Sehr geehrte Forumsmitglieder!
Ich habe eine Frage zu laufenden Grundschuldzinsen im TV Verfahren.
Läuft die Berechnung der laufenden Zinsen einer Grundschuld weiter, wenn ein
Antragsgegner die einstweilige Einstellung für 6 Monate beantragt und das Amtsgericht dem
Antrag zustimmen sollte?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort und beste Grüße
Nelly
Grundschuldzinsen bei einstweiliger Einstellung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Grundschuldzinsen bei einstweiliger Einstellung
....
Die Tilgungspflicht in Bezug auf die laufenden vereinbarten Darlehenszinsen nebst Tilgung des Darlehens berührt eine angeordnete Teilungsversteigerung nicht.
Hier vollstreckt kein Gläubiger, weil Zins- und/oder Tilgung rückständig, fällig und gekündigt wurden, sondern die bisherigen Eigentümer sind sich nicht über die Verwertung der Immobilie einig.
Von daher beeinflusst die einstweilige Verfahrens Einstellung nicht die Zahlungspflicht der bisherigen, aktuellen Eigentümer.
Die Tilgungspflicht in Bezug auf die laufenden vereinbarten Darlehenszinsen nebst Tilgung des Darlehens berührt eine angeordnete Teilungsversteigerung nicht.
Hier vollstreckt kein Gläubiger, weil Zins- und/oder Tilgung rückständig, fällig und gekündigt wurden, sondern die bisherigen Eigentümer sind sich nicht über die Verwertung der Immobilie einig.
Von daher beeinflusst die einstweilige Verfahrens Einstellung nicht die Zahlungspflicht der bisherigen, aktuellen Eigentümer.
Re: Grundschuldzinsen bei einstweiliger Einstellung
Hallo Addi,
vielen Dank für die Antwort. Für mich stellt sich die Frage eher aus Sicht des Grundschuldgläubigers.
Die Grundschuld valutiert noch in voller Höhe für Erhaltungsmaßnahmen an der Immobilie. Inhaber der GS ist
einer der Beteiligten (Miterbe) des Verfahrens, also eine Privatperson und keine Bank.
Beispiel: Beschlagnahme November 2021 - letzte Fälligkeit Grundschuldzinsen war am 31.12.2020. Somit sind die
laufenden dinglichen Zinsen nach meinem Verständnis ab 01.01.2020 fällig, sowie die für 2 Jahre
rückständigen Zinsen - hier im Beispiel für die Jahre 2018 und 2019 wenn diese angemeldet werden.
Falls nun die TV für 6 Monate eingestellt werden sollte und dem Antrag dazu des Antragsgegners gefolgt wird vom Amtsgericht, ruht dann für diese 6 Monate der evtl. Einstellung die Berechnung der laufenden Zinsen der GS oder läuft die Berechnung während dieser Zeit (für die 6 Monate der Einstellung) weiter?
Besten Dank für eine Information im Voraus!
Viele Grüße und frohe Weihnachten
Nelly
vielen Dank für die Antwort. Für mich stellt sich die Frage eher aus Sicht des Grundschuldgläubigers.
Die Grundschuld valutiert noch in voller Höhe für Erhaltungsmaßnahmen an der Immobilie. Inhaber der GS ist
einer der Beteiligten (Miterbe) des Verfahrens, also eine Privatperson und keine Bank.
Beispiel: Beschlagnahme November 2021 - letzte Fälligkeit Grundschuldzinsen war am 31.12.2020. Somit sind die
laufenden dinglichen Zinsen nach meinem Verständnis ab 01.01.2020 fällig, sowie die für 2 Jahre
rückständigen Zinsen - hier im Beispiel für die Jahre 2018 und 2019 wenn diese angemeldet werden.
Falls nun die TV für 6 Monate eingestellt werden sollte und dem Antrag dazu des Antragsgegners gefolgt wird vom Amtsgericht, ruht dann für diese 6 Monate der evtl. Einstellung die Berechnung der laufenden Zinsen der GS oder läuft die Berechnung während dieser Zeit (für die 6 Monate der Einstellung) weiter?
Besten Dank für eine Information im Voraus!
Viele Grüße und frohe Weihnachten
Nelly
Re: Grundschuldzinsen bei einstweiliger Einstellung
Also das mit den laufenden und den zweijährigen rückständigen Zinsen haben Sie richtig berechnet. Eine Verfahrenseinstellung beeinträchtigt die weitere Laufzeit der dinglichen Zinsen nicht,diese laufen weiter....