lebenslanges Wohnrecht bei TV

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Moderator: Alfred_Hilbert

Inge
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lebenslanges Wohnrecht bei TV

Beitragvon Inge » 26.03.2024, 10:11

Liebe Forumsgemeinde,
hier mein Fallbeispiel.

A und B sind je zur Hälfte eine Eigentümergemeinschaft einer Immobilie.
B erhält von A ein lebenslanges Wohnrecht per einfachem Schriftstück. Ein Grundbucheintrag darüber erfolgte nicht.

Jetzt hat B selbst die TV beantragt.

Frage: Kann B sich das Wohnrecht noch alleine ins Grundbuch eintragen lassen?

Bleibt das Wohnrecht nach Teilungsversteigerung für B bestehen wenn die Immobilie an einen dritten versteigert wird?

Bleibt das Wohnrecht bestehen wenn A ersteigert?

Hat B durch das lebenslange Wohnrecht die Möglichkeit A den Zutritt zur Immobilie zu verweigern?

Inge
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Re: lebenslanges Wohnrecht bei TV

Beitragvon Inge » 26.03.2024, 12:26

Um es noch komplizierter zu machen.
B hat die TV beantragt, einen Tag später per Notar sein hälftigen Miteigentumsanteil mit Nißbrauchrecht an C veräußert.

Addi
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Re: lebenslanges Wohnrecht bei TV

Beitragvon Addi » 26.03.2024, 16:36

Ohne dingliche Absicherung bleibt das Wohnungsrecht nur schuldrechtlich zwischen A und B bestehen, nimmt somit keinerlei Einfluss auf die TV.

Ist der Versteigerungsvermerk schon eingetragen, erlöschen sämtlich nachträglich eingetragenen Rechte von Amtswegen. Ohne die Mitwirkung beider Eigentümer kann das WR nicht auf dem ganzen Eigentum eingetragen werden.

Hat B jemand gefunden, der diesem in einer laufenden Versteigerung den hälftigen Miteigentumsanteil abgekauft hat, so tritt dieser anstatt B in die bestehende Eigentümergemeinschaft ein. Damit ist die TV eigentlich erledigt, es sei denn, dass C die Rechte hieraus übernimmt. Ob dies der Fall ist sollte von dem zuständigen Vollstreckungsgericht erfragt werden.

Inge
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Re: lebenslanges Wohnrecht bei TV

Beitragvon Inge » 27.03.2024, 08:16

Danke Addi, ich kann deine Hilfe wirklich gebrauchen.

C hat sehr viel mit Immobilien zu tun und hat schon viele Menschen auf kriminelle Art und Weise in den Ruin getrieben. B wird von C gesteuert und wird auch leidtragender sein der alles verliert.

A hat den gelben Brief zur TV erhalten, den Notarvertrag zwischen B und C nur als Fax von C mit Datum einen Tag später nach Beschluss zur TV
als "(Des)information" gesehen.

A sollte wohl in jedemfall vorsorglich dem Verfahren beitreten, C könnte auch noch am letzten Tag die Rechte übernehmen oder den Notarvertrag "ruhen lassen".

Frage:
Kann A dem Verfahren beitreten und durch Änderungsantrag oder so gleich gegen C die TV weiter betreiben?

Tritt A dem Verfahren bei und wird dieses durch Eigentümerwechsel (50%) automatisch gestoppt...ist die erste Chance für eine TV schon weg?

Durch den Beitritt werden die Kosten A und B auferlegt oder bis da nur dem Antragssteller B ?

Es folgt nur noch 1 weitere Möglichkeit zur TV
Zwischen A und C oder 2 neue Chancen ?
TV ist für A die einzigste Möglichkeit da rauszukommen.

Gibt es hier im Forum ein Muster zum Verfahrensbeitritt der TV?

Keine juristische Beratung, Addi denkst du A hat Zugangsrecht/Nutzungsrecht zur Immobilie in der B seit Jahren unentgeltlich alleine lebt?

A sollte Erbe von B werden laut einfachen Testament, daher lebenslanges Wohnrecht.
Wenn B seine Anteile veräußert hat, ist die Vereinbarung hinfällig. (Wohnrecht schuldrechtlich?)

Nißbrauchrecht von C an B entfällt für A und andere Interessenten bei TV?

Ganz wichtig, du sagst wenn Versteigerungsvermerk eingetragen ist erlöschen nachträglich eingetragen Rechte?
Dies gilt aber nicht für Veränderung bei Wechsel des Grundbesitzers?

Addi
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Re: lebenslanges Wohnrecht bei TV

Beitragvon Addi » 27.03.2024, 19:44

Sollte noch ausreichend Zeit sein, also sich das Verfahren noch im Anfangsstadium befinden, empfehle ich uneigennützig folgenden Ratgeber:

Storz / Kiderlen
Praxis der Teilungsversteigerung

Leitfaden für Beteiligte, deren Rechtsanwälte und Rechtspfleger
Einzeldarstellung
Buch. Softcover
7. Auflage. 2024
Rund 500 S.
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-77236-8
Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm


Dort sind eigentlich jede denkbare Konstellationen abgehandelt und beschrieben.

Zu deinen Fragen.
Ein Verfahrensbeitritt ist bis ca. 5 Wochen vor dem Versteigerungstermin möglich, um als aktiv betreibender Antragsteller im Termin Einfluss nehmen zu können.
Der Beitrittsantrag kann formlos schriftlich gestellt werden.
…..
In dem Verfahren xy,

A….gegen
B…

beantrage ich den Beitritt zu dem anhängigen Teilungsversteigerungsverfahren.

Unterschrift… fertig

Ein notarieller Kaufvertrag berührt das anhängige Verfahren zunächst nicht. Nur dann, wenn C als neuer Eigentümer anstelle von B im Grundbuch als neuer Miteigentümer eingetragen ist, löst dieser den B im Verfahren als Eigentümer ab und das Verfahren wird weitergeführt, wenn A auch dem Verfahren beigetreten ist.
Sollte nur B das Verfahren betreiben und er gibt sein Eigentum durch Verkauf an C ab, ist der Sinn einer TV nicht mehr gegeben, da B nicht mehr Miteigentümer ist.

In dem schuldrechtlichen Vertrag zwischen A und B hinsichtlich des Wohnrechts sollte eigentlich auf hervorgehen, ob A sich Zutritt zur Wohnung verschaffen kann oder nicht. Ist in soweit nichts geregelt liegt es tatsächlich an B, ob er dem A Zutritt gewährt.
Spätestens mit Beauftragung eines Verkehrwertgutachtens, sollte dem Gutachter die Möglichkeit eingeräumt werden, das komplette Haus zu begutachten, um einen reellen Wert zu ermitteln.
Die Verhinderung einer Besichtigung führt zum Wertabzug, ist nicht zu empfehlen und wirkt sich negativ aus.

Inge
Beiträge: 6
Registriert: 26.03.2024, 10:00

Re: lebenslanges Wohnrecht bei TV

Beitragvon Inge » 31.03.2024, 17:29

Danke für deine Antworten und den Leitfaden Tipp Addi.

Falls ich noch darf und nicht nerve hätte ich weitere Fragen.

1. Storz/Kiderlen
Hat sich da über die Jahre etwas mit den Auflagen verändert oder geht auch ein älteres Exemplar?

2. Ich suche den Haken beim Nißbrauchrecht

Ist B nun (Nißbrauchrecht) bei nicht erreichen von 7/10 ein -Antragsberechtigter- zur Verweigerung des Zuschlags? (1.Termin)

3.Eine Grundschuld (abgezahlt) befindet sich auch noch im Grundbuch. Diese gehört A und B , durch Verkauf geht Anteil von B sicher auf C über.

Ist mein Denken richtig:


A und C 50% Eigentümer, B Nißbrauch für Anteil von C.



Grundschuld 100.000
Verkehrswert 200.000
Verfahrenskosten 6.000

Mindesgebot 106.000
Bargebot= 6000
dadurch 106.000 ans Gericht zu bezahlen.
Gericht zieht 6.000 Verfahrenskosten ab.

Sind noch 100.000 Grundschulden, Bank sagt wir haben keine offenen Vorderungen.
Nun müssen sich A und C über die Aufteilung einigen.
Oder macht das Gericht den Teilungsplan und zieht von den 100.000 bereits 50% von C ab die an B gehen für das Nißbrauchrecht?

Nun müssen sich A und C nochmals einigen das A die 50.000 für die Grundschulden bekommt?

Erstmal letzte Frage:
Da die Grundschuld nicht mehr besteht kann ich die Bank direkt anschreiben das sie bitte bei dem Verfahren xy eine Minderanmeldung (keine Zinsen)
abgeben mögen?
Schreiben dann die Banken im Normalfall das Gericht an oder benötige ich ein Schreiben der Bank und stelle damit einen Antrag?

Addi
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Re: lebenslanges Wohnrecht bei TV

Beitragvon Addi » 01.04.2024, 13:12

Wie gesagt, ein 7/10 Antrag scheidet für Miteigentümer theoretisch wie praktisch aus…

Steht C überhaupt schon im Grundbuch? Wenn ja dürfte die TV nicht ohne weiteres weiterlaufen, da B als Antragsteller ausgeschieden ist.

Dies sollte erstmal geklärt werden, bevor hier erneut Fragen eingestellt werden…

Inge
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Re: lebenslanges Wohnrecht bei TV

Beitragvon Inge » 01.04.2024, 13:48

Nein C steht noch nicht im Grundbuch, Notarvertrag der Veräußerung von B an C liegt aber vor.

A wird zeitnah dem Verfahren beitreten, erst gegen B dann hoffentlich automatisch/weiterführend gegen C.

Adam
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Registriert: 15.04.2024, 15:21

Re: lebenslanges Wohnrecht bei TV

Beitragvon Adam » 15.04.2024, 17:58

Storz / Kiderlen
Praxis der Teilungsversteigerung

Leitfaden für Beteiligte, deren Rechtsanwälte und Rechtspfleger
Einzeldarstellung
Buch. Softcover
7. Auflage. 2024
Rund 500 S.
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-77236-8
Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm


Hallo Addi,
dieses Buch ist noch nicht erschienen.
Gibt es z.Zt. noch eine weitere Empfehlung?
Danke!

Addi
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Re: lebenslanges Wohnrecht bei TV

Beitragvon Addi » 16.04.2024, 06:35

Ich denke wie Inge schreibt, reicht es natürlich auch aus die 6.
Auflage zu beziehen, da dr Grundkommentar ja nicht geändert wird…


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