ohne Sicherheitsabschlag

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Moderator: Alfred_Hilbert

ChickenG
Beiträge: 1
Registriert: 09.05.2017, 20:17

ohne Sicherheitsabschlag

Beitragvon ChickenG » 09.05.2017, 20:21

Hallo,
was bedeutet der Zusatz "ohne Sicherheitsabschlag" bei der Angabe des Verkehrswertes?

Addi
Beiträge: 1174
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: ohne Sicherheitsabschlag

Beitragvon Addi » 10.05.2017, 07:56

....
Bei einer Baufinanzierung ist der Sicherheitsabschlag der Betrag, der von den Banken angesetzt wird, um den Beleihungswert eines Objektes zu erhalten. Zu diesem Zweck werden die Baukosten und die Baunebenkosten sowie evtl. Mieteinahmen zusammengefasst und um den Sicherheitsabschlag vermindert.

Im Allgemeinen erfolgt eine Reduzierung von 10 bis 20 % vom angemessenen Wert, bei dem es sich meist um den Kaufpreis handelt. Dieser Betrag wird vom Kaufpreis als Sicherheitsabschlag abgezogen.

Im in diesem Bereich trifft man ihn auch oft unter der Bezeichnung „Bewertungsabschlag“ oder „Risikoabschlag“ an.

Im Bereich der Zwangsversteigerung mag dieser Begriff von dem Gericht bei der Festsetzung des Verkehrswertes dazu angegeben haben, um mitzuteilen, dass "Abschläge" für Renovierungen etc. nicht mit einbezogen sind.
Was das Gericht jedoch genau damit meint sollten sie am besten direkt beim zuständigen Rechtspfleger/in des Gerichtes erfragen, weil jeder hierunter etwas anderes definieren kann. Es ist kein gewöhnlich benutzter Begriff bei der Verkehrswertfestsetzung.

saara
Beiträge: 1
Registriert: 20.07.2017, 19:26

Re: ohne Sicherheitsabschlag

Beitragvon saara » 20.07.2017, 19:34

danke Addi für die schnelle und ausführliche Antwort. Das sind ja leider keine guten Nachrichten.


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