Hallo zusammen,
am Dienstag (08.12.2015) findet "die" Zwangsversteigerung statt und nun ist es ja so, dass der entsprechende Scheck max. 3 Werktage vor der Zwangsversteigerung ausgestellt sein darf.
Wäre es ausreichend, wenn der Scheck am Freitag (04.12.2015) ausgestellt wird?
Gruß
Thomas
Ausstellungszeitpunkt des Schecks
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Ausstellungszeitpunkt des Schecks
....
Es gilt das Scheckgesetz.
Da heisst es in
Art 29
(1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.
(2) ......
(4) Die vorstehend erwähnten Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, der in dem Scheck als Ausstellungstag angegeben ist.
Sollten Sie Meistbietender bleiben und der Scheck wird als Sicherheit einbehalten, dann wird dieser am gleichen Tag noch der zuständigen Justizkasse zur Einlösung vorgelegt. Häufig ist es auch so, dass die sogenannten "Bieterschecks" auf das Datum des Versteigerungstermins vordatiert werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Hausbank, wie dort verfahren wird.......
Es gilt das Scheckgesetz.
Da heisst es in
Art 29
(1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.
(2) ......
(4) Die vorstehend erwähnten Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, der in dem Scheck als Ausstellungstag angegeben ist.
Sollten Sie Meistbietender bleiben und der Scheck wird als Sicherheit einbehalten, dann wird dieser am gleichen Tag noch der zuständigen Justizkasse zur Einlösung vorgelegt. Häufig ist es auch so, dass die sogenannten "Bieterschecks" auf das Datum des Versteigerungstermins vordatiert werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Hausbank, wie dort verfahren wird.......