Hi,
seit 2010 befindet sich meine Wohnung in der ZV. Die Gläubiger Bank hat damals ein Gutachten erstellen lassen und einen Makler beauftragt.
Bis heute hat dieser Makler (zumindest mir nicht bekannt) einent Intressenten beibringen können.
Den aktuell anstehenden zweiten Termin konnte ich durch die Zahlung einer etwas größeren Summe (aufgetrieben bei der Familie) abwenden und so einen 6 monatigen Aufschub erwirken.
In dieser Zeit soll die Wohnung durch einen von mir ausgesuchten Makler verkauft werden.
Dieser Makler hätte natürlich gerne das alleinige Verkaufsrecht. Die Bank verweigert nun die erteilung des alleinigen Verkaufsrecht mit der Begründung das die Bank ja schon einen Makler beauftragt hat.
Darf die Bank mir dieses Recht verweigern?
// mischa
bank verweigert von mir ausgewählten Makler
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: bank verweigert von mir ausgewählten Makler
Hi,
Gegen den Makler spricht das dieser seit 2 Jahren keinen Interessenten beigebracht hat und die Wohnung nicht zum Verkehrswert, sondern zum 5/10 anbietet.
Auch denke ich das ein ortsansässiger Makler (der aktive Vermarktet) die Wohnung eher und zu einem höheren Preis verkaufen kann.
Gegen den Makler spricht das dieser seit 2 Jahren keinen Interessenten beigebracht hat und die Wohnung nicht zum Verkehrswert, sondern zum 5/10 anbietet.
Auch denke ich das ein ortsansässiger Makler (der aktive Vermarktet) die Wohnung eher und zu einem höheren Preis verkaufen kann.