erstmal vielen Dank das es dieses Forum gibt und ich mir schon einige Informationen herausziehen konnte.
Worüber ich noch nicht soviel gelesen haben ist das Thema Erbbaurecht bei Versteigerungen und dazu habe ich folgende Fragen:
Demnächst findet eine Versteigerung statt und das Grundstück und das darauf gebaute Haus wird in zwei unterschiedlichen Terminen versteigert.
https://www.zvg-online.net/1200/1116852 ... n_0002.php
https://www.zvg-online.net/1200/1116852 ... n_0003.php
Meine Fragen hierzu:
Bei dem Grundstück: Wenn es ersteigert wird, ersteigert der Bieter nur das Erbbaurecht oder wird er Eigentümer des Grundstückes?
Mögliche eingetragenen Grundschulden werden dann von dem neuen Eigentümer übernommen und an die "alten" Eigentümer ausbezahlt, sofern keine offene Forderungen bestehen?
Warum teilt man das Haus und das Grundstück entsprechend auf?
Wenn ein Bieter das Grundstück ersteigert, wird das darauf befindliche Haus für alle anderen Interessenten relativ uninteressant, oder?
Wenn nun ein Bieter nur das Grundstück ersteigert und nicht das Haus und das Haus wird nicht versteigert weil es keine Interessenten mehr gibt und der Bieter nur das Grundstück möchte, welche Verpflichtungen geht der neue Grundstückseigentümer ein bzw. wer zahlt dann für die anfallenden Kosten für das darauf befindliche Haus z.B. Grundsteuer, Versicherung usw.? Wer zahlt den Erbzins - die aktuellen Eigentümer?
Gibt es bei einer Versteigerung mit Erbbaurecht noch weitere Besonderheiten zu beachten?
Gibt es ggf. Seiten die für einen Laien das verständlich erklären sodass man sich hier genauer einlesen kann?
Sorry für die ganzen Fragen die ich habe, denke aber hier kann mir am meisten geholfen werden sodass ich es als Laie auch verstehe

Viele Grüße
Tobias