2 Zwangversteigerungsvermekt

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Moderator: Alfred_Hilbert

Tn9444247
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2 Zwangversteigerungsvermekt

Beitragvon Tn9444247 » 28.11.2023, 01:13

Hallo Andy,
Es steht auf einem Grundbuch folgendes
1. 1. die Zwangversteigerung ist angeordnet. (Amtsgericht A, K Nummer1/21) eingetragen am dd.mm.2022
Richter ABC
2.1. die Zwangversteigerung -zur Aufhebung der Gemeinschaft -ist angeordnet (Amtsgericht A wie oben, k nummer2/22) eingetragen am dd.mm.2022 (wie oben)
Richter ABC (wie oben)
Bekanntmachung wurde mit der nr1/21 zugeordnet.
Ich vermutet 1. vermerkt ist eine ZV und 3. ist TV.
Was ist mit den Vermerkt passiert wenn eine Zuschlag erteilt wird und was wenn nicht.
Als mitbietet was soll man hier beachten?
Vielen Dank

Addi
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Re: 2 Zwangversteigerungsvermekt

Beitragvon Addi » 28.11.2023, 07:57

Wurden parallel eine ZV und eine TV beantragt ist es richtig, das 2 separate Versteigerungsvermerke ins Grundbuch eingetragen werden. Die Verfahren können auch parallel weiter laufen. Jedoch wird das Gericht in der Regel die ZV im Verfahren vorziehen, da dort zumeist keine Rechte im GB bestehenbleiben und sich eine nachträglich beantragte TV dann auch von selbst erledigt.
Alle Rechte die nach dem ZV-Vermerk eingetragen wurde erlöschen, somit auch der später eingetragene TV Vermerk.

Tn9444247
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Re: 2 Zwangversteigerungsvermekt

Beitragvon Tn9444247 » 21.12.2023, 10:31

Hi Addi,
oh vielen Dank für deine Antwort.
ich habe noch eine Frage
wie kann der Schuldner bei ZW oder TW den Zuschlag unter dem Grenzwert 7/10 versagen lassen? oder kann es nur der betreibender Gläubiger?

Danke dir
Gruss

Addi
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Re: 2 Zwangversteigerungsvermekt

Beitragvon Addi » 21.12.2023, 16:55

Zunächst, die 7/10 Grenze spielt in einer TV in der Regel keine Rolle, da die gewährten Grundschulden nicht notleidend sind, die Banken werden mit Zins und Tilgung bedient. Nur die Eigentümergemeinschaften sind sich über die Verwertung der Immobilien nicht einverstanden.

In der ZV gilt die Vorschrift des § 74a

(1) 1Bleibt das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte unter sieben Zehnteilen des Grundstückswertes, so kann ein Berechtigter, dessen Anspruch ganz oder teilweise durch das Meistgebot nicht gedeckt ist, aber bei einem Gebot in der genannten Höhe voraussichtlich gedeckt sein würde, die Versagung des Zuschlags beantragen. 2Der Antrag ist abzulehnen, wenn der betreibende Gläubiger widerspricht und glaubhaft macht, daß ihm durch die Versagung des Zuschlags ein unverhältnismäßiger Nachteil erwachsen würde.

Die oder der Schuldner können diesen Antrag nicht stellen…


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