4 % Verzinsungspflicht wie lange

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Moderator: Alfred_Hilbert

rakete16
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4 % Verzinsungspflicht wie lange

Beitragvon rakete16 » 01.02.2017, 18:26

Hallo,

ich habe mich nun als Neuling versucht einzulesen. Soweit habe ich alles verstanden. Nur der Absatz mit der Verzinsungspflicht verstehe ich nicht.

Das Bargebot ist von dem Erwerber spätestens im Verteilungstermin zu bezahlen, es ist vom Zeitpunkt des Zuschlages an mit 4 % zu verzinsen. Die Verzinsungspflicht entfällt ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung des Bargebots durch den Ersteher unter Verzicht auf Rücknahme. Entrichtet werden kann das Bargebot samt Bargebotszinsen ausschließlich durch Überweisung, so dass der Betrag der Gerichtskasse vor dem Verteilungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Das Gericht legt den Verteilungstermin fest. Der kann sicherlich auch einen Monat später sein. Frage: Fallen nun 4 % für jeden Tag bis zum Verteilungstermin an oder gelten die 4 % über den gesamten Zeitraum?

Ich bin am prüfen wie viel wir bieten können. Denn die Kosten für den Grundbucheintrag, die Verzinsungspflicht und die halbe Gerichtsgebühr kommen ja noch oben drauf.

Wisst ihr wie hoch die Gerichtsgebühr ca. sein kann?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße

Addi
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Re: 4 % Verzinsungspflicht wie lange

Beitragvon Addi » 02.02.2017, 08:02

...
natürlich wissen wir das.....

Das Bargebot ist gem. § 49 Abs.2 ZVG ab Zuschlag, als Ausgleich dafür, dass die Nutzungen des Grundstücks ab Zuschlag auf den Ersteher übergehen (§56 Satz2 ZVG) mit 4% p.a. bis einen Tag vor dem Verteilungstermin zu verzinsen, es sei denn es erfolgt förmliche Hinterlegung des Bargebotes unter Verzicht auf die Rücknahme bei einem Amtsgericht.
Da immer die Rechtskraft des Zuschlags abzuwarten ist, wird in der Regel der Verteilungstermin erst 6 -8 Wochen nach der Zuschlagserteilung bestimmt.
Wenn die Verzinsung erspart werden soll, ist förmlich zu hinterlegen gem. § 49 Abs.4 ZVG.
Die Gerichtsgebühr für die Erteilung des Zuschlags bemisst sich nach dem Wert des baren Meistgebotes (§49 GKG)UND dem Wert der bestehenbleibenden Rechte (§54 Abs.2 Satz1GKG), bzw. der Zuzahlungsbeträge gem. § 51 ZVG nach dem GKG Kostenverzeichnis Nr. 2214 als 0,5 Geb. erhoben.

Beispiel:Wert: 40.000,-€- Gebühr : 238,-€
65.000,-€ " : 333,-€
95.000,-€ " : 453,-€
125.000,-€ " : 573,-€
155.000,-€ " : 693,-€
185.000,-€ " : 813,-€
200.000,-€ " : 873,-€
230.000,- € " : 962,50 €

Hinzu kommt die Grunderwerbssteuer, erhoben vom Finanzamt in unterschiedlicher Höhe des jeweiligen Bundeslandes
in NRW derzeit 6,5%, sowie eintragungskosten/Auslagen beim Grundbuchamt.

ABER: diese Kosten sind gleichzusetzen mit den Kosten, die entstehen würden, wenn ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird. Bei Gericht wird keine Umsatzsteuer erhoben.....

rakete16
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Re: 4 % Verzinsungspflicht wie lange

Beitragvon rakete16 » 02.02.2017, 10:33

Hallo Addi,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider habe ich das mit 4% p.a. noch nicht verstanden.

P.a. steht ja für "pro Jahr". Also angenommen ich erhalten einen Zuschlag für 40000 Euro. Zahle ich dann insgesamt für die 6-8 Wochen 1600 Euro?

Oder sind das 1600 Euro pro Tag? Bei 8 Wochen wären es dann in Summe 89600 Euro. Realistisch gesehen, vermute ich mal 1600 Euro für die ganze Zeit. Bin mir aber nicht sicher.

Dann bin ich bei dem Gebot mir nicht ganz sicher. Angenommen die Immobilie hat noch Schulden von 100.000 Euro die die Gläubiger haben wollen.

Wenn ich die Immobilie haben will, biete ich dann z.b.150.000 (quasi mit den Schulden) oder nur 50.000 Euro (und behalte im Hinterkopf die Schulden die ich dann noch zahlen muss?

Werden die ganzen Gebühren (Grundbuch, Gerichtskosten und Verzinsungspflicht) dann auf 50.000 Euro oder die 150.000 Euro berechnet?

Sorry, dass ich da noch sehr unbeholfen bin und wahrscheinlich die Fragen etwas lustig sind.

Liebe Grüße

Addi
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Re: 4 % Verzinsungspflicht wie lange

Beitragvon Addi » 02.02.2017, 11:03

...

40.000,-€ x 4% = 1.600,-€ p.a. : 360 x 40 Tage = 177,78 € ...

so in etwas sähe dir Zinsberechnung aus.
Sollte die Immobilie vermietet sein, steht ihnen direkt ab Zuschlag die anteilige Miete zu
Beispiel: Miete 500,- € mtl., Zuschlag am 14. ergibt: 500,-€ : 30 x 16 = 266,67 € anteilige Miete.....

Die Grundpfandrechte erlöschen zumeist bei einer Versteigerung, weil aus dem "besten Rang im Grundbuch" oder der WEG-Gemeinschaft wegen rückständiger Hausgelder das Verfahren betrieben wird....
Infolge dessen erwerben sie die Immobilie-lastenfrei-. Die persönlichen Schulden des alten Eigentümers übernehmen sie nicht.
Dann setzt sich das Geringste Gebot meist aus den Verfahrenskosten, Grundbesitzabgaben (wenn angemeldet) und bei Wohnungseigentum häufig 5% vom Verkehrswert als bevorrechtigte Hausgeldforderung zusammen....somit meist um die 5.000,-EUR.
Beträgt der Verkehrswert 80.000,-€ ist das Einstiegsgebot als "Geringstes Gebot" ca. 8.000,-€. Der Zuschlag kann aber erst bei mindestens 40.000,-€ im 1.Termin erteilt werden ( 5/10 Grenze vom Verkehrswert. gem. § 85a ZVG)
Wird im 1.Termin überhaupt nicht geboten, fallen die Wertgrenzen des §85a ZVG (5/10) und § 74a ZVG (7/10) nicht und der 2.Termin wäre wie ein 1. Termin mit den Wertgrenzen....

Am besten direkt bei dem Vollstreckungsgericht nachfragen/sich erkundigen, wie es im Versteigerungstermin ungefähr aussieht....alles andere sind Verlautbarungen/Einschätzungen die immer abhängig sind von den jeweiligen Gegebenheiten des Falles, so dass verbindliche Auskünfte über Abläufe pp. nie gegeben werden können.

Infolge dessen erwerben sie die Immobilie-lastenfrei-. Die persönlichen schulden des alten Eigentümers übernehmen sie nicht.

rakete16
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Re: 4 % Verzinsungspflicht wie lange

Beitragvon rakete16 » 02.02.2017, 11:16

Hallo,

das sind ja gute Nachrichten. Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. Nun habe ich es verstanden. :-)


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