Hallo,
da ich den Erwerb eines Objektes aus einer ZV plane, habe ich mich über das Thema bereits informiert, aber eine Frage konnte ich nicht beantworten.
Es geht um die "Inbesitznahme"
Bei einem vermieteten Objekt hat man ja das Sonderkündigungsrecht, bei einem eigengenutzen erwirbt man im ZV Termin den Räumungstitel.
Aber wie ist es bei einem leerstehenden Objekt. Hier benötigt man ja zur Inbesitznahme nur die Schlüssel vom AB, der aber eher selten beim Termin anwesend ist.
Kann man hier direkt den Gerichtsvollzieher beauftragen, um Schlüssel und ggf. Hausakte zu besorgen oder wie ist der übliche Weg um an die Schlüssel zu kommen?
Danke im voraus für die Antwort.
Gruß
Andreas
Frage zu Inbesitznahme
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Frage zu Inbesitznahme
Vielen Dank für die Info.
1 und 2 habe ich bereits versucht. Der Alteigentümer ist nicht erreichbar und der Gläubiger hat selbst keinen Zutritt.
Ich werde dann zu Nr 3 übergehen.
1 und 2 habe ich bereits versucht. Der Alteigentümer ist nicht erreichbar und der Gläubiger hat selbst keinen Zutritt.
Ich werde dann zu Nr 3 übergehen.
Re: Frage zu Inbesitznahme
So, kleines Update zum Abschluß. Der Rechtspfleger, der den Zuschlag erteilte, teilte mir mit dass er normalerweise den Beschluss nicht mit einer Zwangsvollstreckungsklausel versieht. Ich könne aber mit dem Beschlss einen Schlüsseldienst beauftragen der mir das Haus öffnet.
Genau das habe ich heute getan. Die Angelegenheit war also einfacher zu lösen als erwartet.
Nochmal Danke für die Tipps.
Genau das habe ich heute getan. Die Angelegenheit war also einfacher zu lösen als erwartet.
Nochmal Danke für die Tipps.