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na ja, der Anwalt wird kaum mehr sagen, dass die Bank kompromissbereit ist und sich auf 31.000,-€ einlässt.
NUR, wer nicht wagt der nicht gewinnt. Wenn sie niemals die 31.000,-€ bieten, werden sie es nie erfahren!
Verhandeln hin oder her.
Die Bank macht keine Zugeständnisse, wenn diese nicht weiß, wer was, wie hoch im Termin bietet.
ZV
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: ZV
Guten morgen Addi,
ich habe gestern mit meinem Exmann gesprochen. Der erzählte mir, daß die Bank eine einstweilige Einstellung erwirkt hätte... Das Verfahen würde nur auf Antrag meines Exgatten fortgesetzt...
Was bedeutet das?
Liebe Grüße Marion
ich habe gestern mit meinem Exmann gesprochen. Der erzählte mir, daß die Bank eine einstweilige Einstellung erwirkt hätte... Das Verfahen würde nur auf Antrag meines Exgatten fortgesetzt...
Was bedeutet das?
Liebe Grüße Marion
Re: ZV
..
also, das kann so nicht richtig sein..
Deine letzte Nachricht war:
"heute war der zweite Versteigerungstermin... da noch ein Bieter anwesend war, haben wir erst mal abgewartet was der bieten wollte...der bot 6000 € .... natürlich hat die Bank das Verfahren wieder einstellen lassen...es kommt also zu einem dritten Versteigerungstermin"
Das wird auch noch der aktuelle Verfahrensstand sein. Einen Fortsetzungsantrag kann die Bank innerhalb von 6 Monaten stellen, so lange bleibt es einstweilen eingestellt. Der Schuldner/Eigentümer hat hierauf keinen Einfluss.
Aber , um Klarheit zu bekommen...einmal bei dem Vollstreckungsgericht telefonisch nachfragen...oder bei dem Sachbearbeiter der vollstreckenden Bank....
also, das kann so nicht richtig sein..
Deine letzte Nachricht war:
"heute war der zweite Versteigerungstermin... da noch ein Bieter anwesend war, haben wir erst mal abgewartet was der bieten wollte...der bot 6000 € .... natürlich hat die Bank das Verfahren wieder einstellen lassen...es kommt also zu einem dritten Versteigerungstermin"
Das wird auch noch der aktuelle Verfahrensstand sein. Einen Fortsetzungsantrag kann die Bank innerhalb von 6 Monaten stellen, so lange bleibt es einstweilen eingestellt. Der Schuldner/Eigentümer hat hierauf keinen Einfluss.
Aber , um Klarheit zu bekommen...einmal bei dem Vollstreckungsgericht telefonisch nachfragen...oder bei dem Sachbearbeiter der vollstreckenden Bank....
Re: ZV
Hallo Addi,
das war bisher auch unser Stand. Deswegen bin ich jetzt erstaunt über das was er mir erzählt hat. Er müsse sich jetzt mit seinem Insolvenzverwalter unterhalten....der Rechtspfleger sagte uns das es auch sein könne, das die Bank ein NEUES Gutachten erstellen lässt....
Liebe Grüße Marion
das war bisher auch unser Stand. Deswegen bin ich jetzt erstaunt über das was er mir erzählt hat. Er müsse sich jetzt mit seinem Insolvenzverwalter unterhalten....der Rechtspfleger sagte uns das es auch sein könne, das die Bank ein NEUES Gutachten erstellen lässt....
Liebe Grüße Marion
Re: ZV
..
na ja,
normal ist das im laufenden Verfahren nicht möglich...auf Wunsch des Gläubigers eine neues Gutachten in Auftrag zu geben. Gründe sind zumeist wesentlich, nachträgliche Veränderungen wie Brandschaden oder ähnliches. Aber nicht so just for fun..
Es liegt am Vollstreckungsgericht dem sachbearbeitenden Rechtspfleger, ob er es zulässt....
na ja,
normal ist das im laufenden Verfahren nicht möglich...auf Wunsch des Gläubigers eine neues Gutachten in Auftrag zu geben. Gründe sind zumeist wesentlich, nachträgliche Veränderungen wie Brandschaden oder ähnliches. Aber nicht so just for fun..
Es liegt am Vollstreckungsgericht dem sachbearbeitenden Rechtspfleger, ob er es zulässt....
Re: ZV
ich finde die Informationen allesamt merkwürdig die wir so bekommen.... ich finde das Ganze läuft nicht normal... es hat keinerlei Veränderungen gegeben... ich verstehe das alles nicht.
Bei der ersten Versteigerung hatten wir 31.000 geboten... bei der zweiten haben wir kurz mit dem Anwalt der Bank gesprochen und der sagte uns gleich das die Wohnung für unter 43.500 nicht weg geht...was soll dann jetzt ein NEUES Gutachten bringen... und ganz ehrlich, selbst wenn ein NEUES Gutachten käme.... die Gutachter hacken sich doch gegenseitig nicht die Augen aus....wenn der erste Gutachter von einem Verkehrswert von 62.000 spricht, wird der nächste doch nicht 20.000 weniger veranschlagen....
Bei der ersten Versteigerung hatten wir 31.000 geboten... bei der zweiten haben wir kurz mit dem Anwalt der Bank gesprochen und der sagte uns gleich das die Wohnung für unter 43.500 nicht weg geht...was soll dann jetzt ein NEUES Gutachten bringen... und ganz ehrlich, selbst wenn ein NEUES Gutachten käme.... die Gutachter hacken sich doch gegenseitig nicht die Augen aus....wenn der erste Gutachter von einem Verkehrswert von 62.000 spricht, wird der nächste doch nicht 20.000 weniger veranschlagen....