Sehr geehrte Forengemeinde,
folgender Fall:
- Ich kaufe an einem ungeteilten Mehrfamilienhaus einen Anteil (Erbteilkauf)
- Aufgrund verschiedener Streitigkeiten oder einfach um die Erbengemeinschaft aufzulösen, wird die Teilungsversteigerung eingeleitet.
Fall 1: Ich erstehe das Gesamtobjekt. Angenommen ich habefür meinen Anteil am Gesamtobjekt (50%) im Januar 2019 100.000 Euro bezahlt und im Januar 2022 wird das Objekt für insgesamt 400.000 Euro versteigert, so hat mein ursprünglicher Anteile ja eine Wertsteigerung in Höhe von 100.000 Euro erfahren. Muss ich hierfür Steuern zahlen? (Spekulationssteuer, da zwischen Erwerb und Verkauf ja keine 10 jahre lagen). Streng genommen hat ja garkein Verkauf, sondern ein weiterer Erwerb stattgefunden.
Fall 2: Ein anderer Bieter überbietet mich mit 450.000 Euro. In diesem Fall hat mein ursprünglicher Anteil ja eine Wertsteigerung in Höhe von 125.000 Euro erfahren. Muss ich hierfür Steuern zahlen? (Spekulationssteuer, da zwischen Erwerb und Verkauf ja keine 10 jahre lagen)
Zwangsversteigerung - Spekulationssteuer
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Zwangsversteigerung - Spekulationssteuer
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Dazu ist bitte das Finanzamt zu befragen.
Dazu ist bitte das Finanzamt zu befragen.