Hallo,
als Privatfrau ist es nicht nur schwer ein Grundstück überhaupt zu erwerben, da Gemeinden ein Vorkaufsrecht zusteht, sondern im Fall einer landwirtschaftlichen Nutzfläche ist ein Kauf fast unmöglich, da auch Landwirten in einen entsprechenden Kaufvertrag bevorrechtigt eintreten können.
Ich habe eine Frage: wie verhält es sich für den Fall des Zuschlags im Rahmen einer Zwangsversteigerung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche? Ist der Zuschlag dem "normalen" Kaufvertrag gleichgesetzt, sodass auch hier Gemeinden und Landwirte ein Vorrecht zusteht, oder wäre das eine Möglichkeit an eine landwirtschaftliche Fläche zu kommen?
Vielen Dank.
Was ist der Unterschied zwischen Zuschlag in ZV und Kaufvertrag?
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Was ist der Unterschied zwischen Zuschlag in ZV und Kaufvertrag?
Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerisch genutzte Grundstücke werden seit dem 01.01.1962 in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung wie andere Grundstücke behandelt.
Alle früheren, bis dahin geltenden Beschränkungen sind aufgehoben.
Auch in "Höfe" (Höfeordnung vom 26.07.1976, BGBL. I 1934bfür bestimmten landwirtschaftlichen Besitz in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein) darf uneingeschränkt vollstreckt werden.
Alle früheren, bis dahin geltenden Beschränkungen sind aufgehoben.
Auch in "Höfe" (Höfeordnung vom 26.07.1976, BGBL. I 1934bfür bestimmten landwirtschaftlichen Besitz in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein) darf uneingeschränkt vollstreckt werden.