Interessent aufgetaucht kurz vor Teilungsversteigerung

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Moderator: Alfred_Hilbert

mani
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Interessent aufgetaucht kurz vor Teilungsversteigerung

Beitragvon mani » 24.08.2020, 11:53

Hallo, Guten Morgen, Addy,

in einer Teilungsversteigerung sind die Wertgutachten erstellt, aber den Beteiligten noch
nicht zugestellt. Somit ist der Wert nicht bekannt. Es handelt sich um 1 Baugrundstück
und eine landw. Fläche. Für diese landw. Fläche lag der Erbengemeinschaft ein Angebot vor,
welches nicht angenommen wurde.

Nun meldet sich bei einem der beteiligten Miteigentümer 1 Interessent für die landw. Flächen und
möchte diese VOR dem Termin (also möglichst umgehend) erwerben.

Meine Frage:
Es gibt 3 Antragsteller.

1.) Ist es möglich, diese Fläche aus der laufenden Teilungsversteigerung herauszunehmen und vor der TV
zu verkaufen, wenn sich die Antragsteller unddie anderen Beteiligten einig sind und das dem Gericht
mitteilen?


2.) VOR ZUSCHLAG ist bei Einigkeit jede Regelung möglich, sofern Einigkeit herrscht???
Ist das richtig??

Danke herzlich für eine Antwort.

grüsse

mani

Addi
Beiträge: 1173
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Interessent aufgetaucht kurz vor Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 24.08.2020, 20:30

1.) Ist es möglich, diese Fläche aus der laufenden Teilungsversteigerung herauszunehmen und vor der TV
zu verkaufen, wenn sich die Antragsteller unddie anderen Beteiligten einig sind und das dem Gericht
mitteilen?

..... Ja, so dürfte es möglich sein hinsichtlich eines „Flurstücks“ (so die offizielle Bezeichnung im Grundbuch) den Antrag auf TV zurückzunehmen. Gibt es nur einen Antragsteller, so reicht dessen Rücknahmeerklärung aus....

2.) VOR ZUSCHLAG ist bei Einigkeit jede Regelung möglich, sofern Einigkeit herrscht???
Ist das richtig??

.....
Na ja, wenn im TV - Termin ein zuschlagfähiges Meistgebot abgegeben wird, muß vor Erteilung des Zuschlags der terminsführende Rechtspfleger/in die Beteiligten laut und deutlich fragen „ ob Erklärungen zum Zuschlag abgegeben werden...“, wenn nun die einstweilige Einstellung gewünscht wird, so ist dies vom Antragsteller laut und deutlich und unverzüglich zu erklären. Sobald der Zuschlag erteilt ist, ist es nicht mehr rückgängig zu machen.....


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