Der Grundschuldner ist relativ vermögend und ist seit Langem in Verzug.
Er hat das Grundstück verrotten lassen.
Nach Erbfolge beim Grundschuldgläubiger soll jetzt aufgeräumt werden.
Gibt es Erfahrung im Vorgehen:
Es ist ein großer Reparatur-Rückstau, teilweise besteht Gefahr für Leib und Leben. Langfristige Gerichtsverfahren helfen nicht.
Die Zweckerklärung gibt Folgendes her:
„Die verpfändeten Gebäude sowie das Zubehör sind stets und in allen Teilen in gutem Zustand zu halten. Auflagen der Bauaufsichts- oder sonstiger Behörden sind fristgerecht zu erfüllen.
Die Gläubigerin wird hiermit ermächtigt, alle zur Prüfung der Sicherheit der Grundschuld für erforderlich gehaltenen Unterlagen einzuholen, das Grundstück selbst oder durch einen von ihr zu bestimmenden Sachverständigen zu besichtigen und zu schätzen.“
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Verpflichtung aus Grundschuldzweckerklärung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Verpflichtung aus Grundschuldzweckerklärung
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Ich vermute mal, dass noch keine ZV angeordnet worden ist.
Es hört sich so an als sei der Grundschuldgläubiger, als Privatperson, verstorben und dessen Erben möchten wissen wie sie vorgehen sollen?
Die Zweckerklärung der Grundschuldbestellungsurkunde gilt und wirkt im Innenverhältnis zwischen Gläubiger und Eigentümer. Wenn dieser seine Verpflichtung nicht mehr nachkommt oder nachkommen kann besteht schwerlich die Möglichkeit dies gerichtlich durchzusetzen.
Wenn Zahlungsverzug bei Tilgung und Zinszahlung des Darlehens besteht, kann von den aktuellen Grundschuldgläubigern eine Kündigung des Darlehens schriftlich mit Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Die Folge ist , dass das restliche Darlehen zur Rückzahlung in ganzer Summe fällig wird. Da dies vermutlich nicht gezahlt werden kann, kann mit einer vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde, nach deren förmlicher Zustellung durch den Gerichtsvollzieher an den Eigentümer die Zwangsversteigerung beantragt werden......
Ich vermute mal, dass noch keine ZV angeordnet worden ist.
Es hört sich so an als sei der Grundschuldgläubiger, als Privatperson, verstorben und dessen Erben möchten wissen wie sie vorgehen sollen?
Die Zweckerklärung der Grundschuldbestellungsurkunde gilt und wirkt im Innenverhältnis zwischen Gläubiger und Eigentümer. Wenn dieser seine Verpflichtung nicht mehr nachkommt oder nachkommen kann besteht schwerlich die Möglichkeit dies gerichtlich durchzusetzen.
Wenn Zahlungsverzug bei Tilgung und Zinszahlung des Darlehens besteht, kann von den aktuellen Grundschuldgläubigern eine Kündigung des Darlehens schriftlich mit Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Die Folge ist , dass das restliche Darlehen zur Rückzahlung in ganzer Summe fällig wird. Da dies vermutlich nicht gezahlt werden kann, kann mit einer vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde, nach deren förmlicher Zustellung durch den Gerichtsvollzieher an den Eigentümer die Zwangsversteigerung beantragt werden......
Re: Verpflichtung aus Grundschuldzweckerklärung
Hallo Addi, das Darlehen ist schon lange gekündigt ("Verzug"), es wurde auch mal eine Zwangsversteigerung versucht. Zwangsverwaltung ist ein gangbarer Weg, völlig klar, aber wohl zu unflexibel und damit zu teuer.
Der Grundschuldner hat sich der Vollstreckung in sein persönliches Vermögen unterworfen. Daher denke ich, es muss einen anderen Weg geben, die notwendige Kohle für Reparaturden locker zu machen.
Der Grundschuldner hat sich der Vollstreckung in sein persönliches Vermögen unterworfen. Daher denke ich, es muss einen anderen Weg geben, die notwendige Kohle für Reparaturden locker zu machen.
Re: Verpflichtung aus Grundschuldzweckerklärung
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Das mag sein, ist aber nicht Aufgabe diesen Forums.
Insoweit sollten sie vielleicht anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen....
Das mag sein, ist aber nicht Aufgabe diesen Forums.
Insoweit sollten sie vielleicht anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen....