geringstes Gebot und Grundschuldbriefe

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Moderator: Alfred_Hilbert

Addi
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Re: geringstes Gebot und Grundschuldbriefe

Beitragvon Addi » 15.06.2020, 08:20

….
ein "Jemand" wird hier kaum antworten.
Das Forum wird von einem Moderator der Fa. Immobilienpool.de betreut, der bislang sämtliche Fragen sachdienlich beantwortet hat....
Zu Ihren Fragen:
Es kommt relativ häufig vor, das in Abteilung III des Grundbuches noch dingliche Grundpfandrechte eingetragen sind, bei denen bereits Löschungsbewilligungen der Gläubigerbanken an die alten Eigentümer ausgehändigt worden sind. Eine Löschung im Grundbuch kann jedoch erst mit notariell beglaubigten Löschungsantrag sämtlicher Eigentümer, nebst Vorlage der notariell beglaubigten Löschungsbewilligung und der Grundschuld-oder Hypothekenbriefvorlage erfolgen. (§ 29 Grundbuchordnung)
Wenn einer der alten Eigentümer mit Briefbesitz diese nicht herausgibt, wird davon ausgegangen, dass es sich um eine "verdeckte Eigentümergrundschuld" handelt bei denen laufende-oder rückständige Zinsen n i c h t mit ins GG aufgenommen werden gem. § 1197 Abs.2 BGB. Die Rechte bleiben im Grundbuch bestehen, werden mit ins GG aufgenommen und bilden den "bestehenbleibenden Teil" des GG.
Es kommt dann oft vor, dass das GG höher ist als der Verkehrswert. Die bestehenbleibenden Rechte wandeln sich mit Zuschlag in Fremdrechte für die alten Eigentümer um, es sei denn, das einer der alten Eigentümer mit Briefbesitz selbst das Meistgebot abgibt. Dem anderen ehemaligen Miteigentümer verbleiben nur schuldrechtliche Zahlungsansprüche gegen den anderen alten Miteigentümer, die außerhalb des ZV-Verfahrens dann geltend gemacht werden können.

Addi
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Re: geringstes Gebot und Grundschuldbriefe

Beitragvon Addi » 15.06.2020, 18:24

.....
Miterbenanteile können nur belastet werden, wenn es sich um reine Bruchteile an dem Grundstück handelt, also zu 1/2, 1/3, pp.
Sind die Eigentümer in „ungeteilter Erbengemeinschaft“ eingetragen, handelt es sich um sogenannte „Gemeinschaften zur gesamten Hand“ mit der Folge, dass diese sich nur in der gesamten Gemeinschaft auseinandersetzen können.
Wenn und soweit der Grundschuldbrief als Pfand mit dem Eigentümerrecht an einen Dritten abgetreten worden ist, wandelt sich das Eigentümerrecht in ein Fremdrecht um. Mit der Terminsbestimmung werden sämtliche Beteiligte am Verfahren mit eingetragenen und nicht eingetragenen Rechten an dem Grundstück aufgefordert ihre Rechte rechtzeitig bis zur Aufforderung zur Abgabe von Geboten bei Gericht anzumelden.
Eingetragene Rechte werden hierbei von Amts wegen berücksichtigt.

Addi
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Re: geringstes Gebot und Grundschuldbriefe

Beitragvon Addi » 19.06.2020, 20:28

......
Also bei einer TV gibt es ohnehin keine Anträge nach § 74a ZVG, der Zuschlagsversagung wenn das Gebot unterhalb von 70% des Verkehrswertes liegt, weil die Parteien i.d.R. Nicht antragsberechtigt sind. Die 50% Grenze nach § 85a ZVG ist seitens der Gerichts von Amtswegen zu berücksichtigen, kommt aber auch heutzutage kaum zum tragen, weil das GG in einer TV meist höher ist, weil eben nicht aus Grundpfandrechten das Verfahren betrieben wird und somit diese als solche meist immer im GG mit aufgenommen werden.
Letztlich entscheiden die antragstellenden Parteien immer selbst, ob ein Zuschlag erteilt wird oder durch eine einstweilige Einstellung blockiert wird.....
Von daher sollten die Parteien immer an einem Versteigerungstermin teilnehmen und um ihre Verfahrensrechte wissen, was leider meist nicht der Fall ist.....

Addi
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Re: geringstes Gebot und Grundschuldbriefe

Beitragvon Addi » 02.07.2020, 07:46

Da greift der § 77 ZVG.....

(1) Ist ein Gebot nicht abgegeben oder sind sämtliche Gebote erloschen, so wird das Verfahren einstweilen eingestellt.
(2) Bleibt die Versteigerung in einem zweiten Termin gleichfalls ergebnislos, so wird das Verfahren aufgehoben. Liegen die Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsverwaltung vor, so kann auf Antrag des Gläubigers das Gericht anordnen, daß das Verfahren als Zwangsverwaltung fortgesetzt wird. In einem solchen Fall bleiben die Wirkungen der für die Zwangsversteigerung erfolgten Beschlagnahme bestehen; die Vorschrift des § 155 Abs. 1 findet jedoch auf die Kosten der Zwangsversteigerung keine Anwendung.

Addi
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Re: geringstes Gebot und Grundschuldbriefe

Beitragvon Addi » 27.07.2020, 11:14

….
ist im Versteigerungstermin der Nachweis erbracht, das löschungsreife Rechte gelöscht werden können und liegen die Löschungsbewilligungen der eingetragenen Gläubiger und die Grundschuldbriefe bei Briefrechten vor, sind diese Rechte n i c h t mehr als bestehend bleiben zu berücksichtigen und können im Wege der Zuschlagserteilung und des späteren Grundbuchersuchens gelöscht werden.
Insoweit würde sich natürlich auch das Geringste Gebot ändern... (ohne bestehenbleibende Grundschulden)….

Addi
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Re: geringstes Gebot und Grundschuldbriefe

Beitragvon Addi » 29.07.2020, 20:30

...
Ohne das Vorliegen der Löschungsbewilligungen wird von Amts wegen nicht gelöscht, also fallen die Rechte mit ins Geringste Gebot, müssen mit ausgeboten und voll übernommen werden (gezahlt werden)....

tomh5157
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Re: geringstes Gebot und Grundschuldbriefe

Beitragvon tomh5157 » 10.09.2020, 22:44

TV wurde im Herbst 2018 beantragt. Der Antragsteller wurde aufgefordert, die Briefe an den Rechtspfleger zu übergeben. Ob er das tun wird, ist wohl egal, denn der Rechtspfleger wird Sie in das geringste Gebot mit aufnehmen. Löschungsvormerkungen sind zwar da, aber ein Erbe ist mit der Löschung nicht einverstanden.
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