Guten morgen...
mein Mann war gestern bei einem Notar, er gab einige Fragen zu klären. Über die Räumung der Wohnung nach Erwerb, sagte der Notar das wir bei Gericht eine Räumung der Wohnung beantragen könnten, da würde dann ein Gerichtsvollzieher kommen und das in Auftrag geben, das würde aber alles dauern und im Endeffekt müßten wir die Räumung eh bezahlen. Ist das wirklich so oder hat mein Mann das falsch verstanden?
Liebe Grüße Marion
ZV
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: ZV
.....
es ist so.....
grundsätzlich wird von Seiten der Ersteher mit dem alten Eigentümer/hier der Ex-Gatte vereinbart, wie und wann dieser die Wohnung verlässt, räumt auszieht.
wenn Der Ex mittellos ist und ohne eigenes Einkommen, besteht natürlich die Gefahr, dass dieser weder eine andere, neue Wohnung anmieten kann und somit kein Interesse daran hat auszuziehen.
Jetzt kann der Ersteher sich Folgendes überlegen:
a. ich biete dem alten Eigentümer meine Hilfe an, Wohnungssuche, Umzug sowas.... oder
b. der Ersteher beantragt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschglusses gem. § 93 ZVG und beauftragt den zuständigen Gerichtsvollzieher (GV) mit einer Zwangsräumung. Dieser der GV fordert einen Kostenvorschuss für die Zwangsräumung bei dem Ersteher an ( ca. 3.000,- EUR Wohnung, ca. 6.000,-EUR Haus).
Sobald der Vorschuss gezahlt ist, setzt er einen Räumungstermin an und informiert auch das Ordnungsamt und die Polizei.
Die Kosten der Räumung sind dann "Vollstreckungskosten" und können gegen den alten Eigentümer festgesetzt und beigetrieben werden...wenn, ja wenn dort was zu vollstrecken ist.
Ansonsten bleibt der Ersteher auf und an den Kosten hängen, so dass die Alternative zu a. sicherlich die Günstigere ist....
Aber noch seid ihr lange noch nicht so weit.......bleibt ganz ruhig und entspannt.
Meist kommt es anders als man denkt.....
es ist so.....
grundsätzlich wird von Seiten der Ersteher mit dem alten Eigentümer/hier der Ex-Gatte vereinbart, wie und wann dieser die Wohnung verlässt, räumt auszieht.
wenn Der Ex mittellos ist und ohne eigenes Einkommen, besteht natürlich die Gefahr, dass dieser weder eine andere, neue Wohnung anmieten kann und somit kein Interesse daran hat auszuziehen.
Jetzt kann der Ersteher sich Folgendes überlegen:
a. ich biete dem alten Eigentümer meine Hilfe an, Wohnungssuche, Umzug sowas.... oder
b. der Ersteher beantragt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschglusses gem. § 93 ZVG und beauftragt den zuständigen Gerichtsvollzieher (GV) mit einer Zwangsräumung. Dieser der GV fordert einen Kostenvorschuss für die Zwangsräumung bei dem Ersteher an ( ca. 3.000,- EUR Wohnung, ca. 6.000,-EUR Haus).
Sobald der Vorschuss gezahlt ist, setzt er einen Räumungstermin an und informiert auch das Ordnungsamt und die Polizei.
Die Kosten der Räumung sind dann "Vollstreckungskosten" und können gegen den alten Eigentümer festgesetzt und beigetrieben werden...wenn, ja wenn dort was zu vollstrecken ist.
Ansonsten bleibt der Ersteher auf und an den Kosten hängen, so dass die Alternative zu a. sicherlich die Günstigere ist....
Aber noch seid ihr lange noch nicht so weit.......bleibt ganz ruhig und entspannt.
Meist kommt es anders als man denkt.....
Re: ZV
Guten Abend Addi,
wir waren heute bei der Bank. Wir sind überein gekommen, daß unsere absolute Schmerzgrenze, was das Angebot für die Wohnung betrifft bei 30.000 € liegt. Wir hatten das Gutachten mit, da solche Angelegenheiten aber wohl in Frankfurt bearbeitet werden, war die Sachbearbeiterin nicht über diesen Vorgang informiert. Die Dame gab uns den Rat, gegen das Gutachten Einspruch zu erheben, da sie die Kosten, die der Gutachter für die Sanierung angegeben hat (15.000 €) für zu niedrig hält. Sie riet uns, Kostenvoranschläge für die Sanierung einzuholen.
Was tut man jetzt? Hat das Aussicht auf Erfolg?
Liebe Grüße Marion
wir waren heute bei der Bank. Wir sind überein gekommen, daß unsere absolute Schmerzgrenze, was das Angebot für die Wohnung betrifft bei 30.000 € liegt. Wir hatten das Gutachten mit, da solche Angelegenheiten aber wohl in Frankfurt bearbeitet werden, war die Sachbearbeiterin nicht über diesen Vorgang informiert. Die Dame gab uns den Rat, gegen das Gutachten Einspruch zu erheben, da sie die Kosten, die der Gutachter für die Sanierung angegeben hat (15.000 €) für zu niedrig hält. Sie riet uns, Kostenvoranschläge für die Sanierung einzuholen.
Was tut man jetzt? Hat das Aussicht auf Erfolg?
Liebe Grüße Marion
Re: ZV
Danke für das Lob..
Guten morgen Addi,
der Smilie sagt alles. Sie haben völlig recht. Warten jetzt auf den Versteigerungstermin.
Wir freuen uns immer , wenn wir fachgerechte und hilfreiche Antworten geben können, denn dazu ist diese Forum da..
Bitte und gerne weiter empfehlen....
Re: ZV
Frohe Weihnachten Addi,
ich hoffe, Sie haben die Feiertage gut überstanden.
Mittlerweile sind etliche Monate vergangen und es gibt einen Versteigerungstermin im Februar.
Die Wohnung wurde vom Gutachter auf 62ooo € geschätzt nach wie vor sind wir der Auffassung das die Wohnung nicht mal die Hälfte an Wert hat. Es muß ALLES SANIERT werden. Den Verkauf der Wohnung hat ein Makler vor 2 Monaten übernommen, ein Interessent war noch nicht hier, bei den Bildern im Internet hat wohl auch keiner Interesse. Gott sei Dank.
Wie sollten wir jetzt weiter vorgehen?Auf der einen Seite scheuen wir wirklich die Kosten, die auf uns zukommen werden, auf der anderen Seite wäre das Haus dann mit dem Kauf der Wohnung wieder eine Einheit.
Wir sind etwas überfordert mit der Nummer
Herzliche Grüße
Marion
ich hoffe, Sie haben die Feiertage gut überstanden.
Mittlerweile sind etliche Monate vergangen und es gibt einen Versteigerungstermin im Februar.
Die Wohnung wurde vom Gutachter auf 62ooo € geschätzt nach wie vor sind wir der Auffassung das die Wohnung nicht mal die Hälfte an Wert hat. Es muß ALLES SANIERT werden. Den Verkauf der Wohnung hat ein Makler vor 2 Monaten übernommen, ein Interessent war noch nicht hier, bei den Bildern im Internet hat wohl auch keiner Interesse. Gott sei Dank.
Wie sollten wir jetzt weiter vorgehen?Auf der einen Seite scheuen wir wirklich die Kosten, die auf uns zukommen werden, auf der anderen Seite wäre das Haus dann mit dem Kauf der Wohnung wieder eine Einheit.
Wir sind etwas überfordert mit der Nummer
Herzliche Grüße
Marion
Re: ZV
Guten Morgen Marion, zwischen den Jahren.....
Zum Verkehrswert: aus diesem muss ersichtlich sein, welchen Betrag der Gutachter für den Sanierungsaufwand in Abzug gebracht hat. Dies muss er eigentlich rechnerisch, überschlägig aufgeführt haben......
Wenn kein weiteres Interesse von ausserhalb besteht, dann haben Sie ja die Möglichkeit das Objekt für 5/10 vom VW anzusteigern. Sollte die Bank keine höhere Forderung mehr haben, sollten Sie den Zuschlag hierfür bekommen.
Sollte die Bank noch eine höhere Forderung gegen die alten Eigentümer haben liegt es an Ihnen.....
A. Sie bieten das was die Bank gerne möchte maximal ist 7/10 ausreichend.
B. Sie spekulieren auf einen zweiten Termin innerhalb von 3 bis 6 Monaten und könnten es dann sogar für unter 5/10 vom VW ersteigern.....
Die Entscheidung nimmt Ihnen leider niemand ab, die müssen Sie selbst treffen..ok?
Viel Erfolg und gehen Sie ruhig mutig heran an den Termin......
Günstiger ist Grunderwerb derzeit nicht möglich...
Zum Verkehrswert: aus diesem muss ersichtlich sein, welchen Betrag der Gutachter für den Sanierungsaufwand in Abzug gebracht hat. Dies muss er eigentlich rechnerisch, überschlägig aufgeführt haben......
Wenn kein weiteres Interesse von ausserhalb besteht, dann haben Sie ja die Möglichkeit das Objekt für 5/10 vom VW anzusteigern. Sollte die Bank keine höhere Forderung mehr haben, sollten Sie den Zuschlag hierfür bekommen.
Sollte die Bank noch eine höhere Forderung gegen die alten Eigentümer haben liegt es an Ihnen.....
A. Sie bieten das was die Bank gerne möchte maximal ist 7/10 ausreichend.
B. Sie spekulieren auf einen zweiten Termin innerhalb von 3 bis 6 Monaten und könnten es dann sogar für unter 5/10 vom VW ersteigern.....
Die Entscheidung nimmt Ihnen leider niemand ab, die müssen Sie selbst treffen..ok?
Viel Erfolg und gehen Sie ruhig mutig heran an den Termin......
Günstiger ist Grunderwerb derzeit nicht möglich...
Re: ZV
Hallo Addi,
habe eben eine Mail vom Insolvenzverwalter bekommen, wir möchten uns bei dem Herren melden. Ich weiß jetzt nicht was ich dem sagen soll, wir hatten vor einem Jahr 25.ooo - 30.ooo Euro geboten, die haben sich aber nie gemeldet.
Mit welcher Summe kann ich dem Herren denn jetzt kommen. Hab ein bischen bammel vor dem Gespräch. Und ich bin auch nicht bereit diese Summe für die Wohung zu zahlen, wir müßen unendlich rein stecken.
Liebe Grüße Marion
habe eben eine Mail vom Insolvenzverwalter bekommen, wir möchten uns bei dem Herren melden. Ich weiß jetzt nicht was ich dem sagen soll, wir hatten vor einem Jahr 25.ooo - 30.ooo Euro geboten, die haben sich aber nie gemeldet.
Mit welcher Summe kann ich dem Herren denn jetzt kommen. Hab ein bischen bammel vor dem Gespräch. Und ich bin auch nicht bereit diese Summe für die Wohung zu zahlen, wir müßen unendlich rein stecken.
Liebe Grüße Marion