Hallo , ich benötige einige Auskünfte / Tipps zur einer ZV eines 1/2 ideellen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Zweifamilienhaus wo wir die betreibenden Gläubiger sind. Der andere 1/2 Anteil gehört uns wurde von der Frau (Ehescheidung / Streit) mit notariellen Vertrag erworben.
Frage zum Grundbuch : Es ist eine Grundschuld auf dem gesamten Objekt von der SPK eingetragen die aber schon lange nicht mehr valutiert haben wir Schrift.von der SPK erhalten , des Weiteren hat uns die Ex-Frau ihre Rückgewähransprüche abgetreten , die Rückgewähransprüche von Ihrem Ex-Mann (Schuldner) wurden von uns gepfändet
- kann die SPK hier eine Forderung anmelden aus der eingetragenen Grundschuld die nicht mehr Valutiert ?
- was passiert nach der Versteigerung , wird die Grundschuld von Amts wegen gelöscht?
- müssen wir als betreibende Gläubiger noch auf was achten im ZV Termin ? müssen irgendwelche Anträge gestellt werden ? weil wir ohne Anwalt sind.
- wie verhält es sich mit der 7/10 u. 5/10 Grenze können wir 5/10 Bieten oder gibt es hier Versagungsgründe seitens der Rpfl. oder können wir das betr.Gläubiger bestimmen ?
- müssen wir Sicherheitsleistung erbringen wenn wir Bieten wollen ?
- kann der Schuldner dem Verfahren noch Beitreten , ich glaube nicht oder ?
- was kann der Schuldner noch für Schwierigkeiten machen oder ist das jetzt nicht mehr möglich weil der Termin zur ZV schon fest steht ? alle Möglichkeiten wurden ja schon im vorwege versucht seitens des Schuldner
ich glaube das jetzt alle Rechtsmöglichkeiten gegen dem AG / Rpfl. erledigt sind oder ?
-
Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil
Nun, da ist ja sehr viel an Fragen die sie haben…..
Ich werde versuchen soweit als möglich hierauf einzugehen…
Frage zum Grundbuch : Es ist eine Grundschuld auf dem gesamten Objekt von der SPK eingetragen die aber schon lange nicht mehr valutiert haben wir Schrift.von der SPK erhalten , des Weiteren hat uns die Ex-Frau ihre Rückgewähransprüche abgetreten , die Rückgewähransprüche von Ihrem Ex-Mann (Schuldner) wurden von uns gepfändet
- kann die SPK hier eine Forderung anmelden aus der eingetragenen Grundschuld die nicht mehr Valutiert ?
Es kommt darauf an, ob diese Grundschuld bestehen bleibt, somit ins Geringste Gebot fällt und mit übernommen werden muss. Der eingetragene Darlehensbetrag wird in voller Höhe mit in das Gebot eingerechnet.
Beispiel: Grundschuld 80.000,-€ ….Ihr Bargebot 20.000,-€ = insgesamt 100.000,-€ als Meistgebot
Von den 80.000,-€ sind einfach gerechnet hälftig 40.000,-€ aufgrund der Sicherungsabreden des Darlehensvertrag an den Schuldner auszukehren. Die restlichen 40.000,-€ dürften Ihnen selbst zustehen aufgrund der Pfändung der Rückgewährsansprüche.
Die Sparkasse selbst wird keine Anmeldung vornehmen und vermutlich auf eine Zuteilung verzichten.
- was passiert nach der Versteigerung , wird die Grundschuld von Amts wegen gelöscht?
…nur dann, wenn diese außerhalb des GG steht und nicht bestehen bleibt…
- müssen wir als betreibende Gläubiger noch auf was achten im ZV Termin ? müssen irgendwelche Anträge gestellt werden ? weil wir ohne Anwalt sind.
….Anwälte haben i.d.R. Nichts mit Zwangsversteigerungen zu tun und können ihnen keine Hilfe sein.
- wie verhält es sich mit der 7/10 u. 5/10 Grenze können wir 5/10 Bieten oder gibt es hier Versagungsgründe seitens der Rpfl. oder können wir das betr.Gläubiger bestimmen ?
Falls sie die einzig betreibende Gläubigerin sind, bestimmen sie auch ob ein Zuschlag auf ein Gebot erteilt werden kann oder nicht. Wichtig: Eine Verfahrenseinstellung ist immer vor der Zuschlagserteilung zu erklären, was auch im Termin möglich ist. Verpassen sie diesen Zeitpunkt und der Zuschlag wird erteilt, ist dieser kaum anfechtbar.
- müssen wir Sicherheitsleistung erbringen wenn wir Bieten wollen ?
Dann, wenn der Schuldner selbst im Termin anwesend ist und Sicherheit bei der Abgabe ihres Gebotes verlangt…
- kann der Schuldner dem Verfahren noch Beitreten , ich glaube nicht oder ?
Wenn es sich wie sie sagen um eine ZV handelt und nicht um eine TV, kann ein Schuldner nie dem eigenen Verfahren gegen sich selbst beitreten….
- was kann der Schuldner noch für Schwierigkeiten machen oder ist das jetzt nicht mehr möglich weil der Termin zur ZV schon fest steht ? alle Möglichkeiten wurden ja schon im vorwege versucht seitens des Schuldner
ich glaube das jetzt alle Rechtsmöglichkeiten gegen dem AG / Rpfl. erledigt sind oder ?
Der Schuldner kann immer Schwierigkeiten machen. Häufig durch die Beauftragung sogenannter „Versteigerungsverhinderer“ die für Handgeld dem Schuldner das Blaue vom Himmel versprechen und im Termin gezielt „ Störanträge“ stellen um Bieter und den Rechtspfleger zu verunsichern, was leider häufig auch Erfolg hat….
Ich werde versuchen soweit als möglich hierauf einzugehen…
Frage zum Grundbuch : Es ist eine Grundschuld auf dem gesamten Objekt von der SPK eingetragen die aber schon lange nicht mehr valutiert haben wir Schrift.von der SPK erhalten , des Weiteren hat uns die Ex-Frau ihre Rückgewähransprüche abgetreten , die Rückgewähransprüche von Ihrem Ex-Mann (Schuldner) wurden von uns gepfändet
- kann die SPK hier eine Forderung anmelden aus der eingetragenen Grundschuld die nicht mehr Valutiert ?
Es kommt darauf an, ob diese Grundschuld bestehen bleibt, somit ins Geringste Gebot fällt und mit übernommen werden muss. Der eingetragene Darlehensbetrag wird in voller Höhe mit in das Gebot eingerechnet.
Beispiel: Grundschuld 80.000,-€ ….Ihr Bargebot 20.000,-€ = insgesamt 100.000,-€ als Meistgebot
Von den 80.000,-€ sind einfach gerechnet hälftig 40.000,-€ aufgrund der Sicherungsabreden des Darlehensvertrag an den Schuldner auszukehren. Die restlichen 40.000,-€ dürften Ihnen selbst zustehen aufgrund der Pfändung der Rückgewährsansprüche.
Die Sparkasse selbst wird keine Anmeldung vornehmen und vermutlich auf eine Zuteilung verzichten.
- was passiert nach der Versteigerung , wird die Grundschuld von Amts wegen gelöscht?
…nur dann, wenn diese außerhalb des GG steht und nicht bestehen bleibt…
- müssen wir als betreibende Gläubiger noch auf was achten im ZV Termin ? müssen irgendwelche Anträge gestellt werden ? weil wir ohne Anwalt sind.
….Anwälte haben i.d.R. Nichts mit Zwangsversteigerungen zu tun und können ihnen keine Hilfe sein.
- wie verhält es sich mit der 7/10 u. 5/10 Grenze können wir 5/10 Bieten oder gibt es hier Versagungsgründe seitens der Rpfl. oder können wir das betr.Gläubiger bestimmen ?
Falls sie die einzig betreibende Gläubigerin sind, bestimmen sie auch ob ein Zuschlag auf ein Gebot erteilt werden kann oder nicht. Wichtig: Eine Verfahrenseinstellung ist immer vor der Zuschlagserteilung zu erklären, was auch im Termin möglich ist. Verpassen sie diesen Zeitpunkt und der Zuschlag wird erteilt, ist dieser kaum anfechtbar.
- müssen wir Sicherheitsleistung erbringen wenn wir Bieten wollen ?
Dann, wenn der Schuldner selbst im Termin anwesend ist und Sicherheit bei der Abgabe ihres Gebotes verlangt…
- kann der Schuldner dem Verfahren noch Beitreten , ich glaube nicht oder ?
Wenn es sich wie sie sagen um eine ZV handelt und nicht um eine TV, kann ein Schuldner nie dem eigenen Verfahren gegen sich selbst beitreten….
- was kann der Schuldner noch für Schwierigkeiten machen oder ist das jetzt nicht mehr möglich weil der Termin zur ZV schon fest steht ? alle Möglichkeiten wurden ja schon im vorwege versucht seitens des Schuldner
ich glaube das jetzt alle Rechtsmöglichkeiten gegen dem AG / Rpfl. erledigt sind oder ?
Der Schuldner kann immer Schwierigkeiten machen. Häufig durch die Beauftragung sogenannter „Versteigerungsverhinderer“ die für Handgeld dem Schuldner das Blaue vom Himmel versprechen und im Termin gezielt „ Störanträge“ stellen um Bieter und den Rechtspfleger zu verunsichern, was leider häufig auch Erfolg hat….
Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil
Vielen Dank für die Antworten schon mal.
Das mit der Grundschuld verstehe ich nicht ganz , Sie schreiben es kommt darauf an ob die Grundschuld bestehen bleibt - wie kann ich das feststellen ob die Grundschuld bestehen bleibt ?
Und angenommen die Grundschuld würde bestehen bleiben wie in Ihrem Bsp. dann dürfte doch bei Verteilung für den Schuldner nichts abfallen weil wir seine Rückgewähransprüche gepfändet haben , und die andere hälfte haben wir ja bereits von der Ex Frau bekommen also alles bei uns oder wie ist das ?
Unser Interesse ist das wir die andere hälfte Ersteigern möchten die jetzt zur Versteigerung ansteht - 1/2 ideeller hälftiger Miteigentumsanteil normalerweise dürfte es doch wohl kaum Bieter hierfür geben oder wie schätzen Sie das ein.
Das mit der Grundschuld verstehe ich nicht ganz , Sie schreiben es kommt darauf an ob die Grundschuld bestehen bleibt - wie kann ich das feststellen ob die Grundschuld bestehen bleibt ?
Und angenommen die Grundschuld würde bestehen bleiben wie in Ihrem Bsp. dann dürfte doch bei Verteilung für den Schuldner nichts abfallen weil wir seine Rückgewähransprüche gepfändet haben , und die andere hälfte haben wir ja bereits von der Ex Frau bekommen also alles bei uns oder wie ist das ?
Unser Interesse ist das wir die andere hälfte Ersteigern möchten die jetzt zur Versteigerung ansteht - 1/2 ideeller hälftiger Miteigentumsanteil normalerweise dürfte es doch wohl kaum Bieter hierfür geben oder wie schätzen Sie das ein.
Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil
und wenn der Schuldner nicht Beitreten kann , aber im Termin anwesend ist kann er Sicherheitsleistung verlangen warum? nur weil er Beteiligter ist oder warum .
Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil
Gläubiger und Schuldner sind in diesem Verfahren gleichberechtigt.
Jeder, der bei nicht Zahlung des Meistgebotes, etwas erhalten würde und durch die Nichtzahlung einen Ausfall erleidet, hat ein Antragsrecht SL zu verlangen.
Gerade bei nicht mehr voll valutierenden Grundpfandrechten hat der Schuldner/Eigentümer einen auf diesen übergegangenen Erlösanspruch, ist somit bei Nichtzahlung des baren Meistgebots benachteiligt und erhält somit ein Antragsrecht.
Jeder, der bei nicht Zahlung des Meistgebotes, etwas erhalten würde und durch die Nichtzahlung einen Ausfall erleidet, hat ein Antragsrecht SL zu verlangen.
Gerade bei nicht mehr voll valutierenden Grundpfandrechten hat der Schuldner/Eigentümer einen auf diesen übergegangenen Erlösanspruch, ist somit bei Nichtzahlung des baren Meistgebots benachteiligt und erhält somit ein Antragsrecht.
Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil
Guten Tag
Ich hab mal eine Frage ich würde gerne ein Doppelhaushälfte in der Teilungsversteigerung erwerben
aber so wie ich gehört habe möchte der Eigentümer 50% nicht verkaufen und auch nicht Ausziehen
Wie stehen die Chancen dieses Objekt zu erwerben
Was kommen da für Kosten auf mich zu
Und es besteht auf das Grundstück nur ein Sondernutzungsrecht und ein Miteigentumsanteil was heißt das
Würde mich sehr freuen wenn ich hier einige Antworten bekäme
LG Chantal
Ich hab mal eine Frage ich würde gerne ein Doppelhaushälfte in der Teilungsversteigerung erwerben
aber so wie ich gehört habe möchte der Eigentümer 50% nicht verkaufen und auch nicht Ausziehen
Wie stehen die Chancen dieses Objekt zu erwerben
Was kommen da für Kosten auf mich zu
Und es besteht auf das Grundstück nur ein Sondernutzungsrecht und ein Miteigentumsanteil was heißt das
Würde mich sehr freuen wenn ich hier einige Antworten bekäme
LG Chantal
Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil
In der TV können Sie als Miteigentümerin zu 1/2 Anteil die Versteigerung der gesamten Immobilie beantragen.
Auch wenn Ihnen bereits 1/2 Miteigentumsanteil gehört müssen Sie zunächst auf die gesamte Immobilie bieten. Dies machen natürlich auch alle anderen Interessenten auf dem angespannten Immobilienmarkt. Hier besteht die Gefahr, dass Sie überboten werden und dann auch Ihren 1/2 Anteil verlieren und ausziehen müssen.
Kosten für die Anordnung = 113,50 €
Kosten für das Gutachten als Vorschuss ca. 3.000,-€
Verfahrenskostenvorschuss abhängig von der Höhe des Verkehrswertes auch ca 3.000,-€
Sondernutzungsrechte können an PKW Stellplätzen oder Kellerräumen bestehen und sind
Bestandteil des Miteigentumsanteil, wenn diese insoweit im Grundbuch mit eingetragen sind…
Auch wenn Ihnen bereits 1/2 Miteigentumsanteil gehört müssen Sie zunächst auf die gesamte Immobilie bieten. Dies machen natürlich auch alle anderen Interessenten auf dem angespannten Immobilienmarkt. Hier besteht die Gefahr, dass Sie überboten werden und dann auch Ihren 1/2 Anteil verlieren und ausziehen müssen.
Kosten für die Anordnung = 113,50 €
Kosten für das Gutachten als Vorschuss ca. 3.000,-€
Verfahrenskostenvorschuss abhängig von der Höhe des Verkehrswertes auch ca 3.000,-€
Sondernutzungsrechte können an PKW Stellplätzen oder Kellerräumen bestehen und sind
Bestandteil des Miteigentumsanteil, wenn diese insoweit im Grundbuch mit eingetragen sind…
Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil
hey
was passiert mit dem Alteigentümer er will nicht verkaufen und auch nicht ausziehen hat es Sinn dieses Objekt zu erwerben
Und als Interessenten hab ich keine Chance dieses Objekt zu Besichtigen
Ich habe nur durch einen Bekannten gehört das dieses Objekt zur Teil Versteigerung demnächst steht
lg Chantal
was passiert mit dem Alteigentümer er will nicht verkaufen und auch nicht ausziehen hat es Sinn dieses Objekt zu erwerben
Und als Interessenten hab ich keine Chance dieses Objekt zu Besichtigen
Ich habe nur durch einen Bekannten gehört das dieses Objekt zur Teil Versteigerung demnächst steht
lg Chantal
Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil
Ok, dann mal bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht nachfragen oder unter www.ZVG-Portal.de nachschauen..
Vielleicht auch mal an einer Versteigerung als Zuschauerin teilnehmen und dort Fragen stellen alles ist möglich….
Erhält man in einer ZV oder TV den Zuschlag, ist man direkt neuer Eigentümer und kann notfalls den Alteigentümer Zwangsräumungen lassen…
Vielleicht auch mal an einer Versteigerung als Zuschauerin teilnehmen und dort Fragen stellen alles ist möglich….
Erhält man in einer ZV oder TV den Zuschlag, ist man direkt neuer Eigentümer und kann notfalls den Alteigentümer Zwangsräumungen lassen…
Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil
Hallo
Ich hab mal eine Frage das Haus was zur Teil Versteigerung stand
muss jetzt der Antrag zurück genommen werden da es eine Grundstücks Gemeinde ist und diese im Jahr 2016 schon den Verkauf einer Verkehrs Fläche beantragt hat
Meine Frage jetzt wenn der Eigentümer die Teilversteigerung eines Hauses zurück ziehen muss wie lange dauert dann die wieder Aufnahme der Teilversteigerung
Würde mich über eine Antwort freuen
ansonsten ein schönes Weihnachtsfest
Ich hab mal eine Frage das Haus was zur Teil Versteigerung stand
muss jetzt der Antrag zurück genommen werden da es eine Grundstücks Gemeinde ist und diese im Jahr 2016 schon den Verkauf einer Verkehrs Fläche beantragt hat
Meine Frage jetzt wenn der Eigentümer die Teilversteigerung eines Hauses zurück ziehen muss wie lange dauert dann die wieder Aufnahme der Teilversteigerung
Würde mich über eine Antwort freuen
ansonsten ein schönes Weihnachtsfest
Zuletzt geändert von Chantal am 04.12.2022, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.