Ich wende mich an Sie mit einem Sachverhalt, den ich juristisch nicht überlicke und hoffe auf einige Ansatzpunkte:
Ein Freund hat ein Grundstück im Rahmen einer Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Gemeinschaft erworben. Das grundstück war noch mit einer GS belastet, die Bank hatte jedoch auf dieses Recht verzichtet, was auch im GB eingetragen war. Folgende Versteigerungsbedingung war Bestandteil der Versteigerung: "Wenn die bestehenden Recte bei Wirksamwerden des Zuschlags nicht bestehen, hat der Ersteher Zuzahlung zu leisten."
Nach Wirksamwerden des Zuschlagbeschlusses, Zahlung des Barbetrags des geringsten Gebots und Eintragung des neuen Eigentümers (der nicht Alteigentümer war!) hat dieser die Löschung der Grundschuld nach einiger Zeit beantragt und diese ist dann auch tatsächlich auch geköscht worden und ins GB eingetragen worden.
Frage:
- Haben die Alteigentümer noch irgendwelche Rechte auf Zuzahlung?
- Ist die Löschung der GS rechtens?
- Ist die GS zu einer EIgentümerGS geworden, obwohl dies nicht eigetragen worden ist im GB?
Vielen Dank für hilfreiche Kommentare.
Löschung GS bei einer ZVS zur Auflös. einer Gemeinschaft
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Löschung GS bei einer ZVS zur Auflös. einer Gemeinschaft
Zunächst, durch den Verzicht auf die Grundschuld gibt der ursprüngliche Gläubiger zum Ausdruck, dass er selbst keine Forderung mehr aus der ehemals eingetragenen Valuta beansprucht.
Dieser war im Grundbuch eingetragen und ist entsprechend vom Vollstreckungsgericht im Geringsten Gebot berücksichtigt worden.
Von daher ist wichtig und entscheidend, wie das GG aufgestellt worden ist mit welchen Zuzahlungsbeträgen. Durch den Verzicht erwerben die alten Eigentümer einen "Eigentümererlösanspruch"' aus der untergegangenen Grundschuld, der an dieser Rangstelle zugeteilt wird. Nicht zu verwechseln mit einem restlichen Erlösüberschuss für die Alte Eigentümergemeinschaft.
Rechtens ist das, wie das Vollstreckungsgericht die Versteigerung nebst Zuteilung vornimmt. Warum sollte da irgendetwas nicht Rechtens sein? Der Versteigerungdrechtspfleger/in ist Profi.....
Weitere Zahlungsansprüche stehen den Alteigentümern nicht zu und auch die Frage nach einer eventuellen Eigentümergrundschuld stellen sich nicht mehr, das Recht ist definitiv im Grundbuch gelöscht, alles ist gut und richtig gelaufen....
Dieser war im Grundbuch eingetragen und ist entsprechend vom Vollstreckungsgericht im Geringsten Gebot berücksichtigt worden.
Von daher ist wichtig und entscheidend, wie das GG aufgestellt worden ist mit welchen Zuzahlungsbeträgen. Durch den Verzicht erwerben die alten Eigentümer einen "Eigentümererlösanspruch"' aus der untergegangenen Grundschuld, der an dieser Rangstelle zugeteilt wird. Nicht zu verwechseln mit einem restlichen Erlösüberschuss für die Alte Eigentümergemeinschaft.
Rechtens ist das, wie das Vollstreckungsgericht die Versteigerung nebst Zuteilung vornimmt. Warum sollte da irgendetwas nicht Rechtens sein? Der Versteigerungdrechtspfleger/in ist Profi.....
Weitere Zahlungsansprüche stehen den Alteigentümern nicht zu und auch die Frage nach einer eventuellen Eigentümergrundschuld stellen sich nicht mehr, das Recht ist definitiv im Grundbuch gelöscht, alles ist gut und richtig gelaufen....
Re: Löschung GS bei einer ZVS zur Auflös. einer Gemeinschaft
Zuschlagbeschlusses, Zahlung des Barbetrags des geringsten Gebots und Eintragung des neuen Eigentümers (der nicht Alteigentümer war!) hat dieser die Löschung der Grundschuld nach einiger Zeit beantragt und diese ist dann auch tatsächlich auch geköscht worden und ins GB eingetragen worden.
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Re: Löschung GS bei einer ZVS zur Auflös. einer Gemeinschaft
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Fein Mr. Watson, dannn ist ja alles zur Zufriedenheit abgewickelt worden.
So soll es auch sein...
Fein Mr. Watson, dannn ist ja alles zur Zufriedenheit abgewickelt worden.
So soll es auch sein...