Hallo zusammen,
gibt es eine Faustregel:
Das Gutachtens wurde erstellt, welche Zeitspanne liegt eventuell zwischen dem Gutachten und dem TV- Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Justitia
Teilungsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Teilungsversteigerung
Nein, die gibt es nicht.
Zunächst erfolgt aufgrund des Gutachtens die erforderliche Anhörung (rechtliches Gehör) der Beteiligten.
Erfolgen keine Einwendungen, kann eine Wertfestsetzung durch Beschluss erfolgen.
Hiergegen ist die sofortige Beschwerde möglich....
Erfolgt keine Beschwerde kann ein Versteigerungstermin angesetzt werden.
Wann dieser Termin in welchem Zeitrahmen erfolgt, richtet sich nach dem Zeitfenster des jeweiligen Amtsgerichts . Eine Mindestfrist von 6 Wochen nach der Bekanntmachung im www.zvg-portal.de ist die Regel und einzuhalten. War das Verfahren einstweilen eingestellt, so reicht es aus, dass die Bekanntmachung der Terminsbestimmung zwei Wochen vor dem Termin bewirkt ist gem. § 43 Abs.1 ZVG.
Zunächst erfolgt aufgrund des Gutachtens die erforderliche Anhörung (rechtliches Gehör) der Beteiligten.
Erfolgen keine Einwendungen, kann eine Wertfestsetzung durch Beschluss erfolgen.
Hiergegen ist die sofortige Beschwerde möglich....
Erfolgt keine Beschwerde kann ein Versteigerungstermin angesetzt werden.
Wann dieser Termin in welchem Zeitrahmen erfolgt, richtet sich nach dem Zeitfenster des jeweiligen Amtsgerichts . Eine Mindestfrist von 6 Wochen nach der Bekanntmachung im www.zvg-portal.de ist die Regel und einzuhalten. War das Verfahren einstweilen eingestellt, so reicht es aus, dass die Bekanntmachung der Terminsbestimmung zwei Wochen vor dem Termin bewirkt ist gem. § 43 Abs.1 ZVG.
Re: Teilungsversteigerung
Vielen Dank für die Antwort.
Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende
Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende