Verbleibende Hypothek nach ZV
Moderator: Alfred_Hilbert
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Verbleibende Hypothek nach ZV
Ich habe ein Haus Ersteigert mit einer Grundschuld einer Bank und einer Hypothek eines privaten Gläubigers die nach der Versteigerung in Abteilung 3 verbleiben. Ich habe mich Zeitnah nach dem Zugschlag mit beiden Parteien in Verbindung gesetzt und um beides abzulösen. Die Grundschuldzahlungsforderung von der Bank kam recht schnell, entsprach der Summe der Grundschuld und wurde abgelöst. Die Forderung des privaten Gläubigers über seinen Anwalt erreichte mich erst nach dem Verteilungstermin und ist jetzt deutlich höher als die eingetragene Hypothek. Was kann ich jetzt tun? Muss ich in den saueren Apfel beissen und noch mehr bezahlen als ursprünglich geplant um meine Löschungsbewilligung zu bekommen?
Re: Verbleibende Hypothek nach ZV
Es verhält sich so.....
Eine Hypothek ist forderungsabhängig. Ist diese schon teilweise zurückgezahlt entsteht eine Eigentümergrundschuld, die sich nach dem Zuschlag in eine „Teilfremdgrundschuld“ zu Gunsten des alten Eigentümers umwandelt.
Der originäre Gläubiger bekommt die laufenden Zinsen bis 1 Tag vor dem Zuschlag aus dem Versteigerungserlös zugeteilt, insoweit können Sie vielleicht den Teilungsplan vom Gericht anfordern.
Folglich kann der originäre Gläubiger nur noch laufende Zinsen ab dem Zuschlag von Ihnen beanspruchen....
und den noch valutierenden Teil der Hypothekenforderung....
Eine Hypothek ist forderungsabhängig. Ist diese schon teilweise zurückgezahlt entsteht eine Eigentümergrundschuld, die sich nach dem Zuschlag in eine „Teilfremdgrundschuld“ zu Gunsten des alten Eigentümers umwandelt.
Der originäre Gläubiger bekommt die laufenden Zinsen bis 1 Tag vor dem Zuschlag aus dem Versteigerungserlös zugeteilt, insoweit können Sie vielleicht den Teilungsplan vom Gericht anfordern.
Folglich kann der originäre Gläubiger nur noch laufende Zinsen ab dem Zuschlag von Ihnen beanspruchen....
und den noch valutierenden Teil der Hypothekenforderung....
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Re: Verbleibende Hypothek nach ZV
So sehe ich das auch. Das Problem ist das wohl Zinsen in den Jahren vor der Versteigerung aufgelaufen sind die die eingetragene Hypothek übersteigen und erst nach Versteigerung und vor dem Verteilungstermin beim Amtsgericht geltend gemacht wurden, im Verteilungstermin aber nicht berücksichtigt wurden. Jetzt möchte der Gläubiger diese Zinsen von mir gegen Löschungsbewilligung. Was wäre jetzt die Vorgehensweise?
Ist die Verteilung nachträglich anfechtbar?
Ist die Verteilung nachträglich anfechtbar?
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Re: Verbleibende Hypothek nach ZV
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen das es sich um eine Sicherungshypothek handelt falls das von Relevanz ist