Hallo Zusammen,
ich bin ein Neuling bei Zwangsversteigerungen sowie hier im Forum und hoffe auf eure Hilfe.
Mein Fall:
ich werde in zwei Wochen ab einer zvg teilnehmen, es handelt sich hierbei um eine Wohnung die zurzeit vermietet ist. Sollte ich den Zuschlag erhalten würde ich am liebsten die Mieter von der Wohnung lassen und dann die Miete selbst beziehen. Habe nur zwei Probleme und zwar wie finde ich es heraus ob der Mieter regelmäßig seine Miete bezahlt hat und zweitens wie soll ich mit dem Mieter umgehen wie ist es mit dem Mietvertrag? Soll ich einen neuen aufsetzen? Muss ich dazu den Mieter kündigen und dann neu unter Vertrag nehmen? Wie gehe ich nach der zvg am besten vor,?
Vielen Dank für eure Hilfe
ZV mit mieter, Hilfe beim vorgehen.
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: ZV mit mieter, Hilfe beim vorgehen.
Auch in der ZV gilt „ Kauf bricht Miete nicht....“ Das heißt, Sie treten in den Mietvertrag ein mit allen Rechten und Pflichten....
Ob der Mieter bislang regelmäßig gezahlt hat weiß eventuell die Gläubigerbank......,
Vielleicht steht es auch im Verkehrswertgutachten...also nachfragen bei Gericht.
Ob der Mieter bislang regelmäßig gezahlt hat weiß eventuell die Gläubigerbank......,
Vielleicht steht es auch im Verkehrswertgutachten...also nachfragen bei Gericht.
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Re: ZV mit mieter, Hilfe beim vorgehen.
Hi addi,
vielen Dank für deine Antwort.
Wäre es vielleicht schlau direkt den Mietvertrag zu kündigen und einen neuen aufsetzen? Wenn der Mietvertrag älter ist steht wahrscheinlich eine niedrigere Miete als aktuell bezahlt wird.
vielen Dank für deine Antwort.
Wäre es vielleicht schlau direkt den Mietvertrag zu kündigen und einen neuen aufsetzen? Wenn der Mietvertrag älter ist steht wahrscheinlich eine niedrigere Miete als aktuell bezahlt wird.
Re: ZV mit mieter, Hilfe beim vorgehen.
.....
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht, welches zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfristen und Angabe eines Kündigungsgrundes ausgeübt werden kann.
Ob die Mieterhöhung ein solcher Grund ist mag ich zu bezweifeln?
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem alten Mietvertrag....
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht, welches zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfristen und Angabe eines Kündigungsgrundes ausgeübt werden kann.
Ob die Mieterhöhung ein solcher Grund ist mag ich zu bezweifeln?
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem alten Mietvertrag....