Liebe Forumsgemeinde,
folgender Fall liegt vor.
Erbengemeinschaft oder einzelner Erbe hat eine Teilungsversteigerung für eine Immobilie (Mehrfamilienhaus) beantragt.
Der amtlich festgestellte Verkehrswert liegt bei 343.000€.
Das Grundbuch ist in Abteilung III mit einer Grundschuld in Höhe von 750.000DM=384.000€ belastet.
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.10.2018 ins Grundbuch eingetragen.
Nach meinem Verständnis wird das geringste Gebot bei:
384.000€+Grundbuchzinsen seit dem 04.10.2018 (mit z. B. 15% verzinst) + Amtgerichtkosten+ggf. weitere Ansprüche (z. B. offene Betriebskosten) und damit vermutlich über 450.000€ liegen.
Wer bis auf einer der Erben hat ein Interesse, ernsthaft bei dieser Versteigerung mitzubieten?
Was passiert eigentlich, wenn auch kein Erbe bieten wird und auch beim zweiten Versteigerungstermin die Grundschuld nicht zumindest teilweise gelöscht wird (z. B. in der Höhe mit dem aktuell valutierenden Anteil)?
Dann wäre das geringete Gebot sogar noch höher als beim ersten Versteigerungstermin wegen der auflaufenden Zinsen!
Meine Hoffnung als Dritter ist, dass es sich um eine zerstrittene Erbengemeinschaft handelt, und man nach einem erfolglosen Versteigerungstermin zur Einsicht kommt und die Grundschuld zumindest teilweise für den 2. Versteigerungstermin löschen lässt
Oder geht es darum einen Dritten zu finden, der bereit ist mehr, als den Verkehrswert für die Immobilie zu zahlen?
Sehe ich die Sachlage korrekt? Ich danke schon einmal jetzt für die konstruktiven Antworten.
Liebe Güße
Chris
TV mit eingetragener Grundschuld höher als der Verkehrswert
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: TV mit eingetragener Grundschuld höher als der Verkehrswert
Nein, das sehen sie richtig.
Die laufenden Zinsen mit 15% p.a. können sogar ab dem 01.01.2017 beansprucht werden. Aber soweit das der Grundschuld zu Grunde liegende Darlehen immer bedient worden ist, wird die Gläubigerbank in der Regel bei TV auf die Anmeldung von Zinsen verzichten....
Dennoch wird das Geringste Gebot dann bei ca. 390.000,-€, also über VW liegen.
Das ist jedoch heutzutage nichts Besonderes. Gut erhaltene Immobilien gehen derzeit fast immer über VW weg.
Wer da nicht bereit ist soviel zu bieten, wird keinen Erfolg in einer Versteigerung finden.
Den alten Miteigentümern/ Erbengemeinschaft wird es zunächst gleich sein.
Diese ist zerstritten, sonst würde die Immobilie freihändig verkauft werden.....
Die laufenden Zinsen mit 15% p.a. können sogar ab dem 01.01.2017 beansprucht werden. Aber soweit das der Grundschuld zu Grunde liegende Darlehen immer bedient worden ist, wird die Gläubigerbank in der Regel bei TV auf die Anmeldung von Zinsen verzichten....
Dennoch wird das Geringste Gebot dann bei ca. 390.000,-€, also über VW liegen.
Das ist jedoch heutzutage nichts Besonderes. Gut erhaltene Immobilien gehen derzeit fast immer über VW weg.
Wer da nicht bereit ist soviel zu bieten, wird keinen Erfolg in einer Versteigerung finden.
Den alten Miteigentümern/ Erbengemeinschaft wird es zunächst gleich sein.
Diese ist zerstritten, sonst würde die Immobilie freihändig verkauft werden.....