Hallo in die Runde,
da ich momentan mit dem Gedanken schwanger gehe, eine Eigentumswohnung in der Zwangsversteigerung erwerben zu wollen, bin ich ob meiner Informationsrecherche auf dieses Forum gestoßen. Und da ich auf eine Frage irgendwie keine Antwort finden konnte, vielleicht finde ich die Antwort hier:-)
Zu besagter Wohnung gibt es ein Gutachten, welches sich im Prinzip auf Lage, eine Besichtigung im Jahr 2015, und die daraus folgenden Schlussfolgerungen bezieht. Es handelt sich um ein Denkmalobjekt, welches ca. 1998 saniert wurde. Leider werden im Gutachten keinerlei Angaben z.B. zu einer vorhandenen Instandshaltungsrücklage oder irgendwelchen Rückständen gemacht.
Inwieweit liegen solche Informationen beim Gerichtstermin vor, oder wie kann man an solche Informationen kommen?
Viele Grüße
Auskunft WEG in der Zwangsvollstreckung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Auskunft WEG in der Zwangsvollstreckung
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Diese Angaben können beim aktuellen WEG -Verwalter angefragt werden.
Sollten insoweit keine Auskünfte erteilt werden, so ist dies über das Vollstreckungsgericht einzufordern.
Das Gericht kann diese Auskünfte erfragen und diese allen Interessierten spätestens im Versteigerungstermin bekanntgeben.
Diese Angaben können beim aktuellen WEG -Verwalter angefragt werden.
Sollten insoweit keine Auskünfte erteilt werden, so ist dies über das Vollstreckungsgericht einzufordern.
Das Gericht kann diese Auskünfte erfragen und diese allen Interessierten spätestens im Versteigerungstermin bekanntgeben.
Re: Auskunft WEG in der Zwangsvollstreckung
Hallo Addi,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hat mir schon mal sehr geholfen:-)
Viele Grüße
PS: Ein wirklich informatives Forum, tolle Arbeit!
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hat mir schon mal sehr geholfen:-)
Viele Grüße
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