Kann man eine Realteilung einklagen? Angeblich geht das, ich finde dazu nichts im BGB.
Mehrere Miteigentümer einer Bruchteilsgemeinschaft möchten lieber die Teilungsversteigerung. Also die Gemeinschaft aufheben um einen Stänkerer los zu werden. 3 andere Parteien wollen lieber real teilen.
Vor einer Zwangsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Vor einer Zwangsversteigerung
Wenn es sich um „Immobilien“ handelt ist die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft kurz „Teilungsversteigerung“, das einzig legale gesetzlich vorgesehene Mittel, die Gemeinschaft an der Immobilie aufzuheben....