Hallo liebe Leute,
ich habe vor kurzem eine Immobilie durch Zwangsversteigerung erworben. Ich bin mir noch nicht sicher, ob dort jemand wohnt. In der Tiefgarage steht ein verlassenes Auto. Wahrscheinlich liegt es dort schon seit Jahren unbenutzt. Wie kann ich das Auto aus der Garage entfernen und welche Rechte habe ich dabei?
Verlassenes Auto im Tiefgarage
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: Verlassenes Auto im Tiefgarage
Soweit der Tiefgaragenplatz als Sondernutzungsrecht dem Wohnungseigentum zugehörig ist geht dieser mit der Zuschlagserteilung ebenfalls in das Eigentum des Erstehers über.
Sollte sich aus dem Verkehrswertgutachten nichts hierzu ergeben (laut Sachverhalt steht das Fahrzeug wohl schon länger da) kann gegebenenfalls aus dem KFZ- Kennzeichen der Halter festgestellt werden. Ist ein solches nicht mehr am Fahrzeug, sollte der frühere Eigentümer der Immobilie schriftlich dazu aufgefordert werden, hierüber Auskunft zu erteilen, nebst Fristsetzung das Fahrzeug zu entfernen, anderenfalls dies eigenständig in Auftrag gegeben wird.
Sollte sich aus dem Verkehrswertgutachten nichts hierzu ergeben (laut Sachverhalt steht das Fahrzeug wohl schon länger da) kann gegebenenfalls aus dem KFZ- Kennzeichen der Halter festgestellt werden. Ist ein solches nicht mehr am Fahrzeug, sollte der frühere Eigentümer der Immobilie schriftlich dazu aufgefordert werden, hierüber Auskunft zu erteilen, nebst Fristsetzung das Fahrzeug zu entfernen, anderenfalls dies eigenständig in Auftrag gegeben wird.