Hallo,
ich freue mich, dass es eine solche Plattform gibt und möchte auch gleich mal loslegen.
1. ich war noch nie auf einer Versteigerung.
2. möchte ich gern eine 3-Zimmer-Wohnung ersteigern
3. dazu brauche ich ein paar Anregungen
Sachverhalt:
Wohnung ist nicht vermietet, sondern der Besitzer wohnt darin. Wobei die Immobilie faktisch ja der Bank gehört. Meine Frage: Wird das rausklagen des Besitzers genauso zeitaufwendig und kostenintensiv wie bei einem Mieter, oder gibt es hier gar keine Probleme?
Das Gericht hat den Wert der Wohnung auf 38 TEUR festgesetzt. Vor einigen Jahren war diese Wohnung schon einmal im Versteigerunspool für über 70 000. Wertgrenzen gibt es nicht mehr. Das heißt, ich kann theoretisch diese Objekt für ca. 12' erwerben, wenn ich von der 3/10-Variante ausgehe? Oder will der Gläubiger immer die Hälfte - also 19'?
An Gebühren neben der Notar- und Grundsteuer, komm da noch andere Kosten auf mich zu?
Was bedeutet die Aussage hoher Sanierungs- und Renovierungsanstau? Also ich meine, liege ich richtig mit der Annahme, dass man die Wohnung quasi komplett erneuern muss?
Wie dem auch sei, wenn ich mir den Markt so anschaue, sind Wohnungen und Häuser verdammt teuer. Selbst wenn man 30 000 Euro für diese Wohnung zahlen muss und noch einmal soviel investieren müsste, ist es immer noch sehr günstig. Oder sehe ich das etwas zu blauäugig?
Danke fürs Lesen und ich bin gespannt auf Eure Antworten.
Wohnung - keine Wertgrenzen
Moderator: Alfred_Hilbert
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 18.01.2010, 18:24
Re: Wohnung - keine Wertgrenzen
Nun, dann schreibe ich mir selbst:
Einige Dinge konnt ich heut mit der Gläubigerbank klären. Nun noch eine für mich dringende Frage:
Nach Erwerb dieses Objekts lebt natürlich noch ein Mensch darin. Da es sich nun aber weder um einen Mieter noch um den Eigentümer handelt. Der bin ich schließlich selbst - was muss getan werden, wenn ich diese Wohnung sanieren und anderweitig vermieten möchte?
Danke für Eure Tipps.
Einige Dinge konnt ich heut mit der Gläubigerbank klären. Nun noch eine für mich dringende Frage:
Nach Erwerb dieses Objekts lebt natürlich noch ein Mensch darin. Da es sich nun aber weder um einen Mieter noch um den Eigentümer handelt. Der bin ich schließlich selbst - was muss getan werden, wenn ich diese Wohnung sanieren und anderweitig vermieten möchte?
Danke für Eure Tipps.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 18.01.2010, 18:24
Re: Wohnung - keine Wertgrenzen
Danke. Nur keine Hektik