Hallo zusammen
ich hätte paar Fragen zum den oben genannten Begriffe.
Die Immobilie was ich ausgesucht habe scheint ein bisschen komplex zu sein, da alle diese Grundschuldrechte im Grundbuchauszug eingetragen sind.
1. Grundschuld wirksam gegenüber der Vormerkung Abteilung 2 Nummer 1( Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eigentumsverschaffung in Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
2. Grundpfandrecht erstrangiges xx0000, zweitrangiges x0000 und drittrangiges xx000.
3. Sicherungshypothek xx0000 aus dem erloschene und gepfändeten Recht Abteilung 3 Nummer 2.2 übertragener Forderung gegen der Ersteher.
4. Zwangssicherungshypothek x00000
5. Grundschuld x0000 gleichrang mit Abteilung 3 Nr. 8
6. Grundschuld x0000 gleichrang mit Abteilung 3 Nr. 7
Nach einem kurzen Telefonat mit der Gläubigerbank, habe mir gesagt, dass sie die erstrangige ist.
meine Frage ist welche von diese Rechte gegebenenfalls noch bestehen bleiben würde.
Danke in voraus
Grundschulden, Sicherungshypothek, Zwangssicherungshypothek, Grundpfandrecht, Vormerkung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Grundschulden, Sicherungshypothek, Zwangssicherungshypothek, Grundpfandrecht, Vormerkung
Entscheidend ist, aus welcher „ Rangposition“ das ZV Verfahren betrieben wird. Wenn Ihnen entsprechende Auskunft der Gläubigerbank mitgeteilt wurde, ist davon auszugehen, dass alle nachrangig eingetragenen Rechte im GB erlöschen und nicht übernommen werden müssen.
Dies ist einzig für Bietinteressenten entscheidend.
All das wird in dem Versteigerungstermin vor Beginn der Bietstunde bekanntgegeben, so dass auch ausreichend Zeit für Fragen besteht.....
Dies ist einzig für Bietinteressenten entscheidend.
All das wird in dem Versteigerungstermin vor Beginn der Bietstunde bekanntgegeben, so dass auch ausreichend Zeit für Fragen besteht.....
Re: Grundschulden, Sicherungshypothek, Zwangssicherungshypothek, Grundpfandrecht, Vormerkung
Es ist ja entscheidend, aus welcher Rangposition die ZV betrieben wird.
Könnten Sie mir mitteilen, ob der Rechtspfleger vor dem Versteigerungstermin auf Anfrage bzw. bei Akteneinsicht mitteilen darf, welche Rangposition die ZV betreibt ?
Könnten Sie mir mitteilen, ob der Rechtspfleger vor dem Versteigerungstermin auf Anfrage bzw. bei Akteneinsicht mitteilen darf, welche Rangposition die ZV betreibt ?
Re: Grundschulden, Sicherungshypothek, Zwangssicherungshypothek, Grundpfandrecht, Vormerkung
....natürlich wird dies zu Beginn des Termins, nach Feststellung der erschienenen Beteiligten mitgeteilt.
Der Inhalt des Grundbuches wird insoweit bekanntgegeben, als mitgeteilt wird welche Rechte bestehen bleiben und übernommen werden müssen...und welche Gläubiger wegen welcher Ansprüche das Verfahren betreiben....
Also im Termin aufpassen und bei Unklarheiten direkt immer nachfragen.....
Der Inhalt des Grundbuches wird insoweit bekanntgegeben, als mitgeteilt wird welche Rechte bestehen bleiben und übernommen werden müssen...und welche Gläubiger wegen welcher Ansprüche das Verfahren betreiben....
Also im Termin aufpassen und bei Unklarheiten direkt immer nachfragen.....
Re: Grundschulden, Sicherungshypothek, Zwangssicherungshypothek, Grundpfandrecht, Vormerkung
Vielen Dank für die Antwort.
Ist es möglich, dass der Rechtspfleger auch schon Tage vor dem eigentlichen Versteigerungstermin eine Antwort auf die Anfrage, welche Position die ZV betreibt, gibt oder darf er das nicht ?
Ist es möglich, dass der Rechtspfleger auch schon Tage vor dem eigentlichen Versteigerungstermin eine Antwort auf die Anfrage, welche Position die ZV betreibt, gibt oder darf er das nicht ?
Re: Grundschulden, Sicherungshypothek, Zwangssicherungshypothek, Grundpfandrecht, Vormerkung
....
Könnte möglich sein.
Kommt immer darauf an, wie der jeweils zuständige Rechtspfleger vorab auskunftsfreudig ist oder nicht. Ein Versuch ist es wert, bringt aber letztendlich keine verwertbare Auskunft für einen Bietinteressenten.
Wichtig ist nur das Geringste Gebot und ob Rechte bestehen bleiben ja oder nein
Könnte möglich sein.
Kommt immer darauf an, wie der jeweils zuständige Rechtspfleger vorab auskunftsfreudig ist oder nicht. Ein Versuch ist es wert, bringt aber letztendlich keine verwertbare Auskunft für einen Bietinteressenten.
Wichtig ist nur das Geringste Gebot und ob Rechte bestehen bleiben ja oder nein
Re: Grundschulden, Sicherungshypothek, Zwangssicherungshypothek, Grundpfandrecht, Vormerkung
Ich werde mal prüfen, ob der Rechtspfleger in Bezug auf das geringste Gebot auskunftsfreudig ist. Danke für die schnelle Antwort.
Re: Grundschulden, Sicherungshypothek, Zwangssicherungshypothek, Grundpfandrecht, Vormerkung
Eine Frage zu Gläubiger : der Termin im Dezember wurde kurzfristig 2-3 Tagen vorher aufgehoben, bis dahin als Gläubiger war eine Bank eingetragen, jetzt steht die Immobilie für März noch mal drin aber als Gläubiger ist eingetragen eine Anwaltskanzlei. Was ist genau gelaufen? Ist die Bank die 1.rangig war befriedigt worden und kommen jetzt die restlichen Gläubiger und wollen auch Geld haben oder hat der Schuldner geschummelt und hat die Bank keine Lust mehr deswegen einen Anwalt engagiert? Lieber die Finger davon lassen?
Danke im voraus
Danke im voraus
Re: Grundschulden, Sicherungshypothek, Zwangssicherungshypothek, Grundpfandrecht, Vormerkung
.....
Letztlich für einen Bietinteressent völlig unerheblich und egal wer das Verfahren betreibt.
Entscheidend ist lediglich inwieweit Rechte bestehen bleiben und von einem Ersteher übernommen werden müssen..in Anrechnung auf das bare Meistgebot.
Von daher, machen Sie sich insoweit keine Gedanken.....
Letztlich für einen Bietinteressent völlig unerheblich und egal wer das Verfahren betreibt.
Entscheidend ist lediglich inwieweit Rechte bestehen bleiben und von einem Ersteher übernommen werden müssen..in Anrechnung auf das bare Meistgebot.
Von daher, machen Sie sich insoweit keine Gedanken.....