eine Grundschuld über 35.000 DM
3.) eine Sicherungshypothek über 2.000 DM
in entsprechender Reihenfolge eingetragen.
Außerdem handelt es sich um eine Teilungsversteigerung mit einer geforderten Sicherheitsleistung von gut 10.000 €.
Im Gutachten steht außerdem
"Bestandsverzeichnis
Keine Eintragung von Herrschvermerken.
Abt. II
Hier sind insbesondere eine Belastung jedes Anteils, zugunsten des jeweiligen Miteigentümers hinsichtlich des Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft und Benutzungsregelung nach § 1010 BGB und der Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen, wobei Eintragungen in dieser Abteilung bei Verkehrswertgutachten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren nicht berücksichtigt und hier nur rein nachrichtlich wiedergegeben werden.
Abt. III
Eventuelle Eintragungen in dieser Abteilung (z.B. Hypotheken, Grundschulden) bleiben bei einer Verkehrswertermittlung grundsätzlich unberücksichtigt."
Bleiben dann alle drei Beträge bestehen, so dass man 42.000 DM inkl. der je aufgeführten Zinsen zahlen muss oder nur die zuerst genannte Grundschuld?
Zahlen muss man dann die Schuld + die jeweils eingetragenen Zinsen für den Zeitraum: Versteigerungstag bis Zahlung der Schuld?
Re: Grundschuld bleibt bestehen
Bleiben dann alle drei Beträge bestehen, so dass man 42.000 DM inkl. der je aufgeführten Zinsen zahlen muss oder nur die zuerst genannte Grundschuld?
Zahlen muss man dann die Schuld + die jeweils eingetragenen Zinsen für den Zeitraum: Versteigerungstag bis Zahlung der Schuld?
Soweit die 3 noch eingetragenen Grundschulden auf beiden Anteilen der eingetragenen Eigentümergemeinschaft lasten, bleiben diese tatsächlich in der Versteigerung bestehen, sind mit den dinglich im Grundbuch eingetragenen Zinsen bestehen und sind gegenüber den Gläubigern abzulösen. Aber, diese Rechte sind nominell zu ihrem Bargebot hinzuzurechnen.
Zahlen muss man dann die Schuld + die jeweils eingetragenen Zinsen für den Zeitraum: Versteigerungstag bis Zahlung der Schuld?
Soweit die 3 noch eingetragenen Grundschulden auf beiden Anteilen der eingetragenen Eigentümergemeinschaft lasten, bleiben diese tatsächlich in der Versteigerung bestehen, sind mit den dinglich im Grundbuch eingetragenen Zinsen bestehen und sind gegenüber den Gläubigern abzulösen. Aber, diese Rechte sind nominell zu ihrem Bargebot hinzuzurechnen.
Re: Grundschuld bleibt bestehen
Aus welcher rangstelle kann die gemeinde eine zwangsversteigerung betreiben ?
Re: Grundschuld bleibt bestehen
In der Regel aus der RK des § 10 I Nr.3 ZVG, wegen laufender Grundbesitzabgaben und bis zu 2 Jahren Rückstände.
Alternativ aus der RK des § 10 I Nr.4 ZVG, wenn die Gemeinde sich ihre Forderungen vorab dinglich im Grundbuch durch eine Sicherungshypothek hat sichern lassen.
Darüber hinaus auch auch aus einer der nachfolgenden Rangklassen, wenn ein Vorrecht aus den RK 10 I Nr.3 oder 4 ZVG nicht mehr gegeben ist.
Alternativ aus der RK des § 10 I Nr.4 ZVG, wenn die Gemeinde sich ihre Forderungen vorab dinglich im Grundbuch durch eine Sicherungshypothek hat sichern lassen.
Darüber hinaus auch auch aus einer der nachfolgenden Rangklassen, wenn ein Vorrecht aus den RK 10 I Nr.3 oder 4 ZVG nicht mehr gegeben ist.