Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Teilungsversteigerung für ein Grundstück in Auftrag gegeben und habe die Intention auf dieses selber zu ersteigern
Es wurde vom Gericht ein Wertgutachten in Auftrag gegeben. Dieses berücksichtigt jedoch nicht wichtige rechtliche Aspekte, was die Bebaubarkeit letzteren sehr stark einschränkt. Diese Gegebenheiten werden in dem Wertgutachten gar nicht erwähnt.
Ich habe daraufhin Einspruch gegen das Gutachten eingelegt, welcher vom Amtsgericht zurückgewiesen wurde. Als daraufhin der Verkehrswert festgesetzt wurde, habe ich daraufhin eine Beschwerde eingereicht.
Die Beschwerde ging an das Landgericht. Dieses hält in einer ersten Stellungnahme die Beschwerde für unbegründet und bietet mir an um die Kosten zu reduzieren, die Beschwerde zurückzunehmen. Die Richterin sagte mir wenn ich die Beschwerde zurücknehme entstehen keine Kosten, wenn nicht, dann würde der Vorgang 250 Euro kosten. Wenn ich die Beschwerde nicht zurücknehme, dann hätte ich keine weitere Möglichkeit nach Festsetzung des Urteils dagegen weiter vorzugehen.
Meine Frage: Wenn ich die Beschwerde zurücknehme, habe ich dann trotzdem noch nach § 839a BGB die Möglichkeit zu klagen, wenn durch die unzureichenden Informationen innerhalb des Gutachtens die Gebote sehr hoch ausfallen?
Grüße
Robert
Beschwerde Festsetzung Verkehrswert
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Beschwerde Festsetzung Verkehrswert
839a BGB setzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Sachverständigen bei der Erstellung des Gutachtens voraus.
Wen dies vom Amtsgericht als auch vom Landgericht verneint wurde, werden Sie mit einer entsprechenden Klage auch scheitern.
Der Gutachter bewertet laut Auftrag die zu versteigernde Immobilien und NICHT irgendwelche Aspekte zur Bebaubarkeit des Grundstücks.
Sollte Ihnen dies alles nicht zusagen, sollten Sie den Antrag auf TV zurücknehmen und die Immobilie selber verkaufe bzw. kaufen.
Es ist immer unverständlich zu meinen, dass die Gerichte alle Probleme der zerstrittenen Parteien lösen sollen, weil diese selbst dazu nicht in de Lage sind....beschämend
Wen dies vom Amtsgericht als auch vom Landgericht verneint wurde, werden Sie mit einer entsprechenden Klage auch scheitern.
Der Gutachter bewertet laut Auftrag die zu versteigernde Immobilien und NICHT irgendwelche Aspekte zur Bebaubarkeit des Grundstücks.
Sollte Ihnen dies alles nicht zusagen, sollten Sie den Antrag auf TV zurücknehmen und die Immobilie selber verkaufe bzw. kaufen.
Es ist immer unverständlich zu meinen, dass die Gerichte alle Probleme der zerstrittenen Parteien lösen sollen, weil diese selbst dazu nicht in de Lage sind....beschämend
Re: Beschwerde Festsetzung Verkehrswert
Danke für die Antwort, aber können Sie bitte sachlich bleiben?
Es hilft hier niemanden weiter, wenn Sie irgendjemanden an den Pranger stellen.. Ich denke doch das Forum soll den Betroffenen helfen, Antworten auf Fragen zu finden. Viele Betroffene finden sich in eh schon in einer schwierigen Situation und sind mit den schwer navigierbaren Prozessen des Gerichtes konfrontiert.
Sie kennen in keinster Weise den vorliegenden Sachverhalt, meinen aber urteilen zu müssen. Finden Sie das professionell??
Es ist vollkommen legitim, die Arbeit des Wertermittlers genau zu prüfen und nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen in Frage zu stellen.
Wenn er ein Grundstück als baureifes Land dargestellt und den Bodenrichtwert der Zone als Basis nimmt, obwohl das Stadtplanungsamt festgestellt hat, dass das Grundstück durch eingetragene Baulasten nicht bebaubar ist.
Wer überprüft, dass der Wertermittler ordentliche Arbeit geleistet hat? Das Amtsgericht, weder das Landgericht hat kein Interesse die Arbeit des Gutachters in Frage zu stellen.
Der Wertermittler hat sich überhaupt nicht die Mühe gemacht die Bebaubarkeit zu prüfen.
Mit einer negativ beschiedenen Bauvoranfrage des Stadtplanungsamtes sollte es doch möglich sein auf 839a BGB zu klagen.
In der Der Immobilienbewerter - Zeitschrift für die Bewertungspraxis, Ausgabe von 2012, heißt es in dem Artikel
"Auftrag Verkehrswertgutachten: Hohe Anforderungen an den Sachverständigen":
Die Beantwortung von Rechtsfragen ist grundsätzlich Sache des Vollstreckungsgerichts bzw. des Rechtspflegers. Das gilt auch für den Fall, dass die Beantwortung von Rechtsfragen Voraussetzung für eine Verkehrswertermittlung ist. So können Rechtsfragen einer baurechtlichen oder gewerberechtlichen Zulässigkeit baulicher Nutzung erheblichen Einfluss auf die Höhe des Verkehrswerts haben. Die Entscheidung, von welcher rechtlichen Grundlage der Sachverständige auszugehen hat, obliegt alleine dem Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger). Der Sachverständige wird - sofern dies gewünscht wird - informativ zur Seite stehen.
Es hilft hier niemanden weiter, wenn Sie irgendjemanden an den Pranger stellen.. Ich denke doch das Forum soll den Betroffenen helfen, Antworten auf Fragen zu finden. Viele Betroffene finden sich in eh schon in einer schwierigen Situation und sind mit den schwer navigierbaren Prozessen des Gerichtes konfrontiert.
Sie kennen in keinster Weise den vorliegenden Sachverhalt, meinen aber urteilen zu müssen. Finden Sie das professionell??
Es ist vollkommen legitim, die Arbeit des Wertermittlers genau zu prüfen und nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen in Frage zu stellen.
Wenn er ein Grundstück als baureifes Land dargestellt und den Bodenrichtwert der Zone als Basis nimmt, obwohl das Stadtplanungsamt festgestellt hat, dass das Grundstück durch eingetragene Baulasten nicht bebaubar ist.
Wer überprüft, dass der Wertermittler ordentliche Arbeit geleistet hat? Das Amtsgericht, weder das Landgericht hat kein Interesse die Arbeit des Gutachters in Frage zu stellen.
Der Wertermittler hat sich überhaupt nicht die Mühe gemacht die Bebaubarkeit zu prüfen.
Mit einer negativ beschiedenen Bauvoranfrage des Stadtplanungsamtes sollte es doch möglich sein auf 839a BGB zu klagen.
In der Der Immobilienbewerter - Zeitschrift für die Bewertungspraxis, Ausgabe von 2012, heißt es in dem Artikel
"Auftrag Verkehrswertgutachten: Hohe Anforderungen an den Sachverständigen":
Die Beantwortung von Rechtsfragen ist grundsätzlich Sache des Vollstreckungsgerichts bzw. des Rechtspflegers. Das gilt auch für den Fall, dass die Beantwortung von Rechtsfragen Voraussetzung für eine Verkehrswertermittlung ist. So können Rechtsfragen einer baurechtlichen oder gewerberechtlichen Zulässigkeit baulicher Nutzung erheblichen Einfluss auf die Höhe des Verkehrswerts haben. Die Entscheidung, von welcher rechtlichen Grundlage der Sachverständige auszugehen hat, obliegt alleine dem Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger). Der Sachverständige wird - sofern dies gewünscht wird - informativ zur Seite stehen.
Re: Beschwerde Festsetzung Verkehrswert
.....
Tja, die Wahrheit hört man oft selbst nicht gern....
Aber worum geht es dem "Themenstarter"?
Er möchte selber gerne die Immobilie ersteigern und befürchtet, dass durch vermeintlich unrichtige Angaben im Gutachten, das Interesse so hoch sein wird, das andere Bieter die Gebote hochtreiben und er selbst, der Themenstarter, selbst zu viel bieten muss.....
Fakt ist: Der Gutachter hat den aktuellen Bodenrichtwert festzustellen und dies in sein Gutachten einzubringen. Er hat den gegenwärtigen Wert der Immobilie zu ermitteln und nicht spekulativ über eine mögliche Bebaubarkeit Auskunft zu geben...
Tja, die Wahrheit hört man oft selbst nicht gern....
Aber worum geht es dem "Themenstarter"?
Er möchte selber gerne die Immobilie ersteigern und befürchtet, dass durch vermeintlich unrichtige Angaben im Gutachten, das Interesse so hoch sein wird, das andere Bieter die Gebote hochtreiben und er selbst, der Themenstarter, selbst zu viel bieten muss.....
Fakt ist: Der Gutachter hat den aktuellen Bodenrichtwert festzustellen und dies in sein Gutachten einzubringen. Er hat den gegenwärtigen Wert der Immobilie zu ermitteln und nicht spekulativ über eine mögliche Bebaubarkeit Auskunft zu geben...
Re: Beschwerde Festsetzung Verkehrswert
Es ist vollkommen egal wer die Immobilie ersteigern will. Ob es der Antragsteller, der Antragsgegner oder irgend ein Dritter ist. Diese Personen haben ein Recht auf adequate Auskunft. Schließlich basieren Sie ihre Kaufentscheidung oft nur auf die Einsicht in das relevante Gutachten. Wenn dieses unvollständig ist, oder rechtliche Gegebenheiten nicht berücksichtigt und dann in gutem Glauben hohe Summen geboten werden, wer haftet dann??
Meine Frage zielt darauf hin, inwieweit die Interessen der Bieter wirklich vom Gericht berücksichtigt werden.
Das Gericht wird das Gutachten nicht in Frage stellen, welches Sie selber beauftragt haben. Damit würden sie sich ja selber schaden. Es gibt keine andere Kontrollinstanz. Die Opfer sind dann die Bieter, welche gutgläubig hohe Summen in den Immobilienmarkt pumpen. Durch intransparente Gutachten werden die Preisanstiege des Immobilbienmarktes ja noch befeuert.
Schließlich hat jeder, der teilhaben möchte, das Recht darauf durch ein Verkehrswertgutachten eine reale Einschätzung über den Wert des Flurstücks zu bekommen und Bebaubarkeit spielt nunmal eine wesentliche Rolle in der Wertfindung.
Der Bodenrichtwert und die entsprechenden Bodenrichtwertmerkmale sind direkt an die Möglichkeiten der Bebauung gekoppelt. Ein als Wohngebiet ausgewisene Zone erzielt höhere Bodenrichtwertpreise als ein Industriegebiet. Wenn man die Bebaubarkeit nicht berücksichtigt, dann frage ich mich, wie man überhaupt zu einer Wertfeststellung kommen kann..
Meine Frage zielt darauf hin, inwieweit die Interessen der Bieter wirklich vom Gericht berücksichtigt werden.
Das Gericht wird das Gutachten nicht in Frage stellen, welches Sie selber beauftragt haben. Damit würden sie sich ja selber schaden. Es gibt keine andere Kontrollinstanz. Die Opfer sind dann die Bieter, welche gutgläubig hohe Summen in den Immobilienmarkt pumpen. Durch intransparente Gutachten werden die Preisanstiege des Immobilbienmarktes ja noch befeuert.
Schließlich hat jeder, der teilhaben möchte, das Recht darauf durch ein Verkehrswertgutachten eine reale Einschätzung über den Wert des Flurstücks zu bekommen und Bebaubarkeit spielt nunmal eine wesentliche Rolle in der Wertfindung.
Der Bodenrichtwert und die entsprechenden Bodenrichtwertmerkmale sind direkt an die Möglichkeiten der Bebauung gekoppelt. Ein als Wohngebiet ausgewisene Zone erzielt höhere Bodenrichtwertpreise als ein Industriegebiet. Wenn man die Bebaubarkeit nicht berücksichtigt, dann frage ich mich, wie man überhaupt zu einer Wertfeststellung kommen kann..
Re: Beschwerde Festsetzung Verkehrswert
Ich weiß, das das Vollstreckungsgericht als auch der Gutachter wissen, wie sie den ihnen übertragenen Aufgaben gegenüber den am Verfahren Beteiligten gerecht werden und sämtlich erforderliche Informationen über die Beschaffenheit und Güte der zu versteigernden Immobilien ermitteln und bekannt geben.
Zu ihren Vorwürfen:
Das Gericht wird das Gutachten nicht in Frage stellen, welches Sie selber beauftragt haben. Damit würden sie sich ja selber schaden
Sie scheinen nicht zu wissen, dass die Gerichte in Deutschland unabhängig und objektiv arbeiten, handeln, bewerten und entscheiden. Erstellte Gutachten werden vom beauftragten Gericht geprüft und in Zweifeln wird Ergänzung und Nachbesserung verlangt und in Auftrag gegeben. Von daher ist ihr Vorwurf ein schwerwiegender in die Unabhängigkeit Deutscher Gerichte!
Darüberhinaus ist es NICHT Aufgabe des Vollstreckungsgerichts Bietinteressenten eine Immobilie möglichst "günstig" anpreisen und zuschlagen zu können.
Aufgabe ist es ein gutes, objektives Ergebnis für die Gläubiger, als auch für die Schuldner zu erzielen, damit die Gläubiger eine höchstmögliche Befriedigung und die Schuldner eine höchstmögliche Entschuldung erhalten.
Bei TV liegen die gegenseitigen Interessen der beteiligten Antragsteller und Antragsgegner ganz woanders und werden oft "missbräuchlich" eingesetzt. Vollstreckungsgerichte haben hierbei die Aufgabe dies zu erkennen und möglichst frühzeitig zu unterbinden.
Und wir können und werden hier im Forum keine einseitige "Rechtsberatung" zu Gunsten irgendeiner Partei vornehmen. Dies widerspricht dem Grundsatz einer fairen und unabhängigen Informationsplattform diesen Angebotes.
Bitte akzeptieren sie dies.
Zu ihren Vorwürfen:
Das Gericht wird das Gutachten nicht in Frage stellen, welches Sie selber beauftragt haben. Damit würden sie sich ja selber schaden
Sie scheinen nicht zu wissen, dass die Gerichte in Deutschland unabhängig und objektiv arbeiten, handeln, bewerten und entscheiden. Erstellte Gutachten werden vom beauftragten Gericht geprüft und in Zweifeln wird Ergänzung und Nachbesserung verlangt und in Auftrag gegeben. Von daher ist ihr Vorwurf ein schwerwiegender in die Unabhängigkeit Deutscher Gerichte!
Darüberhinaus ist es NICHT Aufgabe des Vollstreckungsgerichts Bietinteressenten eine Immobilie möglichst "günstig" anpreisen und zuschlagen zu können.
Aufgabe ist es ein gutes, objektives Ergebnis für die Gläubiger, als auch für die Schuldner zu erzielen, damit die Gläubiger eine höchstmögliche Befriedigung und die Schuldner eine höchstmögliche Entschuldung erhalten.
Bei TV liegen die gegenseitigen Interessen der beteiligten Antragsteller und Antragsgegner ganz woanders und werden oft "missbräuchlich" eingesetzt. Vollstreckungsgerichte haben hierbei die Aufgabe dies zu erkennen und möglichst frühzeitig zu unterbinden.
Und wir können und werden hier im Forum keine einseitige "Rechtsberatung" zu Gunsten irgendeiner Partei vornehmen. Dies widerspricht dem Grundsatz einer fairen und unabhängigen Informationsplattform diesen Angebotes.
Bitte akzeptieren sie dies.