Danke für die Antwort.
Es sind insgesamt 6 Verfahren alle mit eigenem Az., 3 in der gleichen Gemeinde mit verschiedene Grundbuchblätter, den wirtschaftlichsten Grundstücken und den Immobilien.
3 Verfahren in 3 anderen Ortschaften.
Ich wuerde gern alles zusammen versteigern lassen, in wieweit können die Verfahren zusammengelegt werden.
Derzeit werden die Immobilien mit dem Ertrag der wirtschaftlichsten Grundstücke unterhalten
Muss der Antrag begründet werden.
Grüße vom Bergmann
Beitritt Teilungsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Nein, das muss es nicht.
Allerdings müssen die Voraussetzungen des § 18 ZVG vorliegen.
Darin heißt es
Die Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke kann in demselben Verfahren erfolgen, wenn sie entweder wegen einer Forderung gegen denselben Schuldner oder wegen eines an jedem der Grundstücke bestehenden Rechts oder wegen einer Forderung, für welche die Eigentümer gesamtschuldnerisch haften, betrieben wird.
Sollte dies der Fall sein, kann das Gericht ein gemeinsames Verfahren führen. Aber sämtliche Grundstücke sind kraft Gesetzes ohnehin grundsätzlich einzeln zu versteigern s. §§ 180 ABS.1, 63 ABS.1 ZVG.
Von daher wird es einen verfahrensrechtlichen Grund geben, warum das Gericht Einzelverfahren führt…
Allerdings müssen die Voraussetzungen des § 18 ZVG vorliegen.
Darin heißt es
Die Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke kann in demselben Verfahren erfolgen, wenn sie entweder wegen einer Forderung gegen denselben Schuldner oder wegen eines an jedem der Grundstücke bestehenden Rechts oder wegen einer Forderung, für welche die Eigentümer gesamtschuldnerisch haften, betrieben wird.
Sollte dies der Fall sein, kann das Gericht ein gemeinsames Verfahren führen. Aber sämtliche Grundstücke sind kraft Gesetzes ohnehin grundsätzlich einzeln zu versteigern s. §§ 180 ABS.1, 63 ABS.1 ZVG.
Von daher wird es einen verfahrensrechtlichen Grund geben, warum das Gericht Einzelverfahren führt…
Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Habe noch eine Frage zur übereinstimmenden Auszahlungserklärung
Muss diese Erklärung von allen Beteiligten auf einem Formular unterschrieben sein oder können es drei Formulare mit identischem Text sein.
Es grüßt der Bergmann
Muss diese Erklärung von allen Beteiligten auf einem Formular unterschrieben sein oder können es drei Formulare mit identischem Text sein.
Es grüßt der Bergmann
Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Wie ist das mit der Eingetragenen, nicht mehr valutierenden Grundschuld, wenn ich das Grundstück als Teil einer Gesamthanderbengemeinschaft selbst bei der TV ersteigere.
Muss die Grundschuld mit bezahlt werden?
Grüße vom Bergmann
Muss die Grundschuld mit bezahlt werden?
Grüße vom Bergmann
Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Selbstverständlich.
Noch eingetragene Grundpfandrechte sind zu übernehmen und in voller Höhe auszugleichen.
In der Regel an die eingetragene Gläubigerbank, die wiederum den nicht mehr valutierenden Teil an die alten Eigentümer aufgrund der Sicherungsabreden des Darlehensvertrages an diese auszukehren hat.
Noch eingetragene Grundpfandrechte sind zu übernehmen und in voller Höhe auszugleichen.
In der Regel an die eingetragene Gläubigerbank, die wiederum den nicht mehr valutierenden Teil an die alten Eigentümer aufgrund der Sicherungsabreden des Darlehensvertrages an diese auszukehren hat.
Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Danke für die schnelle Antwort!!
Muss ich für meine Gebote aufgrund der Grundschuld bei der TV Sicherheitsleistung hinterlegen?
Wenn ich denn § 184 ZVG richtig verstehe nicht?
§ 184
Ein Miteigentümer braucht für sein Gebot keine Sicherheit zu leisten, wenn ihm eine durch das Gebot ganz oder teilweise gedeckte Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht.
Gruße vom Bergmann
Muss ich für meine Gebote aufgrund der Grundschuld bei der TV Sicherheitsleistung hinterlegen?
Wenn ich denn § 184 ZVG richtig verstehe nicht?
§ 184
Ein Miteigentümer braucht für sein Gebot keine Sicherheit zu leisten, wenn ihm eine durch das Gebot ganz oder teilweise gedeckte Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht.
Gruße vom Bergmann
Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Der § 184 ZVG kommt für einen Miteigentümer nur dann zur Anwendung, wenn eine nicht im geringsten Gebot stehende Eigentümergrundschuld durch das bare Meistgebot gedeckt /teilweise gedeckt wird und der bietende Miteigentümer einen Erlösanspruch geltend machen kann.
Bei bestehenbleibenden "verdeckten" Eigentümergrundschulden stehen den Eigentümern wegen § 1197 Abs.2 BGB keine Zinsen zu, die durch das Bargebot gedeckt werden müssen.
Bei bestehenbleibenden "verdeckten" Eigentümergrundschulden stehen den Eigentümern wegen § 1197 Abs.2 BGB keine Zinsen zu, die durch das Bargebot gedeckt werden müssen.
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Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Vielen Dank für die Antwort, Addy.
Um es noch einmal kurz zu klären: Die Notfrist gilt jetzt sowohl für den Antragsteller als auch für mich als neu hinzugekommene Partei.
Um es noch einmal kurz zu klären: Die Notfrist gilt jetzt sowohl für den Antragsteller als auch für mich als neu hinzugekommene Partei.
Ich bin ein Kumpel aus Stadt Land Vollpfosten
Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Die Einstellungsfrist von 14 Tagen ab Zustellung gilt jeweils für den Antragsgegner, bei einer Anordnung und wenn der Antragsgegner dem Verfahren Beitritt auch für den Antragsteller gleichermaßen…
Re: Beitritt Teilungsversteigerung
Die Versteigerung sind gelaufen, jetzt hat das Gericht die Protokolle geschickt, laut der Rechtspflegerin hat sich die Gemeinschaft nicht geeinigt der Erlös wird nach Abzug der Kosten hinterlegt.
Müssen die Gründe für die Verweigerung der gleichmäßigen Teilung genannt werden?
Gibt es ein Aktenzeichen bei der Hinterlegungsstelle?
Beste Grüße
vom Bergmann
Müssen die Gründe für die Verweigerung der gleichmäßigen Teilung genannt werden?
Gibt es ein Aktenzeichen bei der Hinterlegungsstelle?
Beste Grüße
vom Bergmann