Akteneinsicht in die Versteigerungsakte

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Moderator: Alfred_Hilbert

mani
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Akteneinsicht in die Versteigerungsakte

Beitragvon mani » 26.02.2021, 09:13

Guten Morgen , Addy,

ich benötige Einsicht in die Versteigerungsakte beim Amtsgericht.

Muss ich hierzu auch einen Antrag stellen??

Kann ich mir ggfs. vor Ort (im Amtsgericht) Unterlagen hieraus kopieren/abfotografieren?

Danke und einen guten Tag.

LG
malia

Addi
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Re: Akteneinsicht in die Versteigerungsakte

Beitragvon Addi » 27.02.2021, 09:13

Akteneinsicht bekommen nur am Verfahren beteiligte Personen. Sämtliche Beschlüsse und Schriftsätze werden den Beteiligten - soweit diese hiervon betroffen sind- ohnehin übersandt.
Wozu Akteneinsicht.

mani
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Re: Akteneinsicht in die Versteigerungsakte

Beitragvon mani » 27.02.2021, 19:06

Vielen Dank, Addy.

Akteneinsicht wozu?

um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Zitat:"
bei konkretem Interesse ist die vorherige umfassende Akteneinsicht empfehlenswert, umunliebsame Überraschunen zu vermeiden.

Gegenstand der Einsicht sind
- Mitteilungen des Grund buchamtes
- Anmeldungen für das TV-Verfahren
- und alle das Grundstück betreffenden Nachweise

Man hätte hier genügend Zeit, Unterlagen, die man ggfs. nicht hat, abzufotografieren.

Es geht auch darum, dass man weiss, welche Dokumente sich in der Akte befinden,obwohl man als
Beteiligter natürlich ale relavanten Dokumente bekommen haben müsste.

Eine reine Sichberheitsmassnahme also.

Meine Frage

Muss ich dazu einen ANTRAG stellen?????????
Ich möchte nicht umsonst zum AG fahren...

grüsse
malia

Addi
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Re: Akteneinsicht in die Versteigerungsakte

Beitragvon Addi » 28.02.2021, 08:22

...
Wie bereits gesagt, aus meiner Sicht unnötig, da es keine „ unliebsamen Überraschungen“ geben kann. Alle wichtigen Infos wie:
- Mitteilungen des Grund buchamtes
- Anmeldungen für das TV-Verfahren
- und alle das Grundstück betreffenden Nachweise

Werden im Termin bekanntgegeben und sind vorab für Laien/ Bietinteressenten ohne Erklärung nicht zu werten.
Wenn Sie selbst am Verfahren beteiligt sind ( Antragsteller/ Antragsgegner) sollten Sie vorab telefonisch mit dem zuständigen Rechtspfleger/in Kontakt aufnehmen. Dies sind die Einzigen, die Ihnen konkrete Antworten geben können und sollten....


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