Guten Tag,
ich habe zunächst zwei eher allgemeine Fragen:
ich habe eben in einem Beitrag gelesen, dass bei einer Teilungsversteigerung der Termin wg. Krankheit abgesagt/verschoben wurde. Der Beteiligte war Antragsteller, die andere Beteiligte dem Verfahren beigetreten. Ich dachte bisher, man hat Pech gehabt, wenn man krank wird und kann dann halt nicht hin. Ist das anders und wenn ja, welche Anforderungen an den betreffenden Nachweis werden gestellt?
Dann habe ich gelesen, dass Kontakt zum Rechtspfleger aufgenommen werden kann. Das wußte ich auch nicht. Für welche Angelegenheiten wäre dieser zuständig?
Vielen Dank für eine Anwort
M.S.
Termin TV verlegen möglich bei Krankheit?
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Termin TV verlegen möglich bei Krankheit?
OB, wie und wann ein Versteigerungstermin aufgehoben wird, entscheidet immer "nur" der/die sachbearbeitende Rechtspfleger/in am zuständigen Vollstreckungsgericht.
Kein anderer "Entscheider" ist für die Bearbeitung der ZV/TV Sachen am Amtsgericht zuständig, da der Rechtspfleger/in die einzige Person ist, die studienmäßig ZV und TV gelernt bzw. studiert haben.
OB, wie und was dann der zuständige Rechtspfleger/in einer dritten, außenstehenden Person über einen aktuellen ZV/TV- Termin mitteilt, entscheidet diese/r ebenfalls frei und unabhängig.
Kein anderer "Entscheider" ist für die Bearbeitung der ZV/TV Sachen am Amtsgericht zuständig, da der Rechtspfleger/in die einzige Person ist, die studienmäßig ZV und TV gelernt bzw. studiert haben.
OB, wie und was dann der zuständige Rechtspfleger/in einer dritten, außenstehenden Person über einen aktuellen ZV/TV- Termin mitteilt, entscheidet diese/r ebenfalls frei und unabhängig.