Hallo, ich überlege, eine Wohnung in einer Zwangsversteigerung zu kaufen.
Eine Frage zu dem richtigen Vorgehen.
Vom Gericht ist "Mietstatus unbekannt" angegeben. Das heißt ja, dass alles möglich ist:
1) der gegenwärtige Eigentümer bewohnt die Wohnung selbst
2) die Wohnung ist vermietet etc.
Was ist das richtige Vorgehen, wenn ich den Zuschlag bekäme: muss man direkt sich direkt an den Gerichtsvollzieher wenden oder wird dem Meistbietenden über das Gericht mitgeteilt?
Schon mal vielen Dank, falls jemand hierzu Erfahrung hat.
Mietstatus unbekannt
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Mietstatus unbekannt
....
generell hat der Gutachter bei Erstellung des Verkehrswertgutachtens zu ermitteln ob die Wohnung vom Schuldner/Eigentümer bewohnt wird , leer stehend oder vermietet ist.
Aus welchen Gründen dies nicht angegeben ist entzieht sich somit unserer Kenntnis.
Man kann es jedoch wie folgt erfahren:
1. Anruf beim Vollstreckungsgericht
2. Einblick ins gutachten evtl. online
3. Nachfrage bei der betreibenden Gläubigerin - diese wird Bietinteressenten vom Gericht mitgeteilt-
Sollten Sie tatsächlich den Zuschlag erhalten, kommt es darauf an was Sie vorhaben....
Ist diese vermietet besteht die Möglichkeit von dem Sonderkündigungsrecht nach § 57c ZVG Gebrauch zu machen, unter Angabe eines Kündigungsgrundes und Einhaltung der Kündigungsfristen.
Ist die Wohnung vom Eigentümer bewohnt oder genutzt, müssen sie sich mit diesem "auseinandersetzten", wann denn ein Auszug/Umzug geplant ist und bevorsteht.
Nur dann, wenn sie den Eindruck gewinnen der Schuldner/Eigentümer will die Wohnung nicht freiwillig verlassen, kann aufgrund einer "vollstreckbaren Ausfertigung" des Zuschlagsbeschlusses eine Zwangsräumung bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher in Auftrag gegeben werden.
Dies kostet ca. 3 -5.000,-EUR je nach Aufwand.
Sie als Ersteher sind Kostenvorschusspflichtig....
generell hat der Gutachter bei Erstellung des Verkehrswertgutachtens zu ermitteln ob die Wohnung vom Schuldner/Eigentümer bewohnt wird , leer stehend oder vermietet ist.
Aus welchen Gründen dies nicht angegeben ist entzieht sich somit unserer Kenntnis.
Man kann es jedoch wie folgt erfahren:
1. Anruf beim Vollstreckungsgericht
2. Einblick ins gutachten evtl. online
3. Nachfrage bei der betreibenden Gläubigerin - diese wird Bietinteressenten vom Gericht mitgeteilt-
Sollten Sie tatsächlich den Zuschlag erhalten, kommt es darauf an was Sie vorhaben....
Ist diese vermietet besteht die Möglichkeit von dem Sonderkündigungsrecht nach § 57c ZVG Gebrauch zu machen, unter Angabe eines Kündigungsgrundes und Einhaltung der Kündigungsfristen.
Ist die Wohnung vom Eigentümer bewohnt oder genutzt, müssen sie sich mit diesem "auseinandersetzten", wann denn ein Auszug/Umzug geplant ist und bevorsteht.
Nur dann, wenn sie den Eindruck gewinnen der Schuldner/Eigentümer will die Wohnung nicht freiwillig verlassen, kann aufgrund einer "vollstreckbaren Ausfertigung" des Zuschlagsbeschlusses eine Zwangsräumung bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher in Auftrag gegeben werden.
Dies kostet ca. 3 -5.000,-EUR je nach Aufwand.
Sie als Ersteher sind Kostenvorschusspflichtig....