Guten Abend,
lt. Gespräch mit Rechtspfleger kann ein Verst.objekt auch noch mit offenen Rechnungen bzgl. Strom, Gas, Wasser, etc. sein.
Wie kann man die Höhe erfahren?
Gibt es weitere offene Posten, die man als Erwerber übernehmen darf, welche zum Verst.termin nicht bekannt waren?
Kann es sein, daß eine Grundschuld vom Ersteigerer mit übernommen werden muss?
Besten Dank und viele Grüße
offene Nebenkosten, etc.
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: offene Nebenkosten, etc.
Alles notwendige ist von dem Gericht im Versteigerungstermin bekanntzugeben und mitzuteilen. Fragen können und sollten gestellt werden.
Grundsätzlich gehen ab Erteilung des Zuschlags sämtliche Rechte und Pflichten auf den Ersteher über.
Also taggenaue Abrechnung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung)
Hinsichtlich Verbrauchskosten sollte der Eigentumswechsel schnellstmöglich den Verbrauchsdienstleistern mitgeteilt werden und eine Ablesung vor Ort erfolgen....
Sollte eine Grundschuld bestehen bleiben so ist diese in Anrechnung auf das Geringste Gebot zu berücksichtigen. Dies ist aber vor Beginn der Bietungsstunde allen Im Termin Anwesenden mitzuteilen.
Grundsätzlich gehen ab Erteilung des Zuschlags sämtliche Rechte und Pflichten auf den Ersteher über.
Also taggenaue Abrechnung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung)
Hinsichtlich Verbrauchskosten sollte der Eigentumswechsel schnellstmöglich den Verbrauchsdienstleistern mitgeteilt werden und eine Ablesung vor Ort erfolgen....
Sollte eine Grundschuld bestehen bleiben so ist diese in Anrechnung auf das Geringste Gebot zu berücksichtigen. Dies ist aber vor Beginn der Bietungsstunde allen Im Termin Anwesenden mitzuteilen.
Re: offene Nebenkosten, etc.
Hallo und besten Dank