Hallo liebe Experten,
meine Frau und ich leben getrennt und haben vor ein paar Wochen über einen Notar die Gütertrennung vereinbart.
Kann ich jetzt ohne ihre Vollmacht eine Immobilie ersteigern? Das wäre aus meiner Sicht eigentlich logisch, aber das Deutsche Recht ist ja nicht immer ganz logisch
Bitte bei Antwort den entsprechenden Paragraphen nennen, damit ich das im Gesetzbuch nachvollziehen kann. Das wäre super!
Herzlichen Dank vorab
Martin
Bietervollmacht der Ehefrau bei Gütertrennung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Bietervollmacht der Ehefrau bei Gütertrennung
Das ZVG kennt da keine mir bekannten Einschränkungen hinsichtlich des Immobilienerwerbs im Wege der Zwangsvollstreckung. Inwieweit eine ersteigerte Immobilie im Nachhinein beim Versorgungsausgleich ein Bedeutung erlangt ist mir nicht bekannt, da sollten Sie im Nachhinein vielleicht nochmals Ihren Notar konsultieren....