ZV Termin wurde verlegt

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Moderator: Alfred_Hilbert

Vicky
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ZV Termin wurde verlegt

Beitragvon Vicky » 13.06.2022, 15:36

Hallo ,
wir sind betreibender Gläubiger einer Zwangsversteigerung - nach dem vor etwa 4 Wochen nun mal endlich
ein Termin zur Versteigerung festgesetzt wurde (nach 2 Jahren ) öffentlich bekannt gegeben , habe ich heute erfahren telefonisch das der Termin aufgehoben wurde und zugleich ein neuer Termin angesetzt wurde also der Termin wurde verschoben von 9 Wochen auf nachfrage hat man mir mitgeteilt das der Schuldner ein Betreuer bekommen hat (mittlerweile der 3 Betreuer weil alle anderen ihr Amt Niedergelegt haben ) und dieser wohl keine Benachrichtigung für den Termin bekommen hat - hierzu muss man wissen das der Schuldner wohl ein Profi ist und immer wieder gegen alles Einspruch einlegt und immer wieder versucht die ganze Sache zu Verzögern , ein Beschluss hierüber sollen wir noch bekommen mehr weiß ich zur Zeit noch nicht , meine Frage lautet :
welche Möglichkeiten haben wir da gegen anzugehen das der Termin verschoben wurde ? keiner wusste das wieder einen Betreuer gibt , darf die Rpfl. einfach mal so wieder den Termin verlegen ?

Ein Betreuer kann doch auch nichts daran ändern das die Versteigerung bevorsteht oder sehe ich das anders.

Können wir eine einstweilige Verfügung beantragen das der Termin so stattfindet wie vorher festgelegt?

welche Möglichkeiten haben wir dagegen anzugehen ?

Hat die Rpfl.hier einen Fehler gemacht sie müsste doch als erste wissen wann wieder ein Betreuer eingesetzt wurde.?

sonst noch irgend einen Tipp was wir machen können ? die ganze Sache nervt unheimlich das der Typ immer wieder eine Verzögerung in die ganze Sache bringt.

Addi
Beiträge: 1173
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: ZV Termin wurde verlegt

Beitragvon Addi » 13.06.2022, 21:38

Natürlich hat das Gericht, der Rechtspfleger keinen Fehler gemacht..
Es gilt nämlich die Vorschrift des § 43 ZVG.
Danach heißt es…

(1) 1Der Versteigerungstermin ist aufzuheben und von neuem zu bestimmen, wenn die Terminsbestimmung nicht sechs Wochen vor dem Termin bekanntgemacht ist. 2War das Verfahren einstweilen eingestellt, so reicht es aus, daß die Bekanntmachung der Terminsbestimmung zwei Wochen vor dem Termin bewirkt ist.

(2) Das gleiche gilt, wenn nicht vier Wochen vor dem Termin dem Schuldner ein Beschluß, auf Grund dessen die Versteigerung erfolgen kann, und allen Beteiligten, die schon zur Zeit der Anberaumung des Termins dem Gericht bekannt waren, die Terminsbestimmung zugestellt ist, es sei denn, daß derjenige, in Ansehung dessen die Frist nicht eingehalten ist, das Verfahren genehmigt…..

Durch den Betreuerwechsel der zeitlich vor der Zustellung der letzten Terminsbestimmung an den ehemaligen Betreuer erfolgt sein muss, ist keine zeitlich wirksame Zustellung der TB an den „ neuen Betreuer“ erfolgt.
Dies ist dann ein absoluter Zuschlagsversagungsgrund, so dass Sie keinen Nutzen davon haben, dass der alte Termin durchgeführt wird.
Wenn und soweit der Schuldner alle legalen „ Tricks“ anwendet und ausübt, was leider zuletzt immer häufiger vorkommt, ist es für einen Gläubiger zunehmend schwieriger eine laufende Zwangsversteigerung erfolgreich durchführen zu lassen.
Das ZVG und deren Paragrafen waren nicht dazu bestimmt und geschaffen, dass diese zu Lasten der Gläubiger, des Gerichts und der Bietinteressenten angewandt werden. Leider hat es sich mittlerweile so entwickelt, dass die sogenannten „ Versteigerungsverhinderer“ diese Möglichkeiten zu Ihren Gunsten anwenden, um ein Verfahren zu verschleppen, zu verzögern oder gar zu verhindern….
Die Vollstreckungsgerichte - Rechtspfleger - müssen und sollen hierauf immer sofort und unmittelbar reagieren, was für diese auch immer eine große Herausforderung darstellt. Da diese Berufsgruppe die Einzige ist, die eine adäquate fachhochschulglenkte Ausbildung erhalten, sind Sie dort gut und auch am besten aufgehoben….
Den Versteigerungsverhinderern ist das Handwerk zu legen und deren Tricks aufzudecken und zu unterbinden….


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