Ich wollte mal fragen was da alles an Kosten auf mich zu kommen.
Gruß Ali
Hauskauf
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Hauskauf
Die Gerichtskosten von ca. 5.000,-€ sind in dem Meistgebot schon enthalten, müssen nicht erneut oder zusätzlich gezahlt werden.
Es entsteht eine Gebühr für die Erteilung des Zuschlags, gleichzusetzen mit der Gebühr bei einem notariellen Grundstückskaufvertrag. Diese ist in der Höhe abhängig von dem Wert des baren Meistgebotes und dem Wert der eventuell bestehenbleibenden Rechte.
Darüberhinaus fällt die Grunderwerbssteuergegenüber dem Finanzamt an.
Es entsteht eine Gebühr für die Erteilung des Zuschlags, gleichzusetzen mit der Gebühr bei einem notariellen Grundstückskaufvertrag. Diese ist in der Höhe abhängig von dem Wert des baren Meistgebotes und dem Wert der eventuell bestehenbleibenden Rechte.
Darüberhinaus fällt die Grunderwerbssteuergegenüber dem Finanzamt an.
Re: Hauskauf
Kannst du mir sagen wie die Kosten bei einem Versteigerungswert von 72.000 Euro sind
Gruß
Ali
Gruß
Ali
Re: Hauskauf
Sind die 432,50 € die Gebühr für die Erteilung des Zuschlags und für das notariellen Grundstückskaufvertrag?
Und was würde die Grunderwerbssteuergegenüber dem Finanzamt kosten.
Wäre das dann alles was da noch zu kommt
Und was würde die Grunderwerbssteuergegenüber dem Finanzamt kosten.
Wäre das dann alles was da noch zu kommt
Re: Hauskauf
......
Es ist die Gebühr für die Erteilung des Zuschlags.
Eine weitere Gebühr entsteht nicht. Mit dem Zuschlag wird man sofort neuer Eigentümer.
Ein notarieller Kaufvertrag ist nicht erforderlich.
Die Grunderwerbssteuer ist in der Höhe in den Bundesländern unterschiedlich.
In Bayern z.B. 5%, in NRW 6,5%......
Es ist die Gebühr für die Erteilung des Zuschlags.
Eine weitere Gebühr entsteht nicht. Mit dem Zuschlag wird man sofort neuer Eigentümer.
Ein notarieller Kaufvertrag ist nicht erforderlich.
Die Grunderwerbssteuer ist in der Höhe in den Bundesländern unterschiedlich.
In Bayern z.B. 5%, in NRW 6,5%......