Teilungsversteigerung - Meine Fragen vom 18/19.02.2021

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Moderator: Alfred_Hilbert

mani
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Teilungsversteigerung - Meine Fragen vom 18/19.02.2021

Beitragvon mani » 23.02.2021, 21:46

Hallo, Guten Abend, Addy,

am 19.02.2021 habe ich den Brief an das Amtsgericht abgesandt, bei dem Sie mir
freundlicherweise so gut geholfen haben. Nun habe ich heute Ihren Vorschlag bezüglich des Ratgeberbuches Storz/Kiderlen gelesen. Ich habe dieses Buch vorliegen und darin für meinen Fall
noch folgendes gefunden:
Zitat:
"Wenn der gleiche Miteigentümer sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner ist, stehen ihm (für die jeweils getrennt zu sehenden Einzelverfahren die Rechte eines Antragstellers (z.B.. gem. §§ 180, 30 und die Rechteeines Antragsgegners (z.B. gem. § 180, Abs. 2 zu.
Allerdings wird von ihm ein gleichartigs Verhalten in beiden Positionen und beiden Einzelverfahren erwartet, so dass er z.B. als Antragsgegner nur dann auf Erfolg für einen Einstellungsantrag gem. § 180 bs. 2 hoffen kann, wenn er gleichzeitig als Antragsteller die einstweilige Einstellung des von ihm betriebenen Verfahrens gem. 180, 30 bewilligt.

Das werde ich morgen dem Schreiben vom 19.02.2021 ergänzend nachreichen.

Ich habe geschrieben:

..

ergänzend zu meinem Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens für 6 Monate bewillige ich hiemit als dem Verfahren beigetretener Antragsteller (Daten des Antrags u. der Bewilligung) die einstweilige Einstellung des von mir betriebenen Verfahrens gem. §§ 180, 30.


Ist das Ihrer Meinung nach richtig so??

Ich würe mich freuen über eine Nachricht.

vielen Dankgfüsse
malia

Addi
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Re: Teilungsversteigerung - Meine Fragen vom 18/19.02.2021

Beitragvon Addi » 24.02.2021, 07:50

....
Ja, das haben Sie richtig herausgestellt.
Man könnte Ihren Zusatz noch ergänzen mit dem Halbsatz...

.“ soweit meinem Einstellungsantrag stattgegeben wird.“

mani
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Reaktion vom Amtsgericht und noch eine Frage/19.02.2021

Beitragvon mani » 09.03.2021, 21:42

Hallo, guten Abend, Addy,

das Amtsgericht hat mein Schreiben behzüglich der einstweiligen Einstellung des Verfahrens umn 6 Monate
sowie meine nachgereichte Bewilligung zu diese Einstellung erhalten.
Ich bin fest davonausgegangen, dass das Amtsgericht diesen Antrag kopiert und an den Bevollmächtigten der Antragssteller zur Stellungnahme schickt und ich dann eine Antwort bekomme (ja oder nein).

Nun erhielt ich heute Post vom Amtsgericht mit einem neuen Beschluss, mit dem mein Beitrittsantrag
vom Amtsgericht zurückgenommen wurde und dieses als Beschluss festgelegt wurde.

Ich war fest davon ausgegangen, dass das AG diesen Antrag an die Bevollmächtigten zur Stellungnahme weiterleitet und mir dann die Antwort der Gegenseite zustellt.

Das Amtsgericht hat also NUR meinen Beitrittsantrag mit einem neuen Beschluss rückgängig gemacht.

Keinerlei Kommentar, ob man es der Gegenseite zugesandt hat.

Meine Frage nun:

1.) Ist das die normale Vorgehensweise des AG?

Da ich nun vollkommen in der Luft hing, habe ich nach Rücksprache mit der Rechtspflegerin
meinen Beitrittsantrag erneut gestellt.

2.) Kostet mich das jetzt noch einmal€ 100,--. (Ich habe der Rerchtspflegerin gesagt, dass
hier ein Missverständnois vorlag.

3.) Hätte das Amtsgericht dirUnzterlage dem Bevollmächtigten zur Verfügung stellen müssen?


Danke für eine Antwort.

viele grüsse

malia

Addi
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Re: Teilungsversteigerung - Meine Fragen vom 18/19.02.2021

Beitragvon Addi » 10.03.2021, 07:53

...
Nun, wenn Sie die einstweilige Einstellung bewilligen haben Sie doch das erreicht was Sie wollen.
Wieso sollte die andere Partei hierzu Stellung nehmen?
Eine Verfahrensfortsetzung ist dann binnen 6 Monaten kostenfrei möglich....

mani
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Re: Teilungsversteigerung - Meine Fragen vom 18/19.02.2021

Beitragvon mani » 10.03.2021, 09:21

Hallo, Guten Morgen, Addy

und danke für die Anwort.

Ich hatte die einstweilige Einstellung bewilligt in der Annahme, dass das Gericht
dieses Dokument an die Antragsteller weiterleitet und sie mir bzw. dem Gericht mitteilen, wie
sie zu der Sache stehen,
- ob sie ihren Antrag aufgrund der Maklertätigkeit für 6 Monate enstellen
- oder das nicht tun.

War diese Annahme falsch?
1.) Hätte das Gericht meinen Antrag nicht vor dem Beschluss wenigstens dem Bevollmächigten der
Antragsteller zur Entscheidung vorlegen müssen????

2.) Jetzt muss ich den Antrag neu stellen.
Die Versteigerung ist am 20.4. (Termin wurde vom Gericht aufrecht erhalten)
Meine Frage dazu: reicht die Zeit noch für den erneuten Beitritt, wenn der Antrag heute
an das Amtsgericht abgeht??
Ist der erneute Beitritt noch einmal kostenpflichtig?

Addy, vielen Dank. Ich wusse nicht, dass dasso schief ging.

viele grüsse
malia

Addi
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Re: Teilungsversteigerung - Meine Fragen vom 18/19.02.2021

Beitragvon Addi » 10.03.2021, 11:39

....
Was würde erklärt/ beantragte?
Einstweilige Einstellung- siehe Beschluss- Fortsetzung innerhalb von 6 Monaten kostenneutral möglich
Oder
Antragsrücknahme- dann Aufhebung dortiger Beschlagnahme und Neuantrag erforderlich. Kosten in 2021: 110,-€ plus 3,50 € ZU- Auslagen für jeden Antragsgegner, wenn kein Anwalt

Wenn der Termin am 20.04.21 notiert ist, kann noch eine Fortsetzung oder neuer Beitrittsantrag gestellt werden.

mani
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Re: Teilungsversteigerung - Meine Fragen vom 18/19.02.2021

Beitragvon mani » 10.03.2021, 12:24

Hallo, vielen Dank für die nochmalige antwort.

Gabe so weit alles verstanden.

Was ich leider noch nicht weiss, ist, ob das Gericht meine Stellungnahme bezüglich der
derzeitigen Bemühungen des Maklers nicht an den Bevollmächtigten der Antragsteller hätte
weiterleiten müssen???
Ich dachte, von jedem Schriftverkehr bekommt jeder Antragsteller/Beteiligter eine Info.
danke und viele grüsse

malia

mani
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Re: Teilungsversteigerung - Meine Fragen vom 18/19.02.2021

Beitragvon mani » 11.03.2021, 13:36

Hallo, Addy,

können Sie mir sagen, ob das Gericht (wahrscheinlich) die Unterlagen an den Bevollmächtigten der Antragsteller weitergeleitet hat??

EineAntwort wäre sehr hilfreich.

vielen Dank

herzliche grüsse

Addi
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Re: Teilungsversteigerung - Meine Fragen vom 18/19.02.2021

Beitragvon Addi » 11.03.2021, 16:01

.......
Ich denke eher nein, aber Sie brauchen doch nur bei der zuständigen Rechtspflegerin nachfragen...Es ist IHR Verfahren, so dass Sie auch Auskunft bekommen aus 1. Hand.. Nur Mut.


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