Teilungsversteigerung & gemeinsames Darlehen

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

karam
Beiträge: 5
Registriert: 25.02.2018, 13:05

Teilungsversteigerung & gemeinsames Darlehen

Beitragvon karam » 24.10.2023, 16:13

Hallo Team Immo. Pool.

Folgender Sachverhalt.

2. Grundstückseigentümer, einer leitet die TV ein.
Der andere ersteigert.

Die Bak forrdert nicht, nach Zuschlag die GS und das Bargebot.

Der Ersteigerer bedient seid Zuschlag das noch gemeinsame Darlehen weiter.
Nun fordert der ausscheidende ehem. Miteigentümer seine Anteil am Übererlös vom Ersteiger ein, ohne aber das Darlehen bei der Bank zu bedienen.

Der Ersteigerer hinterlegt den Anteil am Übererlös bei zust. AG ein, behält sich aber Zurückbehaltunsrechte, weil das gemeinsame Darlehen noch besteht.

1. Haftet der ehem. MIteigentümer weiterhin für das Darlehen ? Laut Bank ja.
2. Der Ersteigerer, ist der Meinung das gemeinsame Darlehen war die Sicherheit auch für Ihn.
3. Gibt es OLG/ BGH Urteile diesbez. - Es ist keine Famielienangelegenhit.

Lösung ?
mfg karam

Addi
Beiträge: 1173
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Teilungsversteigerung & gemeinsames Darlehen

Beitragvon Addi » 24.10.2023, 17:46

Grundlage der Haftung ist der zugrundeliegende Darlehensvertrag, den vermutlich beide ehemaligen Eigentümer unterschrieben haben. Folglich haften nach wie vor beide für die restliche Darlehensschuld.
Das Grundstück - nunmehr im Eigentum des Erstehers- dient als Pfand für das gewährte Darlehen. Hinsichtlich des nicht mehr valutierenden Darlehensanteils hat sich diese in eine verdeckten Eigentümergrundschuld umgewandelt. Diese haben die beiden ehemaligen Eigentümer untereinander auszugleichen.

Es handelt sich hierbei um die dinglichen Rechtsfolgen nach dem BGB §§ 1160 ff…..


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“