Kann nach der Ersteigerung der Der Höstbietende/Ersteigerer zurücktreten, so dass der nächste Überbotene (2.Höchstbietende ) Unterlegene das Objekt kaufen darf.
Und darf der Privatmann-Ersteigerer auch am Verteilungstermin oder nach Ersteigerung ,das Objekt kostenlos in seiner eigene Gmbh oder eingetragener Kaufmann umschreiben lassen , weil er erkannt hat das Objekt in einer Firma ummantelt steuervorteile bringt. Oder einfach an seinem Freund als Käufer/Besitzer übergeben?
Auf solche Fragen gibt es Antworten , aber wo kann man das nachlesen?
Vielen Dank im Voraus
LG
Nach der Ersteigerung -Käuferwechsel möglich
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: Nach der Ersteigerung -Käuferwechsel möglich
1. Kann nach der Ersteigerung der der Meistbietende/Ersteher zurücktreten, so dass der nächste Überbotene (2.Höchstbietende ) das Objekt kaufen darf.
Nein, das ist nicht möglich. Mit Erteilung des Zuschlags auf das Meistgebot wird der Meistbietende "neuer Eigentümer" mit allen Rechten und Pflichten .
2. Und darf der Privatmann-Ersteher auch am Verteilungstermin oder nach Ersteigerung ,das Objekt kostenlos in seiner eigene GmbH oder eingetragener Kaufmann umschreiben lassen , weil er erkannt hat das Objekt in einer Firma ummantelt Steuervorteile bringt. Oder einfach an seinem Freund als Käufer/Besitzer übergeben?
Auch hier Nein.... Ist der Zuschlag erteilt, kann eine Übertragung des erwo5rbenen Eigentums nur im Wege eines notariellen Kaufvertrages mit Auflassungserklärung erfolgen....