Siehe Beitrag zuvor
Wer kann dazu eine Antwort geben
Teilungsversteigerung- Wiederersteigerung - Alleineigentümer - Alleineigentümer stirbt- Immobilie geht in
Ermasse
Zu bieten ohne das Gebot zahlen zu können ist eine Vorteilnahme nach dem Strafgesetzbuch § 263 und ist
BETRUG- zum wirtschaftlichen Schaden von mir (50% Miteigentümerin gewesen)
Es liegt jetzt bei der Kripo der Fall
Erlös seit Teilung noch nicht geteilt. Erbe möchte es einklagen, ich forderte mehr Geld als das war mit nach dem Grundbuch zusteht, da sehr geschädigt bin.
Sicherungshypothek 30.000 am Grundbuch als dingliche Sicherheit für mich und man kann die ZV betreiben
diese kann man sich auszahlen lassen, oder zwangsversteigern.
Das Amtsgericht, der Rechtspfleger weiß um den Betrug, da jedoch der Staat keinen Schaden nahm interessiert sie die Straftat nicht- im Gegenteil mit einer Zwangssicherungshypothek wurde ihm die Immobilie zugespielt trotz Betrug, für den sie sich nicht zuständig fühlen. WOW ! Was für Sachverhalt ?
Was ist mir mit mit dem geschädigten Miteigentümer, von dessem Anteil am Erlös wird die Zwangssicherungshypothek weggenommen, der Erlös schmälert sich - zahlt der Schuldner nicht kann ihm die Immobilie unter dem Hintern nochmals zwangsversteigert werden. Mein Ex hat sich in eine unglückliche Lage gebracht und ist wohl am Ende an diesen Sorgen gestorben vor Monaten.
So einen Fall gibt es sicher selten. Die Rechtspflegerin sagte, so einen Fall hatte das Versteigerungsgericht NOCH NIE
§ 263 Betrug Gebot bei TV nicht komplett bezahlt Wederersteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: § 263 Betrug Gebot bei TV nicht komplett bezahlt Wederersteigerung
....
Ihr Ex Partner ist verstorben, so dass weder die Polizei noch eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen Toten aufnehmen wird. Oder wie haben Sie sich das vorgestellt wie dies laufen soll?
Einigen Sie sich mit den Erben, erteilen eine Löschungsbewilligung für die Zwangssicherungshypothek und schließen Sie Frieden mit sich selbst und genießen Ihr Leben.
Alles andere wird Sie zermürben und nicht zu dem von Ihnen gewünschten oder erwarteten Ergebnis führen.
Ihr Ex Partner ist verstorben, so dass weder die Polizei noch eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen Toten aufnehmen wird. Oder wie haben Sie sich das vorgestellt wie dies laufen soll?
Einigen Sie sich mit den Erben, erteilen eine Löschungsbewilligung für die Zwangssicherungshypothek und schließen Sie Frieden mit sich selbst und genießen Ihr Leben.
Alles andere wird Sie zermürben und nicht zu dem von Ihnen gewünschten oder erwarteten Ergebnis führen.