Lieber Addi,
liebe Forumteilnehmer,
ich ziehe in Betracht eine Immobilie zu ersteigern. Ich war kürzlich bei einer Versteigerung zum Zuhören und Zuschauen. Der Verkehrswert der Immobilie lag bei 38.000€, das Meistgebot bei 82.000€. Anschließend wurde wohl von einem Gläubiger eine Zuschlagsversagung beantragt und von der Richterin gestattet.
Das habe ich bis jetzt nicht verstanden. Lesen wir das Lexikon:
"Der Zuschlag kann auf Antrag eines benachteiligten Gläubigers versagt werden, wenn 70% des festgesetzten Verkehrswertes nicht erreicht werden."
Hier wurde der Verkehrswehrt jedoch um das mehr als Doppelte überboten!
Warum hat die Richterin dem Antrag stattgegeben?
Warum hat man den Verkehrswert so tief eingesetzt?
Warum hat der Gläubiger, der wohl zugleich auch der Versteigerungs-Antragsteller ist(?), das Meistgebot bei dem festgesetzten Verkehrswert nicht akzeptiert?
Danke für Eure Zeit und Mühe im voraus!
Frage zur Zuschlagsversagung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Frage zur Zuschlagsversagung
Zunächst, Zwangsversteigerungen werden wie hier ständig bekannt gegeben wird von Rechtspfleger/innen ausschließlich bearbeitet nicht von Richtern/innen.
Die 5/10 und 7/10 Grenzen sind Richtwerte, die vom Gericht zu beachten sind.
Maßgeblich ist jedoch auch immer, was der betreibende Gläubiger für offene Forderungen an der Immobilie hat.
Wenn dieser der Ansicht ist im nächsten Termin ein noch höheres Meistgebot zu erzielen, kann er die
„einstweilige Einstellung“ des Verfahrens bewilligen, um einen Zuschlag zuvermeiden
Die 5/10 und 7/10 Grenzen sind Richtwerte, die vom Gericht zu beachten sind.
Maßgeblich ist jedoch auch immer, was der betreibende Gläubiger für offene Forderungen an der Immobilie hat.
Wenn dieser der Ansicht ist im nächsten Termin ein noch höheres Meistgebot zu erzielen, kann er die
„einstweilige Einstellung“ des Verfahrens bewilligen, um einen Zuschlag zuvermeiden
Re: Frage zur Zuschlagsversagung
Es kann aber nur noch ein nächster Termin geben? Das heißt, Gläubiger geht ein gewisses Risiko ein?
Und immer noch habe ich nicht verstanden, warum der Verkehrswert so niedrig eingesetzt wurde. Von wem wird dieser eingesetzt? Vom Gutachter oder vom Gläubiger?
Und immer noch habe ich nicht verstanden, warum der Verkehrswert so niedrig eingesetzt wurde. Von wem wird dieser eingesetzt? Vom Gutachter oder vom Gläubiger?
Re: Frage zur Zuschlagsversagung
…..
ein betreibender Gläubiger in einer ZV (nicht TV dort Antragsteller) knn 2x die einstweilige Verfahrenseinstellung bewilligen. eine 3. Einstellung würde die Antragsrücknahme mit gleichzeitiger Verfahrensaufhebung bedeuten..§ 30 Abs. 1 Satz 3 ZVG...
Das Verkehrswertgutachten wird von dem Vollstreckungsgericht in Auftrag gegeben und auch von diesem nach der Wertermittlung festgesetzt.
Es gibt viele "Scheinbieter", die Immobilien mit niedrigen Verkehrswerten "hoch" anbieten, um diese eventuell nicht zu bezahlen und mit diesen Werten schnell weiter verkaufen wollen. Auch geschieht es , wie früher oft bei eBay, das Bieter sich gegenseitig hochbieten, in einen "Bietrausch" verfallen und alles außer Acht lassen. Warum dies vorliegend in ihrem Fall so war, entzieht sich meiner Kenntnis...
ein betreibender Gläubiger in einer ZV (nicht TV dort Antragsteller) knn 2x die einstweilige Verfahrenseinstellung bewilligen. eine 3. Einstellung würde die Antragsrücknahme mit gleichzeitiger Verfahrensaufhebung bedeuten..§ 30 Abs. 1 Satz 3 ZVG...
Das Verkehrswertgutachten wird von dem Vollstreckungsgericht in Auftrag gegeben und auch von diesem nach der Wertermittlung festgesetzt.
Es gibt viele "Scheinbieter", die Immobilien mit niedrigen Verkehrswerten "hoch" anbieten, um diese eventuell nicht zu bezahlen und mit diesen Werten schnell weiter verkaufen wollen. Auch geschieht es , wie früher oft bei eBay, das Bieter sich gegenseitig hochbieten, in einen "Bietrausch" verfallen und alles außer Acht lassen. Warum dies vorliegend in ihrem Fall so war, entzieht sich meiner Kenntnis...