Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

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Moderator: Alfred_Hilbert

IT-Eric
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Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon IT-Eric » 06.06.2018, 10:41

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Eigentümer der Wohnung war seit mehr als 3 Jahren nicht mehr in der Wohnung und konnte auch nicht mehr in die Wohnung, da Schloss von Polizei getauscht wurde. Der Eigentümer machte keine Bemühungen wieder in die Wohnung zum kommen z.B. über Polizei, da diese den Schlüssel hat.

Wohnung wurde jetzt versteigert. Forderungen sind viel niedriger, wie Forderungen vorhanden.
In der Wohnung sind noch Einrichtungsgegenstände, die Wohnung muss entrümpelt werden.

Ich gehe davon aus, dass der frühere Eigentümer den Besitz an seinem Hausrat aufgegeben hat, da er über 3 Jahre nicht in der Wohnung war. Ich setze ihm trotzdem eine Frist von 3 Wochen zum Entfernen der Sachen.

Danach werde ich die Wohnung leer räumen lassen. Die dadurch entstehen Kosten möchte ich geltend machen gegen den früheren Eigentümer.

Der Verteilungstermin der Forderungen wird im Juli sein. Kann ich die entstehenden Entrümplungskosten jetzt noch (Zuschlag der Versteigerung bereits erfolgt, Eintragung Grundbuch steht noch aus, Verteilung der Forderungen im Juli, Forderungsbetrag viel kleiner als letztes Versteigerungsgebot) über das Amtsgericht geltend machen?
Falls nicht: Kann ich irgendwie sonst von dem übrig gebliebenen Geld meine Kosten einfordern? Welche Möglichkeiten habe ich?

Ich gehe davon aus, dass der frühere Eigentümer nicht auf Schreiben von mir antworten wird, was bisher immer der Fall war, auch bei Schreiben des Amtsgerichtes. Darüber hinaus hat das Amtsgericht zwar eine Adresse ermittelt, es ist aber nicht klar, ob der frühere Eigentümer überhaupt noch dort wohnt.

Vielen Dank für die Antworten und Hilfe.

Addi
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon Addi » 07.06.2018, 07:49

....
Mit der Versteigerung, dem Versteigerungsverfahren hat dies nichts zu tun.
Wenn Sie die Entrümpelung selbst in Auftrag geben, zahlen sie als Auftraggeber auch für diese Kosten. Es mag sein, dass sie sich diese titulieren lassen können über einen Mahn-Vollstreckungsbescheid oder einer Zivilklage.
Anmelden zum Verteilungstermin ist nicht möglich.

IT-Eric
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon IT-Eric » 07.06.2018, 08:07

Hallo,

Danke für die Antwort.

Wie sehen Sie die Tatsache, dass der Besitz aufgeben wurde? Ist dies rechtlich so nachvollziehbar, kann man davon ausgehen, dass der Besitz nach 3 Jahren aufgegeben wurde?

Danke

Addi
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon Addi » 07.06.2018, 10:40

....
hierzu können keine verbindlichen Aussagen gemacht werden. Die Gründe können vielseitig sein (privat, gesundheitlich wie auch immer)
eventuell steht im Gutachten hierüber etwas oder das zuständige Vollstreckungsgericht kann angaben machen.
Letztlich berührt es in keiner Weise das Verfahren auf Durchführung der Zwangsversteigerung..

Sollten sie die Wohnung in Besitz nehmen ist es ratsam einen neutralen Zeugen hinzuzuziehen und eine Foto Dokumentation vorzunehmen....

IT-Eric
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon IT-Eric » 13.06.2018, 17:15

Eine Frage habe ich noch:
Eine Wohnung wurde ersteigert, der Zuschlagbeschluss liegt vor. Frühere Eigentümer ist an anderer Adresse gemeldet und nicht mehr in der Wohnung. In der Wohnung sind noch Gegenstände. Der Gerichtsvollzieher soll eingeschaltet werden:
Der Gerichtsvollzieher wird nach der mir vorliegenden Auskunft nur mit einem Räumungstitel vom Amtsgericht tätig. Das Amtsgericht sagt aber, dass sie das nicht ausstellen werden, das in der Wohnung ja keiner mehr drin wohnt.

Wie kann der Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Sachen beauftragt werden oder muss das Amtsgericht auch wenn keiner mehr drin wohnt etwas ausstellen?

Danke

Addi
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon Addi » 14.06.2018, 10:31

Die Antwort hatte ich schon gegeben.
Ist die Wohnung nicht mehr bewohnt und lediglich mit restlichen Hausratsgegenständen gefüllt, bedarf es keines Gerichtsvollziehers.
Wenn sie die aktuelle Meldeadresse des alten Eigentümers haben, fordern sie diesen unter Fristsetzung per EB mit Rückschein auf, die Wohnung bis zum Datum xy. besenrein zu hinterlassen, anderenfalls sie das restliche Wohnungsinventar auf seine Kosten "entsorgen"
Sie können nach fruchtlosem Ablauf der Frist einen Container pp. bestellen und möglichst unter Zeugen die Wohnung leer räumen.
Fotos vor Entsorgung sind ratsam.
Mehr ist nicht zu tun oder zu veranlassen.

IT-Eric
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon IT-Eric » 14.06.2018, 10:46

Danke für die Antwort.
Die Entsorgung gestaltet sich aber nicht so einfach.
Führe ich diese selber durch nach Art Berliner Räumung, Könnte es kompliziert werden.
Mit nem Gerichtsvollzieher geht es einfacher, da er als Profi weiß, was rechtlich getan werden muss.

Addi
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon Addi » 15.06.2018, 08:04

das mag sein, nur wie das Vollstreckungsgericht bereits mitgeteilt hat, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnt ist und nur noch mit restlichen Mobiliar versehen ist, dann ist ein GV nicht für die Entsorgung/Entrümpelung der Wohnung zuständig!
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses werden sie deshalb weder bekommen noch als Räumungstitel nutzen können.
Eine gewisse eigene Verantwortung/Eigeninitiative wird da schon von ihnen selbst verlangt.
Nicht bei allem kann man die Verantwortung auf eine Behörde abwälzen und in Anspruch nehmen.

Gavril125
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon Gavril125 » 02.11.2021, 09:08

Da würde ich an Ihrer Stelle einfach die Rümpelmannschaft kontaktieren, die machen das für Sie. Es ist so unglaublich viel Arbeit, wenn man das nicht täglich selbst macht, weiss man oft nicht wo man anfangen soll. Wir waren sehr froh, als das Team von "Die Rümpelmanschaft" vor unserer Tür stand. Meine Schwägerin hat mir diese Hilfe zum Geburtstag geschenkt, es hat mir so viel Stress erspart. Man kennt selten so viele Leute die einem wirklich in so einem Fall helfen können. Für den super Service gab es von mir noch etwas Trinkgeld obendrauf.

Marlownnm
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung

Beitragvon Marlownnm » 11.03.2022, 15:53

Hallo, wäre es nicht einfacher, jemanden einzustellen, der sich damit besser auskennt?


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